27.09.2016 - 5 Benennung von ständigen Vertretungen in städtis...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Dr. Kremer führt bezugnehmend auf die vorangegangenen rechtlichen Stellungnahmen der Gewerkschaften komba und verdi aus, dass die Verwaltung das Rechtsamt und den Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen kontaktiert und um Stellungnahme gebeten habe. Die Rückmeldungen würden keinen Anlass geben, von der bisherigen Vorgehensweise abweichen zu müssen. Die Verwaltung sei bereits mitten in der Umsetzung. Es bleibe dabei, dass man bei über 50 städtischen Einrichtungen zunächst mit den fünfgruppigen Einrichtungen beginne. Nach Erprobung und Auswertung der in diesen Einrichtungen gemachten Erfahrungen sei eine entsprechende Umsetzung in den vier- und dreigruppigen Einrichtungen vorgesehen.

Herr Ludwig zeigt sich irritiert darüber, dass die Umsetzung des Tarifvertrages durch die Verwaltung nicht sofort, sondern sukzessiv erfolge. Dies sei nicht richtig. Seiner Einschätzung nach spiele die Verwaltung nur auf Zeit.

Herr Servos führt aus, dass seine Fraktion die Vorlage zur Kenntnis nehmen werde. Jedoch habe auch er große Zweifel, dass die städtische Vorgehensweise richtig sei. Er weist darauf hin, welche Auswirkungen diese Vorgehensweise in Bezug auf die Wertschätzung und die Motivation der Mitarbeiter/innen haben könne.

Frau Begolli fordert an dieser Stelle eine gemeinsame politische Verantwortung ein; demzufolge müsse der Tarifvertrag umgehend umgesetzt werden.

Herr Dr. Kremer merkt nochmals an, dass sich die Verwaltung intensiv mit der Rechtslage auseinandergesetzt und diese prüfen lassen habe. 

Herr Mertens erläutert, dass im Rahmen der Tarifverhandlungen das Eingruppierungsmerkmal „ständige Vertretungen“ als Soll-Vorgabe eingeführt worden wäre. Im Zuge dessen sei den Arbeitgebern das Recht eigener Dispositionen genommen worden. Er fügt ergänzend hinzu, dass größenvergleichbare Städte ebenfalls ein Staffelungsmodell anstreben würden.

Frau Eschweiler gibt zu bedenken, dass die Möglichkeiten zu einer sinnvollen Umsetzung geschaffen werden müssten. Sie würde als Kompromiss vorschlagen, dass die Verwaltung regelmäßig im Personal- und Verwaltungsausschuss zum Umsetzungssachstand berichten solle.

Herr Ludwig stellt den Antrag den Beschluss dahingehend zu verändern, dass der Tarifvertrag konsequent umgesetzt werde.

Herr Servos bittet im Gegenzug um Erweiterung des Beschlusses dergestalt, dass der Personal- und Verwaltungsausschuss die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehme und man davon ausgehe, dass die Verwaltung das Tarifrecht einhalte. Zudem werde die Verwaltung gebeten, regelmäßig im Ausschuss zu berichten.

Herr Baurmann merkt an, dass -bleibe die Stadt bei der schrittweisen Umsetzung- der Kommunale Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen eingeschaltet würde, indem auf Landesebene eine Verbandsklage eingereicht werde.

Herr Baskaya erkundigt sich, welchen Zeitplan die Verwaltung für die Umsetzung anstreben würde.

Herr Dr. Kremer antwortet, es sei beabsichtigt nach der Auswertungsphase der fünfgruppigen Einrichtungen in 2017 anschließend ab 2018 mit der Umsetzung in den viergruppigen und daran anschließend in den dreigruppigen Einrichtungen zu beginnen.

Frau Begolli mahnt an, dass doch grundsätzlich davon auszugehen sei, dass man den Abschluss eines Tarifvertrages umgesetzt haben sollte, bevor eine neue Tarifrunde beginne.

Herr Ludwig geht davon aus, dass die Verwaltung in dieser Angelegenheit in einer guten Verständigung mit dem Personalrat stehe.

Herr Baurmann bestätigt, dass bereits sowohl die Arbeitsplatzbeschreibungen als auch die Ausschreibungstexte ausgearbeitet seien.

Abschließend hebt Herr Dr. Kremer hervor, dass es sich bei den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder um einen sehr dynamischen Bereich handele und die Verwaltung selbstverständlich vorweg viele Gespräche mit der Fachabteilung geführt habe. Die Umsetzung werde -auch im Besonderen aus inhaltlichen und fachlichen Gründen- mit Bedacht durchgeführt.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig den nachfolgend geänderten Beschluss.

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Beschluss:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Es wird davon ausgegangen, dass die Verwaltung das Tarifrecht einhält. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, regelmäßig über den Umsetzungssachstand im Personal- und Verwaltungsausschuss zu berichten.

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