01.12.2015 - 5 Antrag auf Erteilung einer landschaftsrechtlich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Dirk Delsemmé, enwor - energie & wasser vor ort GmbH, stellt die Maßnahme anhand eines Power-Point-Vortrages vor. Wie er bekannt gibt, handelt es sich bei dem Vorhaben um eine gemeinsame Planung von enwor und STAWAG.

Derzeit bestehen zwei Leitungen und zwar eine 1000er Leitung aus dem Jahre 1957 und eine 450er Leitung aus dem Jahre 1933. Laut Auskunft von Herrn Delsemmé müsse aufgrund des Alters der Leitungen damit gerechnet werden, dass Ausfälle entstehen. Sollte die 450er Leitung ausfallen, sei dies kein Problem, da die 1000er Leitung die Funktion mit übernehmen könne. Sollte jedoch die 1000er Leitung ausfallen, stelle dies ein großes Problem dar, so dass der Bau einer 3. Leitung unbedingt erforderlich sei.

 

Laut Auskunft von Herrn Delsemmé wurden neben der bereits bestehenden Trasse weitere 4 Alternativen geprüft. Die geprüften Varianten V2, V3 und V5 erreichen laut Auskunft von Herrn Delsemmé alle an verschiedenen Stellen die Verbindungsstrasse zwischen Rotterdell und Relais Königsberg. Diese Straße verlaufe jedoch über eine längere Strecke höher als 350mNN, so dass je nach Variante Strecken von unterschiedlicher Länge mit erheblicher Tieferlegung gebaut werden müssten, was erheblich mehr Eingriff in den Boden und mehr benötigte Fläche nach sich ziehen würde.  Auch die Variante V4, die eine direkte geradlinige Verbindung von Talsperre und Wasserbehälter darstelle, sei nur im unterirdischen Vortrieb realisierbar und falle somit aus der Planung heraus. Somit stelle die bestehende Trasse aus technischer Sicht das Optimum dar.

 

Herr Dipl.-Biologe Ulrich Haese, Büro für Umweltplanung, hat eine Begutachtung der geplanten Verlegung der Wassertransportleitung aus landschaftsrechtlicher Sicht vorgenommen und erläutert den Verlauf unter Berücksichtigung der landschaftsrechtlichen Belange.

Kritisch sei dabei laut Auskunft von Herrn Haese insbesondere ein flächig vernässter Bereich ca. 500m südlich vom Wasserbehälter bei Relais Königsberg. Zur Verlegung der Leitung in diesem Bereich müsse ca. 25m² dieses Moorbereiches in Anspruch genommen werden. Eine andere Alternative wäre die Umschwenkung dieses Bereiches um ca. 10m in den Wald hinein. Es bestehe laut Angaben von Herrn Haese darüber derzeit eine Interessenkollision zwischen dem Forst, der Unteren Bodenbehörde und der Unteren Landschaftsbehörde. Grundsätzlich können nach Angaben des Herrn Haese beide Alternativen angeboten werden.

Eine weitere kritische Stelle befindet sich nach Auskunft von Herrn Haese ab der Forstwegkreuzung Richtung Relais Königsberg, wo auf ca. 260m bis zu einer Tiefe von 15m Eichenwaldbestand entfernt werden müsse.

Darüber hinaus befinde sich unmittelbar im Bereich Relais Köngisberg ebenfalls ein kleineres Eichenwäldchen, welches aber nur am Rande tangiert werde.

 

Bzgl des sensiblen Vernässungbereiches gibt Frau Dammers bekannt, dass es seitens der Verwaltung und der Vorhabenträger einen Ortstermin gab, bei welchem man zunächst zu dem Ergebnis gelangt sei, die Wasserleitung umzuschwenken und durch den Wald zu führen. Im Nachhinein seien jedoch seitens des Forstes Bedenken aufgetreten, da die zu entfernende Forstfläche mit ca. 1.500m² sehr groß ist. Derzeit sei noch keine Einigung erzielt worden.

Herr Meiners ergänzt, dass es sich bei dem kritischen Bereich zwar lediglich um einen moorähnlichen Bereich handele, seitens der Unteren Bodenbehörde jedoch vehement für die Erhaltung dieses Bereiches geworben worden sei. Er führt aus, dass eine Umschwenkung des Bereiches durchaus möglich sei, jedoch mit dem Ergebnis, dass eine ca. 1.500m² größere Eingriffsfläche entstehe. Da diesbezüglich noch keine Einigung erfolgt sei, bittet er den Landschaftsbeirat, die Befreiung für beide Varianten zu erteilen.

