29.11.2016 - 6 Bericht zum koordinierten Umgang mit Asbest in ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Schavan, Technischer Geschäftsführer des Gebäudemanagements der Stadt Aachen, legt zu Beginn seines präsentationsgestützten Vortrages ein Hand - Out vor, dass den Umgang mit Asbest beschreibt und künftig als Informationsbroschüre zu „Asbest in öffentlichen Gebäuden“ auf der Internetseite der Stadt Aachen veröffentlicht werden soll.

Er erläutert die zweiteilige Gliederung des nachfolgenden Vortrages und stellt den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und Gutachter für Asbest Herrn Dipl. Ing. Otmar Reifer vor.

 

Herr Schavan erläutert eingehend die Thematik Asbest in Putzen und Spachtelmassen.

Er beschreibt die Verwendung von Asbest beim Bauen, grenzt die Hauptverwendungszeiten ab und verweist auf das generelle Herstellungs- und Verwendungsverbot im Jahr 1993. Er weist gleichfalls darauf hin, dass es ein Entfernungsgebot von Asbest aus Gebäuden etc. nicht gibt.

Im Weiteren stellt er die verschiedenen Zuständigkeiten und insbesondere die Zuständigkeit des Gebäudemanagements in der Funktion des Eigentümers bzw. Technischen Betreibers dar.

 

Handlungsgrundlage seien insbesondere die Asbest-Richtlinien (Asbest-RiLi 1989 (i.d.F. 1996)), durch die Dringlichkeitsstufen von I bis III definiert würden.

Maßgebend sei dabei stets rechtmäßiges und ordnungsgemäßes Handeln.

 

Herr Schavan betont, dass sämtliche nach dem jeweiligen Sachstand bekannten „schwach gebundenen“ Asbest-Bauteile in städtischen Gebäuden bis Anfang der 2000er Jahre vorschriftsmäßig entfernt, saniert oder (in wenigen Fällen) eingekapselt worden sind und weist nochmals darauf hin, dass die Asbestsanierung für die Stadt Aachen diesbezüglich nach wie vor als abgeschlossen gelten und Erfolg gewertet werden könne.

 

Herr Schavan gibt einen Überblick über die Vorgehensweise in Aachen nach den neuen Befunden von Asbest in Putzen und Spachtelmassen im Jahr 2013 in der Musikschule.

Obwohl in Putzen und Spachtelmassen nur ein geringer Anteil an festgebundenem Asbest vorläge, sei auf Beschluss des Gebäudemanagements mit dem Gesundheitsamt entschieden worden, alle städtischen Gebäude vor 1993 auf asbesthaltige Putze und Spachtelmassen durch einen unabhängigen, externen Sachverständigen untersuchen zu lassen.

Dabei lag die erste Priorität auf Kindertagesstätten und Schulen.

 

Herr Schavan weist darauf hin, dass nach Maßgabe des Transparenzgebotes und in enger Abstimmung mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) zunächst die Information der Öffentlichkeit und nachfolgend der betroffenen KiTas und Schulen erfolgte.

Diese Vorgehensweise sollte sicherstellen, dass betroffene KiTas und Schulen sachlich durch das Gebäudemanagement und den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule informiert würden.

 

Er weist ausdrücklich darauf hin, dass das Gebäudemanagement und alle Beteiligten mit dem sensiblen Thema hochverantwortlich und transparent umgehen und konsequent und sachgerecht handeln würden.

So würden beispielsweise nur zertifizierte Firmen, die den „Sachkundenachweis nach den technischen Regeln für den Gefahrstoff Asbest“ (TRGS 519) beibringen, beauftragt.

 

Herr Schavan führt aus, dass das Thema Asbest und der Umgang mit Asbest auch beim Städtetag NRW thematisiert worden sei, da alle Städte von diesem Thema gleichermaßen betroffen seien.

Dabei würde das Vorgehen des Gebäudemanagements Aachen eine hohe Beachtung finden und durch die Fachwelt als sehr positiv bewertet werden.

 

Nachfolgend referiert der unabhängige vereidigte Sachverständige für Asbest im Hochbau

Herr Dipl. Ing. Otmar Reifer zum Thema „Asbesthaltige Putze“.

Er beschreibt die Produkte Kalkputz und Spachtelmassen hinsichtlich des Asbestgehaltes, deren Einstufung als festgebundenes Asbestprodukt und setzt diese in einen Vergleich mit anderen Asbestprodukten.

 

Er beschreibt transparent in welcher Schicht des Mauerwerks das Produkt asbesthaltiger Kalkfeinputz zu finden ist.

Nachfolgend erläutert er den Untersuchungsumfang; Grundlage für die Untersuchung bildet das VDI-Papier „asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber in Gebäuden.

 

Die Überprüfung der Putze erfolge durch die Entnahme von Materialproben aus der Oberfläche. Da die Asbestbelastung sehr inhomogen sei, würden von unterschiedlichen Wänden Materialproben entnommen. Die Laboranalyse ermittelt, ob Asbest in Putz vorhanden sei.

 

Eine Gesundheitsgefährdung durch Asbest sei gegeben, wenn Asbest zu lungengängigen Fasern zerrieben oder aufgespalten und in dieser Form in hoher Konzentration eingeatmet würde und könne unter bestimmten definierten Voraussetzungen zu anerkannten Berufskrankheiten führen.

 

Er legt dar, wie die Asbestbelastung in der Luft beim Bearbeiten von Putzen und/oder Spachtelmassen durch verschiedene Szenarien simuliert, beprobt und untersucht wurde.

 

Zusammenfassend stellt Herr Reifer dar, dass eine Gefährdung von Kalk- und Spachtelmassen nicht ausgehe. Die Asbestfasern seien fest in der Kalkschicht eingebunden und zusätzlich mit einem Anstrich versehen.

Eine Faserfreisetzung erfolge nur durch eine mechanische Beeinträchtigung der Putzoberfläche, wie die Zerstörung der Oberfläche. Die durchgeführten Versuche zeigten auch bei massiver Beeinträchtigung, wie Bohren und Abschlagen, keine Faserbelastung in der Raumluft.

Eine Gefährdung gehe von den Putz- und Spachtelmassen nicht aus.

 

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Höfken bedankt sich auch im Namen aller Ausschussmitglieder für den ausführlichen Vortrag.

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt den Bericht zum koordinierten Umgang mit Asbest in Putzen und Spachtelmassen zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 13Ablehnung:Enthaltung:

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