08.12.2016 - 7 Anträge der Träger der freien Wohlfahrtspflege ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Do., 08.12.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Deumens erläutert den Antrag der Fraktion DIE LINKE der als Tischvorlage (Anlage 1) vorgelegt wird. Er erklärt, dass in 2016, 5 Träger eine Erhöhung beantragt haben. Der Ansatz 2017 wurde jedoch nicht entsprechend angepasst, so dass für 2017 der Ansatz von 2015 maßgeblich ist. Er ist der Meinung, dass der Ansatz 2017 auf das Niveau des Ansatzes 2016 angehoben werden soll. Des Weiteren sollen die beantragten Erhöhungen der 3 Träger für 2017 berücksichtigt werden.
Frau Hüllenkremer erklärt den gemeinsamen Antrag der CDU- und SPD Fraktion, der als Tischvorlage
eingereicht wird (Anlage 2). Die Ansätze von 2017 sollen auf dem Niveau von 2016 angepasst werden und die 3 Antragsteller für 2017 sollen jeweils eine 2 prozentige Erhöhung erhalten.
Frau Seufert beantragt für die Fraktion Grüne, dass der SKF, der 2016 nur eine Erhöhung von 1,4 % beantragt hat, für 2017 eine Erhöhung von 2,65 % erhalten soll.
Herr Müller erläutert, dass man sich in der CDU- und SPD Fraktion auf eine Erhöhung von 2 % geeinigt hat, weil auch im Kinder- und Jugendausschuss eine 2 prozentige Steigerung beschlossen wurde.
Frau Höller-Radtke stellt fest, dass insgesamt 3 Anträge, Antrag der Fraktion DIE LINKE, Antrag der Fraktion Grüne und der gemeinsame Antrag der CDU- und SPD Fraktion vorliegen und bittet über die 3 Anträge abzustimmen.
Beschluss:
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wird mit 2 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.
Der Antrag der Fraktion GRÜNE wird 2 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.
Der gemeinsame Antrag der CDU- und SPD Fraktion wird mit 3 Nein- Stimmen mehrheitlich beschlossen.
Die Ansätze 2017 werden auf das Niveau von 2016 angepasst. Bei den Trägern, die für 2017 eine Erhöhung beantragt haben, wird der Zuschuss um 2 % aufgestockt.
Anlagen zur Vorlage
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1
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151,4 kB
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2
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252 kB
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Anlagen
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1
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42,2 kB
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2
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38,5 kB
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