17.01.2017 - 12 Haushaltsplanberatungen 2017

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Grehling verweist auf die umfangreichen Unterlagen, die dem die Beratung bündelnden Finanzausschuss vorgelegt worden seien. Auf die Notwendigkeit, insbesondere die Änderungen der 2. Veränderungsnachweisung erst als Nachtrag verschicken zu können, sei im Rahmen der Terminabsprache für die Sitzungsplanung 2017 hingewiesen worden. Insbesondere die Änderungen im Bereich der Allgemeinen Finanzwirtschaft haben erst dann abschließend vorliegen können.

Die Entscheidung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses, die 1. Veränderungsnachweisung nicht zu beraten und in den Finanzausschuss zu verweisen, habe den Umfang der Beratungsunterlagen des Finanzausschusses darüber hinaus unvorhergesehen erhöht.

 

Als zuvor nicht kommunizierte Anpassung lägen die Veränderungen im Bereich der Feuerwehr vor. Hier sei beispielsweise die in gleicher Sitzung vorgelegte Rettungsdienstgebührensatzung zu nennen, deren Auswirkungen gleichfalls in die Veränderungsnachweisung aufgenommen wurden. Hinzu kämen diverse Verlagerungen im Bereich Wohnen und Soziales insbesondere aufgrund der Neugründung des Fachbereichs 56. Einzige tatsächliche Änderung sei die zeitliche Verschiebung des Projekts Brander Hof.

Zudem erfolgte die haushalterische Verarbeitung der kürzlich beschlossenen Gebührenbedarfsberechnungen, die regelmäßig in die 2. Veränderungsnachweisung aufgenommen würden.

Sie weist darauf hin, dass sich damit die Masse der „echten“ Veränderungen deutlich verringere. So machten z.B. haushaltsneutrale Verlagerungen insgesamt 44 Veränderungen aus.

Hinsichtlich der tatsächlich vorgenommenen Änderungen verweist sie auf die im Nachtrag verschickten Übersichten für den Ergebnis- und den Finanzplan.

Maßgebliche Änderung sei die Einplanung der allgemeinen Regionsumlage und die zugehörige Ausgleichzahlung entsprechend der unter TOP 9 beschlossenen Vorlage zur Benehmensherstellung.

 

Ergänzend weist sie darauf hin, dass die Verbesserungen aufgrund des Wegfalls von Solidarpakt und Fonds dt. Einheit bereits teilweise durch anderweitige Verschlechterungen reduziert werden.

 

Hinsichtlich des Verzehrs der allgemeinen Rücklage führt sie aus, dass der Verzehr im Jahr 2019 nur knapp unter 5 % gehalten werden konnte. Maßgeblichen Anteil hieran hat auch die Tatsache, dass die allgemeine Rücklage als Bezugsgröße weiter abschmelze, sodass auch ein gegenüber dem Jahr 2017 reduzierter Fehlbedarf zu einem nur knappen Unterschreiten der 5%-Grenze führe.

 

Im Bereich des Unterhaltsvorschusses berücksichtige die Einplanung die prognostizierten Auswirkungen des ursprünglich eingebrachten Gesetzentwurfes, auch wenn sich der Beschluss über die Novellierung verzögere. Eventuelle Veränderungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens unterlägen der unterjährigen Bewirtschaftung.

 

Ratsherr Pilgram bemängelt den Umfang der Unterlagen, der zudem noch viele Positionen beinhalte, die dem Fachausschuss bisher nicht zur Beratung vorgelegen hätten.

Generell sei der Haushalt maßgeblich von der Verwaltung bestimmt worden. Die Politik habe ihre Gestaltungsmöglichkeiten nicht wahrgenommen, indem insbesondere Maßnahmen im Bereich der Luftreinhaltung, der Schulen (v.a. Schulsozialarbeit), der Mobilität und dem Wohnungsbau nicht in den Haushalt aufgenommen worden seien.

Bezugnehmend auf den verteilten Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD, einen Empfehlungsbeschluss zu fassen, den Eigenkapitalverzehr in den Jahren 2020 auf 3,5 % bis 4 % zu begrenzen, gibt er an, dass dies nur mit Hilfe einer qualifizierten Aufgabenkritik leistbar sei. Bemühungen hierzu könne er in der Politik nicht finden. Insbesondere die Diskussion hinsichtlich der entwickelten Ziele und Kennzahlen habe sich auf Formalitäten und Formulierungen beschränkt.

