10.11.2015 - 5 Bebauungsplan Nr. 922 - Charlottenburger Allee/...

Beschluss:
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Beratung

Herr Wiezorek erläutert eingangs die Position der Umweltverwaltung.

Er stellt die zu beachtende rechtliche und fachliche Sicht dar.

Auch wenn aus fachlicher Sicht der Verlust an Ackerflächen aus Sicht des Boden- und Naturschutzes zu beklagen sei, so sind für die abschließende Bewertung der Auswirkungen der Planung aus rechtlicher Sicht (Vorgaben des §1a BauGB) die Festsetzungen des derzeitigen B-Plans maßgeblich. Und danach

fällt weder für den Bodenschutz noch für den  Naturschutz zusätzlicher Ausgleichsbedarf im Vergleich zu den vormals geplanten Tennisplätzen an.

In der Abwägung ist die Umweltverwaltung zu dem Fazit gekommen, dass alle Mindestanforderungen , insbesondere aus Sicht des Klimaschutzes, erfüllt sind und es keine Veranlassung für weitergehende Forderungen gibt. Insofern stellt die Mitteilung des Investors, dass zusätzliche10m Abstand zur bereits geplanten Entfernung der Baukörper zum Haarbach eingehalten werden können, einen zu begrüßenden, wenn auch nicht zwingend notwendigen, Fortschritt dar.

 

Herr Wiezorek stellt klar, dass keine grundsätzliche Ablehnung der Umweltverwaltung gegeben ist.

 

Für die CDU Fraktion bemängelt Ratsherr Corsten, dass die Basis für die Beurteilung des Bauvorhabens der Bebauungsplan aus dem Jahr 1986 ist. Die damaligen Grundlagen der Umweltbelange waren durchaus andere als heute.

Ein Bebauungsplan, der den Bau von Tennisplätzen vorsah und 30 Jahre alt ist, und nun für ein anderes Bauvorhaben genutzt wird erscheint seltsam.

Am gesetzlich richtigen Vorgehen besteht kein Zweifel, allerdings bedeutet dieses Vorhaben Nachteile für den Ortsteil Haaren.

Er bittet darum, die Pläne der damaligen Planung von 1986 zu bekommen.  

Er bemängelt zudem, dass bei der Vorlage die heutige Planung dessen, was genau wo gebaut wird nicht sichtbar ist.

Des weiteren merkt Ratsherr Corsten an, dass am neuen Flächennutzungsplan bereits seit zwei Jahren gearbeitet wird und in der Vorplanung besagte Fläche nie thematisiert wurde, gleichwohl aber eine Fläche am Friedhof Hüls. Diese Fläche sollte für Gewerbebau umgewandelt werden.

Er bittet um Darstellung der Auswirkungen auf den Luftfluss zu der vorgelegten geplanten Bebauung.

Ratsherr Corsten fragt, warum gerade jetzt über eine briefmarkengroße Fläche beraten wird, wenn doch das große Kuvert mit dem Flächennutzungsplan im Jahr 2017 beschlossen werden soll.

 

Folgende Fragen bittet er zum kommenden Planungsausschuss am 19.11.2016 zu beantworten:

 

-          Wo werden die Baukörper errichtet? Wie ist die Lage der Baukörper? Wo geschieht was?

-          Warum wurde die Fläche in den Vorplanungen der Aufstellung des neuen FNP nicht thematisiert?

-          Warum wird gerade jetzt, vor der Verabschiedung des neuen FNP in 2017, ein briefmarkengroßes Stück herausgenommen?

-          Und wie wirkt sich dies auf die Gesamtplanung/ Gesamtsicht des FNP aus?

-          Wie sind die Auswirkungen auf das weitere unbebaute Gelände?

 

Solange diese Fragen nicht beantwortet sind wird es keine Zustimmung durch die CDU Fraktion geben.

 

Ratsfrau Dr. Wolf, SPD Fraktion, zeigt sich durch die Äußerungen von Herrn Wiezorek zum Mindestabstand irritiert. In der Vorlage wird auf S. 12 ausgeführt, dass von Seiten der Umweltverwaltung eine Freihaltung von 50 Meter gefordert wird, diese auf 30 Meter verkleinert wurde und nun um weitere 10 Meter erweitert wird.

 

Herr Wiezorek führt dazu aus, dass 50 Meter der Idealabstand wären. Unter Berücksichtigung der Topographie (Stellung der Baukörper, Integration ins Gelände) ist ein Abstand von mindestens 30 Metern vertretbar. Hier gilt es aus Umweltsicht einen Kompromiss zwischen der Optimalvariante und einer vertretbaren Variante zu finden.

 

Für die Linke Fraktion zeigt sich Herr Hofmann erfreut über die Ausführungen von Ratsherrn Corsten. Ihn verwundert, dass der alte Bebauungsplan von 1986, der allerdings nicht umgesetzt wurde, nun Grundlage für ein neues Bauvorhaben sein soll. Zudem bemerkt er, dass nicht nur die Kaltluftbahn beeinträchtigt wird, sondern auch wertvoller Boden bebaut werden soll.

Er liest aus dem Umweltbericht, dass die Empfehlung eher in Richtung der Erhaltung der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung geht.

Er erkundigt sich, ob es ein Monitoring für Gewerbeflächen gibt.

 

Ratsfrau Lürken verdeutlicht für die CDU Fraktion, dass diese der Vorlage nicht zustimmen wird.

Sie zitiert anhand mehrerer Seiten der Vorlage, dass diese überaus widersprüchlich formuliert ist.

Zu den Fragestellungen von Ratsherr Corsten ergänzt sein, dass die Bedeutung der Kaltluftschneise überprüft werden sollte.

 

Ratsfrau Göddenhenrich, Grüne Fraktion, schließt sich den Vorrednern an. Sie versteht die Vorlage nebst Anlagen auch so, dass die Fläche nicht bebaut werden soll. Hier sollte ein klares politisches Signal aus dem Ausschuss gesetzt werden.

 

Herr Wiezorek verdeutlicht, dass die Empfehlung der Umweltverwaltung dem Beschlussvorschlag zu entnehmen ist.

 

Herr Wingenfeld ergänzt, dass es Bedarfe nach gewerblichen Flächen gibt.

Zudem führt er aus, dass im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens kein Belang absolut gesetzt wird. Der laufende Prozess kann nach der Wichtigkeit der Belange angepasst und geändert werden.

Für die politische Beratung ist es schon ein Unterschied wie die Baukörper angeordnet sind.

 

Herr Kranz-Pitre, Fachbereich Wirtschaftsförderung, führt aus, dass es seit dem Jahr 2004 ein regionales Gewerbemonitoring gibt. Er erläutert kurz das bisherige Vorgehen und die Absichten des Investors.

  

Die Vorlage wird auf Antrag der CDU einstimmig an die Verwaltung zurückverwiesen. 

 

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Anlagen zur Vorlage

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