 

Herr von Frantzius plädiert für die Inanspruchnahme des Vernässungsbereiches. Er vermutet, dass der Vernässungsbereich nur durch unterlassene Unterhaltung in der Vergangenheit entstanden ist und dieser sich bei regelmäßiger Unterhaltung nicht entwickelt hätte.

 

Herr Herpertz erkundigt sich danach, aus welchem Grunde die bestehende 450er Leitung nicht durch eine 1.200er Leitung ersetzt werden könne, bzw. die 450er Leitung still gelegt werden könne und die neue Leitung unmittelbar daneben verlegt werden könne.

Herr Delsemmé erwidert, dass die Entscheidung, dass die 450er Leitung in Betrieb bleibt, bereits gefallen sei. Dies habe die STAWAG so entschieden. Alles andere sei zu risikoreich.

Darüber hinaus möchte Herr Herpertz wissen, ob eine Möglichkeit bestehe, die Baustelle zu verschlanken. Herr Delsemmé erwidert, dass schon so schmal wie möglich geplant worden sei.

 

Herr Groß spricht die geprüften Varianten an und vermutet, dass diese einen nicht so großen Eingriff darstellen wie die geplante Variante. Herr Delsemmé erwidert, dass dies so nicht pauschal gesagt werden könne; die Varianten V2 und V3 laufen auch beide durch Waldgebiet.

 

Frau Nelißen erkundigt sich danach, ob der vernässte Bereich regenerierbar sei, wenn dieser in Anspruch genommen werden würde. Herr Delsemmé erwidert, dass auch bei der Verlegung der beiden bestehenden Wasserleitungen dieser vernässte Bereich in Anspruch genommen wurde und auch hier eine Regenerierung erfolgt sei, so dass davon ausgegangen werden muss, dass dies auch beim Bau der 3. Wasserleitung so sein werde.

 

Herr Dr. Aletsee ist der Meinung, dass der vernässte Bereich nicht so schnell wieder herzustellen sei und plädiert daher für eine Umschwenkung der Leitung durch den Wald.

Darüber hinaus erkundigt er sich danach, wie der erhöhte Bedarf an Wasser zustande komme, welcher Grundlage für die Verlegung einer 1000er Leitung sei.

Herr Delsemmé räumt ein, dass der Wasserverbrauch in den letzten Jahren tatsächlich zurückgegangen sei und im Moment stagniere. Im letzten Sommer (Juli 2015) wurde der größte Wasserverbrauch in der Geschichte verbucht, was insbesondere auf intensive Bewässerungen (z.B. Gärten) zurückzuführen sei. Solche Spitzenbedarfe seien Grundlage für die Bemessung der Leitungen. Herr Dr. Aletsee zeigt kein Verständnis dafür, dass dies Grundlage dafür sein soll, dass eine Leitung in dieser Größe verlegt werden müsse.

 

Herr Bernhardt erkundigt sich danach, um wieviel die vernässte Stelle bei Inanspruchnahme zerstört werde. Herr Haese erwidert, dass diese zu 100% zerstört werde, sofern keine begleitenden Maßnahmen erfolgen.

 

Herr Helmig findet es zu dürftig, wenn es in den Erläuterungen zur Vorlage heißt, dass die Kompensation des Eingriffes im Wald erfolgen „soll“. Er ist der Meinung, dass die Kompensation im Wald erfolgen muss.

 

Herr von Frantzius lässt vor der Beschlussfassung wie folgt über die Teilbereiche in dem kritischen Bereich der vernässten Stelle abstimmen:

 

a)      Soll zur Verlegung der Wassertransportleitung 25m² vernässter Bereich benutzt werden und dafür 1.500m² Wald nicht?

 

oder

 

b)      Soll zur Verlegung der Wassertransportleitung 25m² vernässter Bereich nicht benutzt werden und dafür 1.500m² Wald?

 

Die Vorabstimmung ergibt, dass Variante a) mit 10 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen favorisiert wird.

 

 

 

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Beschluss:

Der Landschaftsbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung nicht unter der Auflage, dass der Ausgleich im Wald zu erfolgen hat, und stimmt dem Eingriff zu. Er favorisiert dabei die Trassenvariante, bei welcher 25m² vernässter Bereich benutzt wird und dafür 1.500m² Wald nicht.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=72256&selfaction=print