02.09.2015 - 7 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / O...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr von Thenen verliest auf Anraten des Rechtsamtes zunächst die Tischvorlage wegen der Ergänzung zur Abwägung und Begründung und den darin aufgeführten Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

Frau Hildersperger erläutert die Tischvorlage, die verfahrensrechtliche Situation und präsentiert den Bericht der Verwaltung.

 

Die SPD-BF begrüßt die Verwaltungsvorlage sehr und wird dieser so zustimmen, da die darin aufgeführten Vorschläge gut sind. Bezüglich des Standortes der Kita hat sich mittlerweile eine andere Überlegung ergeben, daher wird an dieser Stelle einer Einrichtung für den Gemeinbedarf zugestimmt. Als positiv wird ebenfalls gesehen, dass eine Durchfahrtmöglichkeit zur Oberforstbacher Straße nicht ermöglicht wird.

 

Auch die CDU-BF findet die Lösungen sehr gut und wird mit der Hoffnung zustimmen, dass es möglichst schnell weitergeht. Die CDU-BF hat sich zwar in der Vergangenheit für die angesprochene Durchfahrtmöglichkeit zur Oberforstbacher Straße ausgesprochen; sie wird der Vorlage dennoch zustimmen.

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Beschlüsse:

Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.

Sie nimmt die Ergänzungen zu der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 812 – Kornelimünster / West Oberforstbacher Straße – einstimmig zur Kenntnis.

Sie empfiehlt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange einstimmig, die vorliegende Stellungnahme zurückzuweisen.

 

Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung einstimmig zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 812 – Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße – gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

- in den schriftlichen Festsetzungen ausnahmsweise Überschreitungen für Terrassenüberdachungen und Wintergärten bis zu einer Größe von 25 m² festzusetzen.

Sie empfiehlt dem Rat einstimmig, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur erneuten öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 812 – Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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