25.02.2016 - 7 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Haaren ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 25.02.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Für die Fraktion der Grünen erläutert Herr Breuer, dass man das Projekt ausdrücklich begrüße, da man sich hiervon eine Aufwertung des Planbereichs verspreche. Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung werde man daher grundsätzlich zustimmen, man wolle allerdings zwei Ergänzungen beantragen. Zum einen rege man an, das im 4. Spiegelstrich formulierte Ziel „Sicherung und Entwicklung von Grünstrukturen im Blockinnenbereich durch weitgehende Freihaltung von Bebauung“ durch den Zusatz „und Entsiegelung“ zu ergänzen. Dies diene hauptsächlich der Klarstellung. Zu anderen wolle man die Verwaltung beauftragen, als Alternative zu diesem 4. Spiegelstrich im Bebauungsplanverfahren eine Variante mit einer Bebauung auch des Blockinnenbereichs (ebenfalls mit öffentlicher Durchwegung) zu untersuchen.
Für die CDU-Fraktion kündigt Herr Starmanns an, dass man diesen Beschlussergänzungen nicht zustimmen werde. Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren habe sich einstimmig positioniert, man halte es für keinen guten Stil, hier nun einen entgegengesetzten Prüfauftrag zu erteilen.
Für die SPD-Fraktion vertritt Herr Plum die Auffassung, dass eine Entsiegelung in der fraglichen Zielformulierung selbstverständlich beinhaltet sei, insofern sei eine Klarstellung nicht erforderlich. Für den Vorschlag einer Bebauung des Innenbereichs könne er grundsätzlich Sympathie aufbringen, es sei allerdings guter Brauch, von einem einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung nicht ohne nochmalige vorherige Abstimmung abzuweichen. Aus diesen Gründen werde er die Beschlussanträge der Grünen nicht unterstützen.
Frau Hörmann weist darauf hin, dass man angesichts des dringenden Wohnraumbedarfs und des immer wieder betonten Vorrangs der Innenverdichtung eine so gut erschlossene Fläche nicht außer Acht lassen dürfe, man müsse zumindest prüfen, ob es eine verträgliche Lösung für eine Bebauung geben könne.
Herr Gilson hält dem entgegen, dass keine Notwendigkeit bestehe, der einstimmigen Beschlussfassung im Bezirk zu widersprechen. Über mögliche Alternativen in der Planung könne im weiteren Verfahren noch diskutiert werden.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
-weitgehende Schließung der Blockrandbebauung,
-Betonung der nördlich des Baublocks befindlichen Kirche als Solitär,
-Sicherstellung von Fußwegeverbindungen durch den Baublock,
-Sicherung und Entwicklung von Grünstrukturen im Blockinnenbereich durch weitgehende Freihaltung von Bebauung
die Aufstellung des Bebauungsplanes Haaren Ortsmitte / ehemalige Brauerei für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren.
Damit gilt der gemeinsame Antrag der CDU, SPD und der Grünen Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren vom 30.06.2015 beschlossen in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren am 02.09.2015 als behandelt.
Der Beschlussantrag der Fraktion Die Grünen auf Ergänzung des letzten Spiegelstrichs um „… und Entsiegelung“ sowie auf Prüfung einer Variante mit Bebauung des Blockinnenbereichs (ebenfalls mit öffentlicher Durchwegung) wird jeweils bei 5 Ja-Stimmen abgelehnt.
Anlagen zur Vorlage
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