13.12.2016 - 12.1 Ergänzungsvorlage zum Wirtschaftsplan für den K...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Ratsfrau Plum sagt, sie sei froh, dass mittlerweile eine Kenntnisnahme der Wirtschaftspläne im Finanzausschuss erfolgen müsse. Die Maßgaben der Fachpolitik könnten durchaus durch den Finanzausschuss ergänzt werden. Dies zeige sich beim Wirtschaftsplan des E49.

Die nunmehr vorliegende Ergänzungsvorlage sei gelungen. Es hätten nun Abstimmungsgespräche zwischen Dez. II und E 49 stattgefunden, sodass eine Haushaltsverträglichkeit hergestellt worden sei.

Für die kommenden Jahre fordert sie, dass eine Abstimmung des Wirtschaftsplans mit Dezernat II rechtzeitig vor der Beratung im Betriebsausschuss stattfindet. Sie bemängele die Intransparenz der wirtschaftlichen Entwicklung.

Hinsichtlich der Kosten für das Depot betont sie die gesamtstädtische Verantwortung. Alle Beteiligten seien froh, dass der Kulturbetrieb hier mit dem nötigen Sachverstand einspringe. Dem folgend sei auch eine gegenüber der Darstellung im Hauptausschuss veränderte Berücksichtigung von Kosten im Wirtschaftsplan verständlich. Sie erwarte, dass die Politik bei Abweichungen der unterjährigen Bewirtschaftung gegenüber der Wirtschaftsplanung insbesondere im Bereich Depot rechtzeitig informiert werde, damit eventuelle Nachbesserungen und Gegensteuerungsmaßnahmen erfolgen könnten.

Gleiches gelte für die Route Charlemagne. Hier bittet sie ergänzend um Auskunft über die Reparaturmaßnahmen, für die 150.000 Euro in den Wirtschaftsplan aufgenommen worden sind. Sie erwarte, dass eventuelle Reste der Rücklage zugeführt werden.

Hinsichtlich der Regelung, die Kosten für externe Bewachungskräfte aufgrund von Krankheitsfällen hälftig aus dem Personalkostenverbund und dem Wirtschaftsplan des E 49 zu bestreiten, führt sie aus, dass sie das für eine gerechte Aufteilung halte. Auch die Zuordnung als unterjähriges Risiko, das nicht direkt in die Planung aufgenommen wird, halte sie für sachgerecht.

Die gewünschte Verbesserung für die Standesamtsarchivierung bittet sie mit dem Standesamt abzustimmen. Wenn das Standesamt hier als Bedarfsträger auftritt, müsse es sich auch an den Kosten beteiligen.

 

Ratsherr Pilgram berichtet aus der Sitzung des Betriebsausschusses. Der Wirtschaftsplan sei ordnungsgemäß eingebracht worden, jedoch ohne Stellungnahme von Dezernat II, da diese nicht vorlag. Das der Wirtschaftsplan nicht verwaltungsintern abgestimmt sei, habe man nicht gewusst.

Darüber hinaus seien Erweiterungen von CDU und SPD beantragt worden, gegen die sich der übrige Ausschuss nicht gestellt habe. Insofern sei die Kritik an der Verwaltung nicht nachvollziehbar. Vielmehr müssten die Fraktionen intern besser kommunizieren.

Er weist darauf hin, dass eine „Sondersitzung“ in der Geschäftsordnung nicht vorgesehen sei. Es könne lediglich eine Sitzung mit verkürzter Ladungsfrist einberufen werden. Ein Postversand müsse allerdings gewährleistet bleiben.

 

Frau Tirtey betont, dass der Kulturbetrieb seit nunmehr 10 Jahren positive Betriebsergebnisse aufweise. Die wirtschaftliche Entwicklung sei in den Quartalsberichten und Jahresabschlüssen transparent dargestellt, sodass sie die Kritik nicht nachvollziehen könne. Der Wirtschaftsplan habe auch in der Ursprungsversion das Ziel verfolgt, Risiken deutlich aufzuzeigen.

