15.12.2016 - 9 Einrichtung von Planstellen für die sozialarbei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Griepentrog bittet zum einen um Erläuterung zu der Aussage auf Seite 238, dass bestimmte Kosten keine Deckung fänden und zum anderen um Erläuterung zu einer Zusammenrechnung (365 Menschen / 15,5 Stellen für sozialarbeiterische Betreuung) auf Seite 239.

Herr Frankenberger weist -wie in der Vorlage ausgeführt- darauf hin, dass das Planstellenvolumen anhand der prognostizierten Fallzahlen für Flüchtlinge im Jahr 2017 ermittelt worden sei. Für die Dauer des Betriebes der Landeseinrichtung (Schließung zum 31.01.2017) wären 1000 Plätze auf die Zuweisungsquote zugunsten der Stadt Aachen angerechnet worden. Nach der Schließung würden ab Februar 2017 für 5 Monate voraussichtlich jeweils 200 zusätzliche Plätze auf die städtische Zuweisungsquote angerechnet. Für den Zeitraum Juli bis Dezember 2017 wären monatlich 75 Fallzugänge prognostiziert worden. Im Rahmen der Prognose (ca. 1550 Fälle) ergäbe sich für das Jahr 2017 sodann insgesamt ein Stellenbedarf von 15,5 Stellen für sozialarbeiterische Betreuung (100 Personen auf 1 Stelle für sozialarbeiterische Betreuung). Im Laufe des Jahres, beginnend im II. Quartal 2017, würden die Fallprognosen den realen Fallzugängen gegenüber gestellt werden, um den tatsächlichen Stellenbedarf zu ermitteln.

Herr Guth erläutert, dass die Stellenzuwächse bereits im Veränderungsnachweis angepasst worden seien. Für die über die eingebrachten Mittel hinausgehenden Personalkosten gäbe es keine Gegenfinanzierung, bei tatsächlicher Besetzung der Stellen gingen diese Kosten dann zulasten des Gesamthaushaltes.

Frau Griepentrog merkt an, dass man bei dieser Sachlage gegebenenfalls die städtischen Ansprüche senken oder eine Aufstockung der Haushaltsmittel anstreben sollte.

Frau Begolli erkundigt sich, mit welcher Wahrscheinlichkeit mit einer schnellen Besetzung der Stellen zu rechnen wäre, wenn tatsächlicher Bedarf bestünde.

Herr Dr. Kremer hebt hervor, dass es sich bei dem Beschluss um einen Vorsorgebeschluss handele. Die tatsächliche Besetzung der Stellen erfolge nur bedarfsbezogen in Abstimmung mit dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration und einer entsprechenden Freigabe seinerseits.

Frau Eschweiler unterstreicht die Aussage, dass es sich um einen Vorsorgebeschluss zu einer Pflichtaufgabe handele. Im Rahmen der politischen Verantwortung würde jede Stelleneinrichtung kritisch hinterfragt. Mit der Beschlussfassung würde eine Sicherheit geschaffen werden, wenn die getätigten Prognosen in diesem Umfang eintreffen würden.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

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Beschluss:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplanes 2017 die Einrichtung von Planstellen für die Betreuung der Flüchtlinge in Übergangsheimen und Wohnungen im Umfang von

a) 15,5 Stellen für die sozialarbeiterische Betreuung, bewertet nach S 12 TVöD SuE, FB 56/500,

b) 26 Stellen für die hausmeisterliche Versorgung, bewertet nach EG 5 TVöD, FB 56/500 sowie

c)  6 Stellen für die Sachbearbeitung „Hilfen nach dem AsylbLG“, bewertet nach A 10 LBesO A/ EG 9 TVöD, FB 56/200, zu beschließen.