01.09.2016 - 9 Befristete Einrichtung einer halben Stelle im F...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Dr. Kremer erläutert vorweg, dass diese Vorlage als Konsequenz aus der Umsetzung des Personal- und Finanzierungskonzeptes hinsichtlich der therapeutischen Versorgung in städtischen Kindertageseinrichtungen zu sehen sei.

Frau Begolli erbittet eine Erläuterung zu der Formulierung des letzten Satzes auf Seite 84 (finanzielle Auswirkungen) der Vorlage.

Herr Brötz und Frau Kaever führen aus, dass die Personalkosten für das therapeutische Personal bereits im Haushalt eingeplant seien und fortgeschrieben würden, so dass die zu generierenden Erträge aus der Krankenkassenabrechnung zunächst zur Deckung der anfallenden Personalkosten für die in Rede stehende Stelle herangezogen werden sollen.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

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Beschluss:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplanes 2017 zum Zwecke der Implementierung des neuen Finanzierungssystems therapeutischer Leistungen in städtischen Kindertageseinrichtungen im FB 45 befristet für die Dauer eines Jahres eine halbe Stelle, ausgewiesen nach A 10 LBesG/ EG 9 TVöD, einzurichten.

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