24.11.2015 - 3.1 Jahresabschluss und Lagebericht der eigenbetrie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Müller, Wirtschaftsprüfer der Fundus Revision GmbH, berichtet anhand einer Präsentation, die als Anlage beigefügt ist, zum Jahresabschluss und Lagebericht.

Im Wesentlichen stellt er Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Gebäudemanagements der Stadt Aachen dar und beschreibt die Inhalte des Prüfungsauftrages:

 

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Jahresabschluss 2014,

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Bilanz,

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Gewinn- und Verlustrechnung,

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Anhang,

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Lagebericht 2014,

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Prüfung nach § 53 HGrG.

 

Ratsherr Höfken bedankt sich für den Vortrag.

Herr Poschmann fragt nach, warum die Stadt nicht die Übernahme der Abschreibungen aus dem Haushalt der Stadt Aachen vorsieht, zumal bei Fortsetzung des Systems, Erstattungen nicht in voller Höhe zu leisten, eine weiteres Auflaufen von Defiziten zu erwarten sei.

 

Ratsherr Höfken führt aus, dass dies Entscheidung und Wille der Stadt Aachen sei und der Rat als Entscheidungsinstanz diesen Beschluss gefasst habe.

 

Frau Ferber ergänzt, dass diesem Verfahren der Beschluss des Finanzausschusses zugrunde liege und entsprechend umzusetzen sei.

Allerdings habe der Finanzausschuss eine Mindesthöhe des Eigenkapitals festgesetzt, die letztlich nicht unterschritten werden soll. Das Rücklagenkapital soll dabei nicht auf unter 15% der Bilanzsumme reduziert werden.

Frau Ferber gibt zu Protokoll, dass die Finanzsteuerung und die Betriebsleitung bezüglich der bei Betriebsgründung geschlossenen Rahmenvereinbarung im Hinblick auf die Verpflichtung des Haushalts zur Übernahme von Preis- und Tarifsteigerungen und somit zur Risikoübernahme unterschiedliche Auffassungen vertreten.

Die Finanzsteuerung wendet ein, dass sich diese Verpflichtung nicht explizit aus der Rahmenvereinbarung ergibt, die Betriebsleitung, dass dies jedoch dem seinerzeitigen Grundgedanken der Vereinbarung entspricht, sich auch aus den Formulierungen und insbesondere aus dem laut Vereinbarung umzusetzenden Vermieter-Mieter- Modell ergibt.

 

Sofern keine Erstattungen operativer Ausgaben erfolge und damit einhergehend ein weiteres Abschmelzen der Eigenkapitalquote einsetze, wären in der Folge auch Liquiditätsprobleme denkbar.

Die Betriebsleitung sehe sich hier in der Beratungspflicht gegenüber den Mitgliedern des Betriebsausschusses Gebäudemanagement.

Herr Schavan merkt ergänzend an, dass das Gebäudemanagement auf diese Beschlusslage keinen Einfluss habe und hier entsprechende Beschlüsse des Finanzausschusses und Rates vorlägen.

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1.Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2014 mit einer Bilanzsumme von 612.428.332,23 Euro und einem Jahresverlust von -11.633.716,93 Euro festzustellen.

 

Er empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresverlust aus 2014 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Der Betriebsausschuss beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Absatz 5 EigVO NRW.

 

Jahresabschluss und Lagebericht 2014 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

 

 

2.Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt

Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2014 mit einer Bilanzsumme von 612.428.332,23 Euro und einem Jahresverlust von -11.633.716,93 Euro festzustellen.

 

Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresverlust 2014 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Er beschließt weiterhin die Entlastung des Betriebsausschusses gemäß § 4 c) der EigVO NRW.

 

Jahresabschluss und Lagebericht 2014 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:11Ablehnung:--Enthaltung:1

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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