 

Frau Grehling betont, die Abstimmung innerhalb der Verwaltung sei insgesamt nicht gut gewesen und müsse verbessert werden.

Der Haushaltsplanentwurf habe bereits eine Anpassung des Betriebskostenzuschusses vorgesehen, der mit dem im Betriebsausschuss vorgelegten Wirtschaftsplan noch einmal deutlich überschritten worden sei. Folgerichtig sei keine Mitzeichnung erfolgt. Ein Abstimmungsbedarf sei dadurch offenkundig und hätte auch dem Betriebsausschuss bewusst sein können.

Die nunmehr in der Ergänzungsvorlage gegenüber dem Wirtschaftsplanentwurf im Betriebsausschuss reduzierten Ansätze sowie die enthaltenen Änderungen berücksichtigen insbesondere veränderte Bedarfe für das Depot und eine Aufstellung von Risiken. Auf diese Risiken weise der Kulturbetrieb zu Recht hin. Allerdings sei es nicht sachgerecht, Risiken unmittelbar auch zuschusserhöhend zu berücksichtigen. Sofern der Betriebskostenzuschuss insbesondere hinsichtlich des Depots nicht auskömmlich ist, müssten entsprechende überplanmäßige Mittel im Rat eingeworben werden.

Sie betont, dass sie keine Sondersitzung verlangt habe. Aus ihrer Sicht sei es jedoch angebracht, wenn der zuständige Betriebsausschuss über nachträglich vorgenommene Veränderungen dieser Größenordnung berate.

 

Ratsfrau Plum fordert, dass wesentliche Informationen zukünftig übersichtlicher aufbereitet werden sollen. Insbesondere solle besser erkennbar sein, welche Bedarfe bereits im Haushalt berücksichtigt sind und welche den Zuschuss zusätzlich erhöhen.

Selbstverständlich sei es fachpolitisch wünschenswert, über mehr Mittel verfügen zu können. Die Entscheidung werde letztendlich aber im Rat im Sinne einer Gesamtabwägung getroffen. Sie bitte zudem über einen Nachweis über die in der Position „Wartung Route Charlemagne“ vorgesehenen Maßnahmen.

 

Ratsherr Pilgram ist der Auffassung, dass der Zuschuss im Haushaltsplanentwurf natürlich enthalten sei, aber eine Stellungnahme von Dezernat II nicht ersetzen könne.

 

Frau Grehling betont erneut, dass ein Abstimmungsbedarf offenkundig ist, wenn der Zuschuss im Haushalt 2016 in Höhe von rund 16,4 Mio. Euro auf rund 17,1 Mio. Euro im Entwurf aufgestockt worden sei, der Wirtschaftsplan aber einen Zuschussbedarf in Höhe von 18,1 Mio. Euro ausweise, insbesondere, da die Tarifsteigerungen bekanntlich bereits mit dem Haushaltsplanentwurf ausgeglichen würden und damit nicht ursächlich hätten sein können.

Sie stimme aber zu, dass die Information und Kommunikation zukünftig verbessert werden müsse.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Der Niederschrift wird eine Übersicht über die Wartungs- und Instandhaltungsbedarfe in der Route Charlemagne beigefügt. In der Spalte E49/7 sind die Gesamtbedarfe in Höhe von rund 512.500 Euro dargestellt, die bereits durch die Betriebsleitung des E49 auf rund 400.000 Euro eingeschränkt wurde (Spalte E49/BL). Die im Wirtschaftsplan vorgesehene Summe von 150.000 Euro pro Jahr bedingt eine nun folgende Priorisierung der geplanten Maßnahmen.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2017 inklusive der Ergänzungsvorlage vorbehaltlich der Beschlussfassung des Betriebsausschusses Kultur einstimmig und ohne Enthaltungen zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

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Anlagen zur Vorlage

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