21.09.2005 - 6 Zukunft der Euregio Maas-Rhein, INTERREG IV

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Schultheis macht deutlich, dass die Frage, wie die Zukunft der Strukturfonds der EU aussieht, noch nicht geklärt ist, und dass das Gesamtbudget der Strukturfonds künftig auf 25 statt auf 15 Mitgliedsstaaten zu verteilen ist. Es sei also noch völlig offen, ob die Ziel-2 und Ziel-3 Programme erhalten bleiben, und welche Fördermittel der EMR künftig zur Verfügung stünden.

Er stellt außerdem die Frage, wer der in der Vorlage angesprochenen Strategiegruppe angehöre.

Der Vertreter der Euregio Maas-Rhein, Herr Kohl, erläutert zunächst, dass die Abgeordneten der in der Regio Aachen e.V. vertretenen Gebieteskörperschaften der Strategiegruppe angehören, welche das Strategiepapier der EMR im Frühjahr 2005 diskutiert habe. Er weißt darauf hin, dass die Gebietskörperschaften bis Ende September aufgefordert sind, zu diesem Strategiepapier Stellung zu nehmen. Die Zukunft der EMR und die ab 2007 zur Verfügung stehenden Fördermittel aus dem Regionalfonds hängen von der ausstehenden Entscheidung der EU-Mitgliedsstaaten über ihre Zuweisung von Anteilen des Bruttoinlandsprodukts ab. Die unterschiedlichen Vorstellungen der Staaten variieren von 1-1,5 %, dieser geringe prozentuale Unterschied macht aber in absoluten Geldbeträgen Milliarden Euro aus. Die Bundesregierung tendiere dahin, die künftigen Regionalfondsmittel nur an die Binnengrenzen der neuen Mitgliedsstaaten (neue Länder untereinander oder neue und alte Mitgliedsländer, die aneinander grenzen) zuzuweisen, sei aber mit dieser Haltung isoliert. Zurzeit werde die Verteilung der Mittel zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten diskutiert. Dem Finanzplan müssten die Mitgliedsstaaten einstimmig zustimmen.

 

Herr Schultheis schlägt vor, die in der Vorlage auf Seite 2 genannten Schwerpunkte für die Zukunft der Euregio mit in den Beschluss aufzunehmen. Er bittet um Erläuterung der Kriterien zu den Zielsetzungen der Lissabon- und Göteborg-Strategien im Hinblick auf die künftig einzuwerbenden Fördermittel.

Herr Kohl erläutert, dass mit diesen beiden Strategien zum einen die Bedeutung der wirtschaftlichen Entwicklung zugunsten der Beschäftigung und zum anderen die Nachhaltigkeit zu Schwerpunkten der Regionalfonds würden. Breite Themenspektren, wie sie von den voraus gegangenen Phasen der Interreg-Förderung bekannt seien, gehörten damit der Vergangenheit an. Gleichzeitig wüchse aber die Bedeutung der Städte bei der Wahrnehmung dieser Förderprogramme.

 

Frau Rennert fragt nach, welche Bedeutung es für die Region hat, wenn es ein künftiges Interreg IV Programm nicht gebe.

Herr Kohl erläutert, dass die Fortsetzung bereits eingeleiteter Formen der Zusammenarbeit in der EMR sehr wichtig sei. Als bisherige Schwerpunkte der Arbeit in der Euregio Maas-Rhein nennt er den euregionalen Nahverkehrsplan, die berufliche Qualifizierung mit der Zertifizierung von Ausbildungsmodulen, die grenzüberschreitend anerkannt sind, und Synergien zwischen den Universitätskliniken in der Euregio.

 

Herr Dr. Berger hält die von Herrn Schultheis vorgeschlagene Ergänzung zum Beschlussvorschlag für sinnvoll, die darin enthaltenen Begriffe ‚Flexibilität’ sowie ‚Strategie von Lissabon und Göteborg’ für erläuterungsbedürftig. Er möchte wissen, wer die Prioritäten für die Schwerpunktliste setzt, und fragt, ob ein alternatives Vorgehen entwickelt wurde, falls weniger Mittel zur Verfügung stehen.

Herr Kohl führt aus, dass die weiterentwickelte Lissabon-Strategie auf Wachstum und Beschäftigung, sozialer Zusammenhalt und ökologische Nachhaltigkeit fokussiert ist. Die im Anhang des Strategiepapiers dargestellten Schwerpunkte und Ziele seien im Zuge der InterregIII–Runde von der EMR aufgestellt und durch die relevanten Ziele der Lissabon-Strategie ergänzt worden.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und europäische Angelegenheiten nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis mit der Maßgabe, die Zukunft der Euregio unter folgenden Aspekten weiter zu verfolgen:

  • Der Wille der Partnerregionen der EMR, ihre Zusammenarbeit innerhalb des aktuellen Gebietes fortzuführen und zugleich eine Flexibilität anzustreben, die eine Zusammenarbeit mit den „angrenzenden“ Regionen ermöglicht.
  • Die Notwendigkeit einer weiteren Förderung durch die Strukturfonds im Rahmen eines INTERREG-IV – Programms.
  • Die Abstimmung der EMR-Strategie auf die Zielsetzungen der Strategie von Lissabon und Göteborg.
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Anlagen zur Vorlage

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