12.05.2016 - 3 Städtebauliche Verträgehier: grundsätzliche An...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Larosch erläutert, dass man mit der Verwaltungsvorlage Vorschläge unterbreiten wolle, um insbesondere die Regelungen zur Realisierung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau besser absichern zu können. Dazu wolle man nachvollziehbare Indizes finden, die gut fortgeschrieben werden könnten. Über allem stehe natürlich der Grundsatz der Angemessenheit.

 

Für die SPD-Fraktion dankt Herr Plum der Verwaltung dafür, dass sie den in den letzten Verfahren deutlich gewordenen Handlungsbedarf zum Thema öffentlich geförderter Wohnraum zum Anlass genommen habe, Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Grundsätzlich halte man die vorgestellten Regelungen für gut, wobei natürlich immer die Möglichkeit bestehen müsse, in begründeten Einzelfällen eine Abwägung zu treffen, die zu einem anderen Ergebnis komme. Auch aus diesem Grund wolle man im Beschlussvorschlag der Verwaltung unter Pkt. 2 ergänzen, dass man dem Wechsel auf mehrere Folgeinvestoren „in der Regel“ nicht zustimmen werde. Hinsichtlich der vorgesehenen Absicherung durch Bürgschaften in voller Höhe der vertraglichen Verpflichtungen könne man zustimmen, man werde aber die Entwicklung genau beobachten müssen, um zu sehen, ob damit der beabsichtigte Erfolg erzielt werde. Nicht zustimmen wolle man dem Vorschlag, die Regelungen der Stellplatzfrage dem Mobilitätsausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Die Klärung der Stellplatzfrage sei eine originär städtebauliche Aufgabe, die auch durch die Zuständigkeitsordnung eindeutig dem Planungsausschuss zugewiesen sei. Als letzten Punkt beabsichtige man, die vertraglich vereinbarten Fristen zum öffentlich geförderten Wohnungsbau und zu den Bürgschaften an den Satzungsbeschluss zu knüpfen, dies wolle man auch so in den Beschluss aufnehmen.

 

Für die Fraktion der Grünen betont auch Herr Rau die Vorteile einer Standardisierung von Kernforderungen im Sinne eines Leitfadens für alle Projekte. Dem von der Verwaltung vorgelegten Vorschlag könne man im Wesentlichen zustimmen mit der Anmerkung, dass Ausnahmen aus städtebaulichen Gründen nach Abwägung aller Belange denkbar bleiben müssten. Man müsse sich darüber im Klaren sein, dass die Zinssituation bei Bürgschaften möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf ein Projekt haben könne, im Extremfall könne hierdurch sogar die Finanzierung blockiert werden. Dies könne insbesondere kleinere Einzelinvestoren betreffen, man müsse daher sehr genau prüfen, ob man durch diese Forderung nicht letztlich große Projektentwickler begünstige. Dennoch wolle man heute so beschließen, bitte aber darum, den Ausschuss über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden zu halten. Ergänzend zu den bisher vorgetragenen Änderungsanträgen zum Beschlussvorschlag wolle man zudem beantragen, bei einer Verpflichtung zur Schaffung von Ersatzwohnraum im Vertrag zusätzlich zur Größe/ Fläche auch Kriterien zur Qualität bzw. zum Mietpreissegment und zur Anzahl der Wohneinheiten festzulegen, die sich am Bestand orientieren.

 

Für die CDU-Fraktion schließt sich Herr Gilson seinen Vorrednern an. Es sei wichtig, dass für alle Beteiligten Klarheit über die vertraglichen Rahmenbedingungen in vorhabenbezogenen Bebauungsplänen herrsche, dies gebe auch den Investoren Planungssicherheit. Dem Beschlussvorschlag mit den beantragten Änderungen bzw. Ergänzungen könne man daher so zustimmen.

 

Für die Fraktion Die Linke signalisiert Herr Beus Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung sowie zu den bisher vorgetragenen Änderungsanträgen. Eine eindeutige Formulierung der grundsätzlichen Anforderungen bringe eine größere Transparenz für alle Seiten, dies sei auf jeden Fall ein Vorteil.

 

Nach einer kurzen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses die Herren Plum, Rau, Gilson, Beus und Eckert sowie seitens der Verwaltung Herr Larosch beteiligen, fasst Herr Baal die vorgetragenen Änderungsanträge zu einem geänderten Beschlussvorschlag zusammen.

 

Auf dieser Grundlage fasst der Ausschuss den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss beschließt:

  1. Einem Investorenwechsel wird nur zugestimmt, wenn der Folgeinvestor 1:1 in alle Verpflichtungen und Sicherheitsleistungen des Vertrages eintritt.
  2. Einem Wechsel auf mehrere Folgeinvestoren wird in der Regel nicht zugestimmt.
  3. Die Realisierung von öffentlich gefördertem Wohnraum muss grundsätzlich innerhalb des Plangebietes erfolgen.
  4. Grundsätzlich sind zur Absicherung der städtebaulichen Verträge ausschließlich Bürgschaften  einzureichen, die die vertraglichen Verpflichtungen in voller Höhe absichern, bei Vertragsstrafen für Wohnungsbau genügt eine Absicherung durch Bürgschaft in Höhe von 50 % der festgesetzten Vertragsstrafe.

5.Die in den städtebaulichen Verträgen festgeschriebenen Fristen in Bezug auf die Einreichung von               Bürgschaften und die Errichtung von Ersatzwohnraum sollen an den Satzungsbeschluss               geknüpft werden.

6.Bei der Verpflichtung zur Errichtung von Ersatzwohnraum soll die Regelung im Vertrag zusätzlich               zur Größe/ Fläche auch Kriterien zur Qualität bzw. zum Mietpreissegment und zur Anzahl der               Wohneinheiten festlegen, die sich am Bestand orientieren.                

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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