17.09.2015 - 10 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 960 - Süste...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

(Herr Rau erklärt sich für befangen und nimmt an Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.)

 

Herr Wingenfeld berichtet über die Beratung des Projekts im Architektenbeirat, wo angeregt worden sei, mit einem zusätzlichen Staffelgeschoss auf dem einzeln stehenden Gebäude und dem nach rechts zu verschiebenden Staffelgeschoss auf dem Riegel neben einer deutlichen Flankierung der Süsterfeldstraße auch eine adäquate Eingangssituation für das Wohngebiet Süsterau zu schaffen. Die Architekten hätten aufgrund dieser Anregung den Entwurf überarbeitet, was jedoch Auswirkungen auf die Festsetzungen im Bebauungsplan habe. Die Verwaltung empfehle, den Offenlagebeschluss auf der Grundlage der in der Sitzung vorgestellten Planung mit einem zusätzlichen Geschoss zu fasse. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte habe dem Planungsausschuss die Entscheidung überlassen, ohne eine Empfehlung für eine der beiden Varianten auszusprechen.

 

Für die Für die CDU-Fraktion erläutert Herr Gilson, dass man die Variante mit dem zusätzlichen Geschoss für insgesamt stimmiger halte.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließt er die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 960 - Süsterfeldstraße / Süsterau auf der Grundlage der in der Sitzung vorgestellten Planung mit einem zusätzlichen Geschoss.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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