22.06.2016 - 6 Nirmer StraßeNachbesserungsarbeiten im Bereich ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Den Mitgliedern der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf liegt die schriftliche Stellungnahme des Fachbereichs zum gemeinsamen Antrag von CDU und FDP zu den Nachbesserungsarbeiten im Bereich der Bahnunterführung Nirmer Straße vor.

Herr Bode, CDU-Fraktion, erläutert nochmals die Konfliktpunkte, die zu dem Antrag geführt haben.

Die Fachverwaltung teilt in ihrer Stellungnahme mit, dass die Verbreiterung des Gehweges eine provisorische Maßnahme sei und insofern nicht in vollem Umfang den Anforderungen der Barrierefreiheit entspreche. Die DB Netz AG beabsichtigt, die Eisenbahnüberführung 2020 zu erneuern und es handele sich daher hierbei lediglich um eine kostengünstige Zwischenlösung bis zur Realisierung der neuen Bahnunterführung.

Die SPD-Faktion kann der Argumentation der Verwaltung folgen und bestätigt, dass nur das umgesetzt worden sei, was auch beschlossen wurde. Der Schutz der Schulkinder sollte gewährleistet werden.

Die CDU teilt mit, dass sich die meisten Beschwerden der Fußgänger auf die Trennfuge und dem Quergefälle zur Fahrbahnmitte beziehen. Hier soll die Verwaltung überlegen, ob durch die Absenkung des Gehweges die Situation nicht optimiert und die Trennfuge beigearbeitet werden könne. Weiterhin könnte zur Entschärfung der Fahrsituation der kleine Bordstein auf der anderen Seite entfernt werden.

Herr Mohnen erläutert, dass zur Herstellung der Barrierefreiheit auch eine Gehwegabsenkung erfolgen müsste. Diesbezüglich und im Hinblick auf das Gefälle bzw. die Trennfuge wären kostspielige große bauliche Maßnahmen von mindestens 10.000,00 EURO erforderlich.

Die Bezirksbürgermeisterin ist der Meinung, dass im Hinblick auf die erst in 2020 ggfls. stattfindende Anpassung, jetzt doch ermittelt werden soll, wie hoch die Kosten – zumindest für Absenkung und Beseitigung der Trennfuge – ausfallen würden.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung eine Kostenermittlung zur Bearbeitung der Trennfuge und des Gefälles zur Fahrbahn zu erstellen.

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Anlagen zur Vorlage

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