09.12.2015 - 13 Neufassung der Satzung der Stadt Aachen über di...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsfrau Müller, AfD, gibt an, dem Beschlussvorschlag nicht zuzustimmen. Die Erhöhung der Beiträge für den Bürger stelle eine erneut kurzfristige Lösung dar, um über die Einnahmenseite den Haushalt zu konsolidieren. Dabei seien ihres Erachtens eher Sparmaßnahmen bei den Ausgaben von Nöten.

 

Der Oberbürgermeister betont, dass die Gemeindeprüfungsanstalt der Stadt diese Anpassung auferlegt habe.

 

Ratsfrau Begolli erklärt stellvertretend für die Fraktion Die Linke, dass diese bereits im Mobilitätsausschuss dagegen gestimmt habe, dass die Höchstgrenze des Beitrages voll umfänglich ausgereizt werde, weil auch eine moderate Erhöhung möglich gewesen wäre.

 

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, sieht die Frage der Gemeindeprüfungsanstalt, warum die Stadt Aachen in ihrer derzeitigen Haushaltssituation Baumaßnahmen, die letztendlich den Grundstückseigentümern zugutekommen, für diese subventioniere, als berechtigt an. Die Erhöhung sei durchaus geboten und vertretbar. Schließlich fielen diese Gebühren auch nur bei der Realisierung einer Maßnahme an, die darüber hinaus eine Verbesserung der Vermögenssituation für den Grundstückseigentümer darstelle.

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Beschluss:

Der Rat beschließt bei sieben Gegenstimmen mehrheitlich die beigefügte Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - KAG - für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=72178&selfaction=print