21.04.2016 - 13 Satzung über eine Veränderungssperre für das Gr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Schröer bittet um Erklärung, inwieweit die Errichtung einer Garage im Plangebiet die Realisierung der formulierten städtebaulichen Entwicklung stören könne.

 

Herr Kriesel kommt dieser Bitte nach und erläutert die Intention des Rahmenkonzeptes Südviertel sowie die beabsichtigte planungsrechtliche Umsetzung im Bebauungsplan „Preusweg Nord“.

 

Herr Plum berichtet über Einwendungen, mit denen der Antragsteller sich an die SPD-Fraktion gewandt habe und betont, dass es für seine Entscheidung entsprechend des Beschlussvorschlags der Verwaltung unerheblich sei, ob die im Haus befindliche bereits vorhandene Garage auch im Rechtssinne als Garage zu betrachten sei.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für das Flurstück 365, Flur 34, Gemarkung Aachen eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und

§ 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich gegen die Stimme der FDP-Fraktion

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=74602&selfaction=print