29.09.2016 - 15 Kurbrunnenstraße; Anpassung in Folge von STAWAG...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Herr Fischer schlägt vor, dem Verwaltungsvorschlag nicht zu folgen, sondern den Empfehlungen des ADFC (u. a. 1,85 m breite Radfahrstreifen, Zebrastreifen als Querungshilfe). Zwar könnten diese nicht 1 : 1 umgesetzt werden; sie könnten aber als Orientierung dienen. So müsste z. B. der Busgegenverkehr dort auch funktionieren. Der Vorschlag der Verwaltung sei nicht zukunftsträchtig. Es müssten kreative Lösungen für den Radverkehr erarbeitet werden.

 

Herr Ferrari betont, heute werde kein Ausführungs- und Planungsbeschluss gefasst, sondern es sei ein Auftrag an die Verwaltung, eine Planung zu erarbeiten. Er schlage deshalb vor, die Anregungen zu den Planungen hinzu zu nehmen.

 

Frau Ulbort erläutert die Vorlage. Sie erklärt, Radfahrstreifen dürften vom Busverkehr nicht überfahren werden, Schutzstreifen hingegen schon. Im Ergebnis werde die Variante 1 mit 1,50 m oder evtl. Variante 2 mit 1,75 breiten Schutzstreifen vorgeschlagen, die überfahren werden dürfen.

 

Die Aussage der Frau Breuer, man brauche das Radfahren nicht auf dem Gehweg zu erlauben, wenn es ausreichende Schutzstreifen gebe, bejaht Frau Ulbort; das sei das Ziel.

 

Herr Paetz sieht das Problem, dass bei einer verbleibenden 5,50 m breiten Fahrbahn permanent über die Mitte hinaus, also in der Gegenfahrbahn gefahren werde. Er würde gerne die Meinung der Polizei hierzu hören.

 

Herr A. Müller findet die Argumentation der Verwaltung plausibel. Das Überfahren des Schutzstreifens sei natürlich ein Problem. Das Profil der Straße sei aber nun mal begrenzt.

 

Herr Schulz gibt zu bedenken, dass es sich hier nicht um einen Neuausbau handelt, sondern um einen Folgeausbau nach STAWAG-Maßnahmen. Das schränke die Planungen stark ein. Für Neubauten könnten in Zukunft andere Regelungen für Fußgänger und Radfahrer getroffen werden.

 

Herr Fischer spricht sich erneut dafür aus, für die Radfahrer einen möglichst breiten Schutzstreifen zu ermöglichen.

 

Herr Blum findet den Vorschlag kontraproduktiv. Wie eben bereits gesagt werde er nur überfahren, wenn es notwendig ist. Ein breiterer Schutzstreifen werde aber ständig überfahren; das sei ungünstig. Man schaffe den Übertretungen Raum und Zeit. Er schlage vor, nun abzustimmen.

 

Herr Fischer widerspricht der Aussage, dass sein Vorschlag unkonzipiert sei. Der Radfahrer habe ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis. Er beantrage deshalb, bei den Planungen einen möglichst breiten Schutzstreifen von mindestens 1,85 m wie vom ADFC empfohlen (nur nicht als Radfahrstreifen) zu berücksichtigen.

 

Der Vorsitzende Herr Ferrari lässt zunächst über den Antrag des Herrn Fischer abstimmen.

 

Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt bei 3 Gegenstimmen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und fasst auf Basis des Plan Nr.: 2016 / 06-01 den Planungsbeschluss. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausbauplanung zu erarbeiten und eine Bürgerinformation durchzuführen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig bei 1 Enthaltung

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=77337&selfaction=print