21.10.2015 - 11 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Oberbürgermeister legt den Verlauf der Beratungsfolge dar.

 

Die Fraktion Die Linke sei doch sehr befremdet über die Vorgehensweise der Verwaltung, sei in der Vorlage schon ein Beschlussvorschlag für die Ratssitzung am 09.12.2015 formuliert worden, obwohl diese noch in diversen anderen Gremien zu beraten sei, so der Fraktionsvorsitzende Ratsherr Deumens. Dies habe mit einem demokratischen Entscheidungsprozess wahrlich nichts zu tun.

Weiterhin verärgernd sei die inzwischen ritualisierte Art und Weise der Meinungsabfrage bei den zu beteiligenden Institutionen und Organisationen, die bisher alljährlich ihre Meinung wiederholten, die aber Jahr für Jahr keinerlei Berücksichtigung bei der letztendlichen Entscheidung des Rates der Stadt finde. Entsprechend würden diese nun einfach nur noch auf vergangene Stellungnahmen verweisen. Insofern könne man sich zukünftig eine Abfrage sparen. Sinnvoller sei vielmehr, mit diesen Organisationen und Institutionen in einen offenen Dialog zu treten. Auch der Presse sei zu entnehmen gewesen, dass die Diskussionen im Rat der Stadt über den Erhalt der Sonntagsruhe in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen seien. Die Fraktion Die Linke werde hier weiterhin den bisher vertretenen Standpunkt beibehalten und sich im Sinne der Beschäftigten für die Sonntagsruhe einsetzen.

 

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, stellt fest, dass das frühzeitige Vorliegen von Ratsunterlagen wohl selten in diesem Rat der Stadt moniert worden sei. Man sei so nun sogar in der Situation, dass bereits zum Zeitpunkt des Einbringens dieses Punktes die Stellungnahme, die überdies gesetzlich erforderlich sei, vorliege. Sicherlich möge nun schon jeder zu seiner Meinungsbildung kommen, die CDU-Fraktion präferiere es jedoch, sich zusätzlich die Ergebnisse der Bezirksvertretungen zutragen zu lassen, um dann anhand des Gesamtbildes eine Entscheidung zu treffen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt von der Absicht zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen Kenntnis und überweist die Vorlage zur Beratung an die Bezirksvertretungen und an den Hauptausschuss.

 

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