21.06.2016 - 5 BodenvorratspolitikAntrag der Fraktion von CDU ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Der Ausschussvorsitzende Herr Claßen weist auf den durch den Wohn- und Liegenschaftsausschuss geänderten Beschlussvorschlag, der zu Beginn der Sitzung ausgeteilt wurde, hin.

Ratsfrau Plum beantragt, den geänderten Beschlussvorschlag zu übernehmen.

 

Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg sei erfreut darüber, dass der geänderte Beschlussvorschlag im Wohn- und Liegenschaftsausschuss beraten und beschlossen wurde.

Er halte aus der Sitzung fest, dass die Fachabteilung FB 23 offen und empfänglich für die Bodenvorratspolitik sei, die Finanzsteuerung aufgrund der finanziellen Auswirkungen dem kritisch gegenüberstehe. Zunächst sei jedoch nicht beabsichtigt die Mittel, die im Haushaltsplan für den Allgemeinen Grunderwerb zur Verfügungen stehen, zu erhöhen.

 

Ratsherr Pilgram bekundet sein Interesse für die Thematik. Er erhoffe sich, dass Möglichkeiten zur Finanzierung geschaffen werden, da er der Auffassung der Fachabteilung zustimme. Revolvierende Bodenvorratspolitik sorge dafür, dass die finanziellen Mittel aus Grundstücksgeschäften im Umlauf blieben. Er sei sicher, dass eine hiermit begründete ausnahmsweise Ausweitung der Nettoneuverschuldung bei der Bezirksregierung Zustimmung finde.

Er schließe nicht aus, dass es sich bei der Bodenvorratspolitik sogar um eine rentierliche Maßnahme handle, da durch den An- und Verkauf lediglich ein Aktivtausch stattfinde.

 

Frau Grehling führt dazu aus, dass der Ankauf der Grundstücke über Kredite zu finanzieren sei, da die liquiden Mittel zur Anschubfinanzierung nicht vorhanden seien. Rentierlich im haushaltsrechtlichen Sinne sei eine Maßnahme, wenn sie über Gebühren und Beiträge finanziert werde. Dies sei bei dieser Thematik nicht gegeben.

Weiterhin sei auch dem Immobilienbericht zu entnehmen, dass Grundstückankäufe getätigt werden. Der Vorlage sei nicht nur zu entnehmen, dass die Finanzierung fraglich sei, sondern auch, dass die Flächen begrenzt seien. Grundsätzlich würden im Rahmen der Haushaltsplanung Grundstückankäufe bedarfsgerecht veranschlagt. Betrachtet werden dürfte nicht nur die Haushaltsposition „Allgemeiner Grunderwerb“, sondern auch Einzelmaßnahmen, für die zusätzlich Mittel bereitgestellt werden.

Sie gebe zu bedenken, dass nicht nur die Finanzierung der Grundstücksankäufe zu gewährleisten sei, sondern auch die Finanzierung der Entwicklungs- und Erschließungskosten. 

Der Vergleich mit einer Stadt wie Münster sei schwierig, da die Stadt im Gegensatz zur Stadt Aachen über eine Ausgleichsrücklage verfüge, wodurch der Genehmigungsvorbehalt des Haushaltes entfalle.

 

Herr Feiter stellt heraus, dass das Instrument der Bodenvorratspolitik allein nicht ausreiche. Es müsse ein strukturiertes Ziel mit dazugehöriger, projektbezogener Entwicklungsplanung geben, auf dessen Grundlage gehandelt werde. Er erinnert daran, dass das Planverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans einen Zeitraum von zehn Jahren in Anspruch nehmen könne. Eine kurzfristige Umsetzung einer Maßnahme könne daher problematisch sein.

 

Ratsfrau Plum stimmt Herrn Feiter dahingehend zu, dass strukturelle Ziele unumgänglich seien. Aufgrund dessen habe die große Koalition die Änderung des Beschlussvorschlages so beantragt. Der Beschluss stelle heraus, dass eine zielorientierte Planung hinsichtlich des Allgemeinen Grunderwerbs der erste Schritt, auch mit Blick auf die Haushaltskonformität, sein solle. Hierzu sei auch eine Schwerpunktsetzung wie in der Vergangenheit im Bereich Kindergärten Grundlage.

Sie bittet um ergänzende Beratung entsprechend des Beschlusses nicht nur im Wohn- und Liegenschaftsausschuss, sondern auch im Finanzausschuss.

 

Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg unterstützt die Auffassung der Ratsfrau Plum. Er bittet darum, die Bodenvorratspolitik im Produktblatt 01.13.01 als Ziel zu verankern.

 

Die Ausführungen des Herrn Feiter finden Zuspruch durch Ratsherrn Pilgram. Eine Zielvorgabe sei von enormer Bedeutung, um Bauverzögerungen wie beim Beispiel Richtericher Dell zu verhindern.

 

Frau Grehling erläutert abschließend, dass die Wertschöpfung aus dem Bodenvorrat ein Entwicklungsprozess sei, wie die Maßnahme Richtericher Dell zeigt. Ein Fokus sei daher auch in ihrem Sinne.

 

Der Ausschussvorsitzende stell die geänderte Beschlussfassung zu Abstimmung.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt einstimmig den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Finanzausschuss ist der Überzeugung, dass die Verwaltung eine aktive Rolle in der Bodenbewirtschaftung hat und diese noch weiter verstärken muss. Dazu ist es erforderlich, Prioritäten und Zielsetzungen für den zukünftigen Einsatz der Haushaltsposition „Allgemeiner Grunderwerb“ zu definieren und damit verbunden zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten zu entwickeln.

 

Der Finanzausschuss bittet die Verwaltung, in der nächsten Sitzung des Wohn- und Liegenschaftsausschuss die Prioritäten und Zielsetzungen ihrer Bodenbewirtschaftung vorzutragen und vorzustellen, in welchem Umfang Mittel des „Allgemeinen Grunderwerbs“ hierfür in Anspruch genommen werden. Ferner bittet der Finanzausschuss um Darstellung, wie hoch der Anteil des „Allgemeinen Grunderwerbs“ ist, der durch Einnahmen bei Grundstücksveräußerungen gedeckt wird.

 

Der Finanzausschuss hält am Ziel der aktiven Bodenvorratspolitik fest und wird gemeinsam mit der Verwaltung an einem Finanzierungskonzept arbeiten.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

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Anlagen zur Vorlage

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