20.01.2016 - 8 Kanalsanierung Alt-Haarener StraßeBericht der U...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Bezirksbürgermeister Corsten weist darauf hin, dass ein Strafermittlungsverfahren eingeleitet wurde, so dass die heutige Berichterstattung nur mit der vor dem Hintergrund des schwebenden Verfahrens gebotenen Zurückhaltung erfolgen könne.

 

Für die Umweltverwaltung berichtet Herr Goffin nunmehr wie folgt:

 

Am 14.12.2015 ist es bei Kanalarbeiten in der Alt-Haarener Straße zu einem Schadensfall gekommen, der dem Fachbereich Umwelt dann am 18.12.2015 bekannt geworden ist, da der betroffene Wasserlauf nur für die dortigen Anrainer zugänglich ist.

 

Der Wasserlauf wurde zu 70 % mit Beton verunreinigt. Im Bereich der Verrohrung sowie im Einlaufbereich fand eine Reinigung bereits im Rahmen der Sofortmaßnahmen statt. Im Übrigen muss zunächst die ökologische Untersuchung abgewartet werden.

 

Nach vorläufiger Einschätzung der Gutachter sollte der abgesetzte Beton schnellstmöglich entfernt werden.

 

Am Boden sollte ein Substrat aufgebracht werden, damit sich eine neue Lebensgemeinschaft bilden kann.  Ggf. kommen auch Anpflanzungen in Betracht.

 

Nach den derzeit vorliegenden Gutachten ist kein dauerhafter Schaden zu erwarten.

 

Der Fachbereich Umwelt pflegt in der Angelegenheit eine offene Kommunikation mit den Anrainern.

 

Bezirksbürgermeister Corsten bittet darum, den Bezirksvertretungsmitgliedern die Gutachten zur Verfügung zu stellen. Herr Goffin sagt zu, eine Zusammenfassung zu fertigen.

 

 

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Beschluss (einstimmig):

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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