15.12.2016 - 5 Haushaltsplanberatungen 2017
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Do., 15.12.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Frau Eschweiler äußert vorweg den Wunsch, dass die Verwaltung im Frühjahr 2017 dem Personal- und Verwaltungsausschuss die Überarbeitung der Produktblätter für den Haushaltsplan 2018 vorstelle.
Herr Dr. Kremer weist an dieser Stelle auf eine von FB 20 -aus formalen Gründen- gewünschte Änderung des Beschlussvorschlages hin. Der Beschlussvorschlag der Vorlage werde durch den folgenden Einschub am Satzende nach „für den Haushalt 2017 sowie den vorweg beschlossenen Einzelveränderungen bzw. den zu fassenden Einzelveränderungen der nachfolgenden Vorlagen zu beschließen.“ ergänzt.
Frau Begolli erinnert an dieser Stelle an den von ihr gewünschten Sachstandsbericht bezüglich des Gleichstellungsbüros, inwieweit in diesem Bereich die Aufgabenerledigung mit dem vorhandenen Personal tatsächlich leistbar sei. Weiterhin erkundigt sie sich in Bezug auf einen Mail-Verkehr mit der Verwaltung, wie es möglich sei, dass die Stadt Aachen sich mit der Stellenausstattung des Gleichstellungsbüros -beispielhaft im Vergleich mit der Stadt Münster- eher im unteren Bereich bewege.
Zudem stelle sich ihr die Frage, ob man tatsächlich eine prozentuale Beteiligungsquote an Auswahlverfahren für das Jahr 2020 prognostizieren könne. Dies im Besonderen im Hinblick darauf, dass viele Mitarbeiter/innen in den Ruhestand gehen würden und sich damit die Anzahl der Auswahlverfahren weiter erhöhen würde. Abschließend äußert sie ihr Unverständnis darüber, welchen Zweck die Stärkung der Position der/des Gleichstellungsbeauftragten durch das Land NRW haben solle, wenn der Personalschlüssel nicht entsprechend angepasst werden würde.
Herr Servos weist bezugnehmend auf den Prüfauftrag zur Bündelung der Produkte „010301 Gleichstellung in der Verwaltung“ und „010302 Förderung der Gleichstellung von Bürgerinnen und Bürgern“ hin, welcher ebenfalls in der letzten Sitzung an die Verwaltung gestellt worden wäre. Er schlägt vor, dass alle Anpassungen, welche im Rahmen der Überarbeitung der Produktblätter 2018 vorgenommen würden, in einem Kontext gesehen werden sollten und somit von der Verwaltung im Frühjahr 2017 in einer Zusammenfassung vorzulegen seien.
Herr Dr. Kremer fügt ergänzend hinzu, dass der Verwaltung keine Anträge der Gleichstellungsbeauftragten oder der Fachbereichsleitung FB 01 Verwaltungsleitung zur Schaffung zusätzlicher Stellen vorlägen. Auch könne den Vorlagen im eigentlich zuständigen Hauptausschuss im Rahmen der Tätigkeitsberichte des Gleichstellungsbüros keine Hinweise auf nicht ausreichendes Personal entnommen werden. Sollte nunmehr ein politischer Auftrag an die Verwaltung herangetragen werden, so bitte er um exakte Formulierung.
Frau Begolli erläutert, dass sie in dieser Angelegenheit niemanden hätte in Verlegenheit bringen wollen. Es sei ihr lediglich um den protokollarisch gewünschten Sachstandsbericht gegangen. Sie hätte sich gewünscht, dass FB 01 zu ihren Anfragen aus der letzten Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses Stellung genommen hätte. Hier auch zum Beispiel im Hinblick auf die Erstellung des aktuellen Frauenförderplanes; läge dieser nun vor? Den Anstoß zu einer Organisationsuntersuchung habe sie nicht geben wollen.
Frau Eschweiler unterstreicht, dass für diesen Bereich keine Organisationsuntersuchung durchgeführt werden solle.
Herr Eickholt bittet um Erläuterung zu den Ansatzveränderungen 2016/2017 bei den Ertrags- und Aufwendungsarten 50110000 und 50120000 im Produkt 010806 -Allgemeine Personalwirtschaft- (Seite 58).
Herr Guth erläutert, dass die aus Besoldungs- und Tariferhöhungen oder sonstigen Anpassungen resultierenden finanziellen Veränderungen sowie für bereits beschlossene oder anerkannte Stellenmehrbedarfe im Rahmen der Haushaltsaufstellung vorläufig zentral bei den entsprechenden Konten des Produktes 010806 veranschlagt seien. Die produkt- und kontenscharfe Verteilung werde unmittelbar für den Haushalt 2017 erfolgen.
Frau Griepentrog stellt an dieser Stelle gegenüber dem Haushaltsplanentwurf und der Veränderungsnachweisung zusätzlich 5 Änderungsanträge:
1) Neubau (Erweiterung) Verwaltungsgebäude
Ansatz Haushalts-planentwurf 2017 | Plan 2018 | Plan 2019 | Plan 2020 | Folgejahre |
200.000 € | 400.000 € | 1400.000 € | 4500.000 € | 10.000.000 € |
Zur Begründung des Antrages führt sie aus, dass aktuell die Machbarkeitsuntersuchung laufe. Da Verwaltungsneubauten erforderlich seien, müssten auch entsprechende Haushaltsmittel eingeplant werden.
2) Sanierung und Neubau „Treffpunkt Bildung“ Bushof
Ansatz Haushalts-planentwurf 2017 | Plan 2018 | Plan 2019 | Plan 2020 | Folgejahre |
| 100.000 € | 400.000 € | 1500.000 € | Restsumme |
Zur Begründung des Antrages führt sie aus, dass die Sanierung und Überplanung des Bushofs und seines Umfeldes seit geraumer Zeit auf der Tagesordnung stehe. Die Volkshochschule sei als Nutzer der Bushof-Immobilie unmittelbar betroffen. Die Öffentliche Bibliothek könne in eine Neukonzeption einbezogen werden, so dass beide Institutionen dort Platz finden könnten. Auch eröffne die bauliche Neukonzeption die Möglichkeit, an zentraler und verkehrlich gut erschlossener Stelle in der Innenstadt einen „Treffpunkt Bildung“ als Ort des Wissens und des lebenslangen Lernens zu schaffen. Mit der Entwicklung und Sanierung des Bushofareals solle noch in dieser Ratsperiode begonnen werden.
3) Energetische und barrierefreie Sanierung Welthaus
Ansatz Haushalts-planentwurf 2017 | Plan 2018 | Plan 2019 | Plan 2020 |
390.000 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Zur Begründung des Antrages führt sie aus, dass den Mietern bereits im Jahre 2014 eine energetische und barrierefreie Sanierung in Aussicht gestellt worden wäre. Über 30 Vereine und Gruppierungen würden das Welthaus nutzen. Die Sanierung des Hauses, vor allem durch den Einbau zusätzlicher Innenfenster, sei dringend angezeigt.
4) Sanierung Neues Kurhaus
Ansatz 2016 | Ansatz Haushalts-planentwurf 2017 | Plan 2018 | Plan 2019 | Plan 2020 |
1.500.000 € | 2.750.000 € | 9.250.000 € | 6.500.000 € | 0 € |
| 2.000.000 € | 6.500.000 € | 6.500.000 € | 5.000.000 € |
Zur Begründung des Antrages führt sie aus, dass hier eine Anpassung an den tatsächlichen Projektstand und den zu erwartenden Mittelabfluss vorgenommen werde.
5) Zusätzliche Personalstelle Fachbereich Verkehrsanlagen
Schaffung einer zusätzlichen Personalstelle für die schnellere Einrichtung von Bewohnerparkzonen
Zur Begründung des Antrages führt sie aus, dass mit einer zusätzlichen Personalstelle die Einrichtung von Bewohnerparken schneller umgesetzt werden könne. Die Zeit zwischen dem Beschluss über die Einrichtung und der Umsetzung sei zu lang. Die Einrichtung von Bewohnerparkzonen habe immer auch die Reduzierung des Verkehrs in den Stadtvierteln zur Folge. Diese Verkehrsreduzierung trage somit auch zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft bei und sei ein wichtiger Teil der Umsetzung des Luftreinhalteplans.
Nach einem kurzen inhaltlichen Austausch der Mitglieder zu den gestellten Änderungsanträgen ergehen nachfolgende Beschlüsse:
Beschluss zu 1)
Der Personal- und Verwaltungsausschuss lehnt den Antrag mit 9 Gegenstimmen, 2 Zustimmungen und 2 Enthaltungen ab.
Beschluss zu 2)
Der Personal- und Verwaltungsausschuss lehnt den Antrag mit 9 Gegenstimmen, 2 Zustimmungen und 2 Enthaltungen ab.
Beschluss zu 3)
Der Personal- und Verwaltungsausschuss lehnt den Antrag mit 10 Gegenstimmen und 3 Zustimmungen ab.
Beschluss zu 4)
Der Personal- und Verwaltungsausschuss lehnt den Antrag mit 10 Gegenstimmen, 2 Zustimmungen und 1 Enthaltung ab.
Beschluss zu 5)
Der Personal- und Verwaltungsausschuss lehnt den Antrag mit 9 Gegenstimmen, 2 Zustimmungen und 2 Enthaltungen ab.
Weitere Änderungsanträge werden nicht gestellt.
Abschließend beschließt der Personal- und Verwaltungsausschuss mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen nachfolgend geänderten Beschluss.
Beschluss:
Gegenstand der Beratung | |
Personal- und Verwaltungsausschuss | Produkt 010301, 010302, 010401, 010603, 010604, 010801 bis 010807, 011001 bis 011003, 011101, 011901 bis 011906, 020101, 020201, 020702, 021001, 021101, 021301, 021401 und 050102 sowie die zentral von FB 11 veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen |
Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Teilergebnispläne bzw. die Teilfinanzpläne sowie die Produktblätter der oben genannten Produkte und die von FB 11 zentral veranschlagten Aufwendungen bzw. Auszahlungen für Personal und Versorgung entsprechend des Haushaltsplanentwurfes 2017 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung und zudem die in der Veränderungsnachweisung aufgeführten Produktsachkonten und Produktblätter für den Haushalt 2017 sowie den vorweg beschlossenen Einzelveränderungen bzw. den zu fassenden Einzelveränderungen der nachfolgenden Vorlagen zu beschließen. Darüber hinaus wird die Verwaltung aufgefordert, in einer Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses im Frühjahr 2017 die überarbeiteten Produktblätter für den Haushalt 2018 vorzustellen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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97,7 kB
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11
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81,1 kB
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