17.03.2016 - 7 Bebauungsplan Nr. 922 -Charlottenburger Allee/E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Ohlmann berichtet, dass die Bezirksvertretung Aachen-Haaren am 16.03.2016 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung beraten habe und entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung beschlossen, mit der Ergänzung, dass die Gebäudehöhen entsprechend der Topografie zu staffeln seien. Sie erläutert die Höhensituation im Bebauungsplangebiet anhand eines Schemaschnitts.

 

Für die CDU-Fraktion sieht Herr Ruppert die Situation als klargestellt im Sinne der Bezirksvertretung Aachen-Haaren und kündigt Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung an.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 922 – Charlottenburger Allee/Elleter Feld - gemäß § 4a (3), Satz 4 BauGB in Anwendung des § 13 Baugesetzbuch wie folgt vereinfacht zu ändern:

Die Festsetzungen der maximalen Gebäudehöhen von 169,00m ü. NHN und 167,00m NHN im nördlichen Teilbereich werden zusammengefasst und in eine maximale Gebäudehöhe von 168,00m ü. NHN geändert.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 922 - Charlottenburger Allee/Elleter Feld - gemäß § 10 (1) BauGB in der geänderten Fassung als Satzung zu beschließen.

 

Des Weiteren empfiehlt er dem Rat, die Änderung Nr. 106 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage