11.05.2016 - 10 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 953 -Triere...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Oberbürgermeister verweist eingangs zu der zu diesem Tagesordnungspunkt verteilten Tischvorlage.

 

Ratsherr Fischer, Fraktion Die Grüne, nimmt Bezug auf die nachgereichten Abwägungen, in denen zwei Punkte enthalten seien, die Bestandteil des Prüfungsauftrages des Mobilitätsausschusses gewesen seien. Dort habe man zum einen darum gebeten, zu prüfen, ob die Querung des Vennbahn-Radweges nicht nur mit einer Fußgängerampel, sondern ebenfalls mit einer gesonderten Ampelanlage für Radfahrer versehen werden kann, die eine längere Grünphase ermögliche, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu beeinträchtigen. Zum anderen habe man um Klärung der Frage, ob an dieser Stelle nicht eine breitere Aufstellfläche installiert werden könne, gebeten. Ein Prüfbericht sei den Mitgliedern des Mobilitätsausschusses bisher nicht zur Verfügung gestellt worden, weshalb es sehr verwundere, dass diese Vorschläge in der Abwägung nun verworfen würden.

 

Beigeordneter Wingenfeld erklärt, dass im Bereich der Fuß- und Radwegverbindung zur Heussstraße der Anregung gefolgt werde. Soweit dieser Punkt eine bebauungsplanmäßige Relevanz habe, habe man ihn bereits eingearbeitet. Die anderen Punkte seien nicht unbedingt notwendig für den Bebauungsplan und könnten entsprechend auch zu einem späteren Zeitpunkt der Klärung zugeführt werden.

 

Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, verweist auf den mit dem Investor bestehenden städtebaulichen Vertrag, nach dem dieser die Ampelanlage an der Triererstraße zu finanzieren habe. Die Querung von Radverkehren gehöre eindeutig zu der Ampelanlage, weshalb diese entsprechend in den städtebaulichen Vertrag aufzunehmen sei, wenngleich diese nicht unmittelbar im Bebauungsplangebiet liege. Im Ergebnis seien daher auch die Kosten von dem Investor zu tragen und nicht von der Stadt Aachen.

 

Beigeordneter Wingenfeld schlägt vor, in der morgigen Sitzung des Planungsausschusses hierüber zu beraten und den Sachverhalt bei einem positiven Beschluss einer entsprechenden Vereinbarung zugänglich zu machen.

 

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, betont, dass es sich vorliegend um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handele, der an rechtliche Normen gebunden sei. Der Planungsausschuss habe den Punkt bereits beraten und empfehle dem Rat der Stadt dem Beschlussvorschlag zu folgen. Die Tischvorlage enthalte nichts, was dieses Ergebnis zu verändern vermöge. Sicherlich könne man in der morgigen Sitzung das weitere Vorgehen in diesem Bereich beraten, gleichwohl würde die CDU-Fraktion dem Satzungsbeschluss heute so zustimmen wollen.

 

Bürgermeister Plum stimmt stellvertretend für die SPD-Fraktion den Ausführungen von Ratsherrn Baal zu. Es sei bereits entgegenkommend, die verspätet eingegangene Stellungnahme noch aufzunehmen. Der Rat habe dies heute in seine Abwägung mit einzubeziehen. Ein von ihm gefasster Beschluss sei durch einen eventuell gegensätzlichen Beschluss in der morgigen Sitzung des Planungsausschusses weder angreifbar noch nachträglich abänderbar. Auch sehe man seitens der SPD-Fraktion keinen Grund, den Beschluss weiter hinauszuzögern und werde dem Satzungsbeschluss ebenfalls heute so zustimmen wollen.

 

Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, weist noch einmal auf die originäre Zuständigkeit des Rates für solche Entscheidungen hin. Sicherlich sei der Punkt verspätet eingegangen, allerdings sei nicht bekannt gewesen, dass sich auch der Mobilitätsausschuss mit der Thematik befasst und einen Prüfauftrag an die Verwaltung erteilt habe. Die Verwaltung sei im Ergebnis zu einer Negativentscheidung hinsichtlich der Eingabe gelangt, ohne jedoch zuvor den Mobilitätsausschuss hierüber zu informieren. Dies sei der Kern des Problems. Der Fraktion sei daran gelegen, dass der Stadt Aachen nicht die Kosten für die Installation der Ampelanlage zufielen. Entsprechend stelle sie nun den Antrag, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass der städtebauliche Vertrag um die Installation der Ampelanlage auf Kosten des Investors erweitert werde.

 

Bürgermeister Plum wiederholt seine Ausführungen zur originären Zuständigkeit des Rates und der Geltung seiner Beschlüsse. Dass Ratsherr Rau über die Beratung des Mobilitätsausschusses nicht in Kenntnis gewesen sei, sei ein innerfraktionelles Problem, das für die heutige Beratung jedoch unbedeutend sei.

 

Ratsherr Fischer, Fraktion Die Grüne, wiederholt die bereits formulierte Bitte, dem ergänzten Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Der Oberbürgermeister lässt über den Antrag, den Beschlussvorschlag zu ergänzen, abstimmen, was bei 21 Dafür-Stimmen mehrheitlich abgelehnt wird.

Alsdann lässt der Oberbürgermeister über den Beschlussvorschlag der Verwaltung unter Einbeziehung der Ergänzungsvorlage abstimmen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt bei drei Enthaltungen einstimmig wie folgt:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 953 sowie den Durchführungsvertrag zur Kenntnis.

 

Er beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 953 – Trierer Straße / Vennbahnweg – gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

 -Reduzierung des geplanten Einzelhandelsgebäudes im Vorhaben- und Erschließungsplan zur               Einhaltung der notwendigen Abstandflächen zum Grundstück, Gemarkung Brand, Flur 7,               Flurstück 1136 (Ringstraße 15 a)

-Konkretisierung und Verdichtung der Anpflanzung von Bäumen im Geltungsbereich des Bebauungsplans  und redaktionelle Anpassung im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag und               der Begründung

-Beschränkung der Randsortimente im Sondergebiet SO 3 –Lebensmittel-Verbrauchermarkt-               auf maximal 20% der Verkaufsflächen

 

Er beschließt weiterhin nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 953 - Trierer Straße/Vennbahnweg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich zwischen Trierer Straße, Heussstraße und Vennbahnweg in der geänderten Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=74928&selfaction=print