 

Ratsfrau Plum erwidert, die Veränderungsnachweisung sei seitens der Verwaltung gut aufbereitet und zeitlich absprachegemäß vorgelegt worden. Insbesondere die Übersicht der wesentlichen Entwicklung sei eine gute Beratungsgrundlage, deren zugrundliegende Detailauflistung im Folgenden beigefügt worden sei. Den Vorwurf, den Haushalt nicht gestaltet zu haben, weist sie zurück. Vielmehr seien andere Prioritäten in die Haushaltsplanung eingeflossen. Kernpriorität sei die Verbesserung der Bürgerzufriedenheit, die mit Hilfe des Antrags „Ortsnahe dezentrale Dienstleistungen“ angestrebt werde. Der ausgeteilte Antrag sehe neben der Einführung einer elektronischen Akte zunächst im Bereich der Grundsicherung und zwei zusätzlichen Politessen für die Bestreifung der Bezirke insbesondere eine Ausweitung des Bürgerservices in Höhe von 4,5 Stellen (davon zwei im zentralen Bürgerservice und 2,5 Stellen in den Bezirksverwaltungen) vor. Damit werde nicht nur die Bürgerzufriedenheit in den Bezirken, sondern im ganzen Stadtgebiet gefördert.

 

Die Verwaltung projiziert die finanziellen Auswirkungen des Beschlussantrages im Sitzungssaal. Saldiert ergibt sich eine Haushaltsbelastung in Höhe von 263.500 Euro im Jahr 2017, 365.500 Euro im Jahr 2018 sowie 285.800 Euro in den Jahren 2019 und 2020 (siehe Anlage zur Niederschrift).

 

Ratsfrau Plum erläutert weiter den Antrag, eine Begrenzung des Eigenkapitalverzehrs auf 3,5 % bis 4 % vorzusehen. Maßgebliches Ziel sei es, die Verbesserungen aus dem Wegfall des Solidarpakts und des Fonds dt. Einheit trotz bzw. soweit als möglich unter Berücksichtigung auch aller unvorhersehbaren externen Entwicklungen als Haushaltsentlastung beizubehalten. Es handele sich um eine „Selbstverpflichtung“.

 

Ratsherr Deumens betont, dass die Stadt Aachen nicht nur Wissenschaftsstadt, sondern auch soziale Stadt sein müsse. Die politische Mehrheit könne sicherlich die Prioritäten setzen. Allerdings bemängle er, dass die Mehrheit mehr Umgang und Gespräche mit den übrigen Fraktionen pflegen solle.

 

Ratsherr Linden antwortet, dass im Rahmen der Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen die einzelnen Prioritäten und Maßnahmen beraten worden seien. Insofern habe eine Diskussion über die Maßnahmen stattgefunden. Inwieweit sich für einzelne, eventuell auch gemeinsam getragene, Anträge Mehrheiten fänden, ändere hieran nichts.

Des Weiteren gibt er zu bedenken, dass sich eine Aufnahme aller Anträge in den Haushaltsplan nicht mit der Notwendigkeit einer Aufgabenkritik in Einklang bringen lasse. Die Mehrheit sei sich auch der sozialen Verantwortung bewusst. Daher seien auch die verwaltungsseitig eingeplanten Mittel für den Bodenvorrat noch einmal erhöht worden.

Zusätzlich beantragt er die Aufnahme von 200.000 Euro im Jahr 2018 zur Fortführung der Randzeitenbetreuung in Kindertagesstätten. Nachdem bereits für das Jahr 2017 Mittel eingeplant worden seien, solle die Randzeitenbetreuung nunmehr auf ein volles Jahr erweitert werden, um eine vollständige Evaluation zu ermöglichen.

Er beantragt zudem, die beigefügten Empfehlungsbeschlüsse der Bezirksvertretungen abzulehnen.

Außerdem beantragt er eine Reduzierung des Betriebskostenzuschusses für den freien Träger „Knutschfleck e.V.“. Hier habe der Kinder- und Jugendausschuss über die für alle Träger gewährte 2%ige Erhöhung der Zuschüsse weiterhin eine Zuschusserhöhung um 19.400 Euro zur Einrichtung einer halben Stelle beschlossen. Diese zusätzliche Erhöhung solle zur Gleichbehandlung aller Träger nicht in den Haushalt aufgenommen werden. Er sage aber Gespräche mit dem Träger zu, um alternative Finanzierungsmöglichkeiten auszuloten. Da die Einrichtung über die Stadtgrenzen hinaus Anklang finde, sei beispielsweise eine Beteiligung der Städteregion denkbar.

