16.03.2016 - 6 Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 750S - Or...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Für die SPD-BVF erkundigt sich Bezirksvertreter Schulz, wie die in der Verwaltungsvorlage angeführte Verschlechterung der  Schadstoffbelastung einzuschätzen ist.

 

Hierauf antwortet Bezirksbürgermeister Corsten, dass es sich nach Rücksprache mit dem Fachbereich Umwelt lediglich um eine partielle  Verschlechterung handele, die eine Verhinderung des geplanten Baus nicht rechtfertigen würde.

 

Frau Ohlmann ergänzt, dass Ausgleichmöglichkeiten nicht gegeben seien, diese Feststellung seitens der Fachverwaltung aber als unbedenklich gesehen werde.

 

 

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Beschluss (einstimmig):

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 750S – Ortskern Haaren, Teil Süd – zur Kenntnis.

Sie stellt fest, dass aus bezirklicher Sicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann und empfiehlt dem Planungsausschuss, für den Bebauungsplan Nr. 750S – Ortskern Haaren, Teil Süd – die Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen. 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=73945&selfaction=print