 

Ratsherr Fischer äußert seinen Unmut zur Reduzierung des Trägerzuschusses. Eine Reduktion sei nicht zielführend, da der Träger einen akuten Finanzierungsbedarf habe. Auf Landesebene werde der Verein von der SPD gefördert. Er möchte wissen, wann die angekündigten Gespräche stattfänden.

 

Ratsherr Linden verweist noch einmal auf die Gleichbehandlung der Träger. Er gibt an, dass die Gespräche bereits im Gange seien. So habe am Vortag der letzte Gesprächstermin stattgefunden.

 

Ratsherr Deumens hat Verständnis dafür, dass eine Gleichbehandlung stattfinden solle. Er sehe jedoch akuten Förderungsbedarf insbesondere auch deshalb, da die Förderung der Einrichtung auch ein klares politisches Signal gegen Gesinnungen darstelle, die eine Ausgrenzung u.a. von gleichgeschlechtlichen Beziehungen propagieren. Die angesprochene 2%ige Erhöhung der Zuschüsse reiche nicht aus, damit die Träger ihre gestiegenen Kosten, insbesondere Personalkosten, decken könnten. Hinzu kämen noch Fallzahlsteigerungen, die ebenfalls zusätzliche Aufwendungen verursachten.

 

Ratsherr Pilgram kritisiert den Antrag zur „Ortsnahen, dezentralen Dienstleistung“. Die Verwaltung hätte den Beschluss des Personal- und Verwaltungsausschusses als Tischvorlage aufnehmen sollen. Er könne die projizierten finanziellen Auswirkungen nicht erkennen. Die Schaffung zusätzlicher Stellen könne die Ausfallzeiten nicht kompensieren. Auch die Einführung der elektronischen Akte nur für den Bereich der Grundsicherung könne die Bürgerzufriedenheit nicht erhöhen. Vielmehr müsse das bestehende Serviceportal ausgebaut werden.

 

Ratsfrau Plum erwidert, dass die inhaltliche Diskussion hierüber vor wenigen Tagen im Fachausschuss erfolgt sei. Die Stelleneinrichtungen sollten keine Ausfallzeiten kompensieren, sondern den Strom von Antragsstellern im Bürgerservice umlenken und auch auf die Bezirksverwaltungen verteilen. So könnten Warteschlangen im zentralen Bürgerservice reduziert werden, was eine deutliche Steigerung der Bürgerzufriedenheit zur Folge hätte. Die Begrenzung der Einführung der elektronischen Akte auf die Grundsicherung sei nicht abschließend. Bei positiver Resonanz werde die Einführung ausgeweitet.

 

Frau Grehling erläutert, dass es sich bei dem ortsnahen dezentralen Dienstleistungen um einen politischen Antrag handle, dessen Aufnahme in den Haushalt nunmehr auch von politischer Seite beantragt werde. Dieses Vorgehen sei auch in der Vergangenheit bereits praktiziert worden.

 

Der Ausschussvorsitzende Claßen ruft die einzelnen Beratungsunterlagen und Anträge zur Beratung und ggfls. Abstimmung auf:

 

Haushaltsplanentwurf

Hierzu besteht seitens des Ausschusses kein Erläuterungsbedarf.

 

Veränderungsnachweisung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss

Frau Grehling weist auf die Streichung von im Entwurf enthaltenen Mindererlösen aus Veräußerungen im Bereich des Brander Hofs hin.

 

Weiterer Erläuterungsbedarf besteht nicht.

 

Anträge der Bezirksvertretungen

Die Fraktionen CDU und SPD beantragen, die Anträge abzulehnen.

 

Der Antrag der Bezirksvertretung Aachen-Mitte auf Bezuschussung der „Familiengrundschule GGS Driescher Hof“ in Höhe von 7.200 Euro wird mit zwei Gegenstimmen abgelehnt.

 

Der Antrag der Bezirksvertretung Aachen-Haaren auf Bezuschussung der „Familiengrundschule Grundschule am Haarbach“ in Höhe von 7.200 Euro wird mit zwei Gegenstimmen abgelehnt.

 

Der Antrag der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg auf Vorziehen von Planungskosten für die Maßnahme „Vaals Grenze, Erschließung“ wird mit zwei Gegenstimmen abgelehnt.

 

Der Antrag der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg auf Vorziehen von Planungskosten für die Maßnahme „Karl-Friedrich-Straße, Umbau“ wird mit zwei Gegenstimmen abgelehnt.

 

Veränderungsnachweisung des Finanzausschusses (1. und 2. VN)

Ratsherr Pilgram stellt Fragen zu den Positionen „Betriebskostenzuschüsse Eigenbetriebe“, „allgemeine Regionsumlage und Ausgleichzahlung“, „Flottenmanagement“, „Ladeinfrastruktur“, „Sanierung außerschulicher Verwaltungsgebäude“ und „Eigenkapitalaufstockung KuBa“, die durch die Verwaltung vollständig beantwortet werden.

 

Erhöhung der in § 5 der Haushaltssatzung festgeschriebenen Höchstgrenze für Kredite zur Liquiditätssicherung

Frau Grehling erläutert, dass die tagesbezogene Liquiditätsplanung aktuell einen Höchststand der sog. Kassenkredite in Höhe von 510 Mio. Euro vorsehe. Sofern unvorhergesehene Auszahlungen über 40 Mio. Euro hinzukämen, sei die bisherige Höchstgrenze damit nicht mehr auskömmlich. Die Rechtsfolge wäre eine vollständige Nachtragssatzung. Diese mögliche Rechtsfolge solle mit einer Erhöhung des Höchstbetrages auf dann 600 Mio. Euro vermieden werden. Die Erhöhung geschehe vorsorglich.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen einstimmig und ohne Enthaltungen, den in § 5 der Haushaltssatzung festgeschriebenen Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, um 50 Mio. Euro auf dann 600 Mio. Euro zu erhöhen.

 

Anmerkung:

Der Niederschrift ist eine Präsentation des Fachbereichs 22 – Steuern und Kasse zur Entwicklung der Liquiditäts- bzw. Kassenkredite beigefügt.

 

Reduzierung des Betriebskostenzuschusses an den Träger „Knutschfleck e.V.“

Der Finanzausschuss beschließt mehrheitlich mit fünf Gegenstimmen, im Rahmen der Veränderungsnachweisung zum Haushalt 2017 den Zuschuss an den Träger „Knutschfleck e.V.“ um 19.400 Euro zu kürzen.

 

Antrag der Fraktionen CDU und SPD „Ortsnahe Dezentrale Dienstleistungsangebote“

Der Finanzausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag zu folgen und folgende saldierten Mittel im Rahmen der Veränderungsnachweisung zur Verfügung zu stellen:

 

2017: 263.500 Euro konsumtiv zzgl. 3.000 Euro investiv

2018: 365.500 Euro konsumtiv

2019: 285.800 Euro konsumtiv

2020: 285.800 Euro konsumtiv

 

Die Aufschlüsselung der haushalterischen Mehrbelastung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Antrag der Fraktionen CDU und SPD zur Ausweitung der Randzeitenbetreuung

Der Finanzausschuss beschließt einstimmig, im Rahmen der Veränderungsnachweisung zum Haushalt 2017 für das Jahr 2018 200.000 Euro für die Fortschreibung der Randzeitenbetreuung einzustellen.

 

Antrag der Fraktionen CDU und SPD zur Begrenzung des Eigenkapitalverzehrs

Die Ratsherren Pilgram und Deumens geben an, dem Antrag nicht folgen zu können, da er eine Einschränkung der Entscheidungsfreiheit in kommenden Jahren zur Folge habe.

 

Ratsfrau Plum erwidert, dass der Beschluss so formuliert sei, dass keine zwingende rechtliche Bindung entstünde. Heute ließe sich nicht abschließend absehen, ob die im Beschluss genannte Zielvorgabe erreichbar sei.

 

Der Finanzausschuss beschließt mehrheitlich mit zwei Gegenstimmen:

„Die Kämmerei wird gebeten, bei der Einbringung der künftigen Haushalte für die Jahre ab 2020 einen Rücklagenverzehr von 3,5 % bis 4,0 % nicht zu überschreiten.“

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt mehrheitlich mit 5 Gegenstimmen dem Rat der Stadt Aachen die Haushaltssatzung 2017 unter Einbeziehung:

 

1.der Veränderungsnachweisungen zum Ergebnisplan, dem konsumtiven Finanzplan, dem Investitionsplan und den Produktblättern zum Haushaltsplanentwurf 2017

2.der in der Sitzung beschlossenen Veränderungen

a)        zur Randzeitenbetreuung

b)        zur Reduzierung des Zuschusses an den freien Träger „Knutschfleck e.V.“

c)         zur Ausweitung der „Ortsnahen dezentralen Dienstleistungsangebote“

3.der haushaltsneutralen Verteilung der Abschreibungs- und Sonderposten- sowie der Personalkostenaufteilung

 

zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen