01.02.2017 - 5 Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/2018

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Kaldenbach, FB 45, stellt anhand einer Powerpoint-Präsentation den derzeitigen Zustand dar

und dokumentiert gleichzeitig den Soll-Zustand bezogen auf die Sozialräume.

Nach Abschluss der Präsentation weist Frau Pütmann darauf hin, dass sich die freien Träger derzeit in einer schwierigen finanziellen Situation befänden, da die zugewiesenen Finanzbudgets aus Landesmitteln nicht auskömmlich seien. Sowohl Neubauten als auch Anmietungen von Räumlichkeiten seien finanziell problematisch. Der Fachkräftemangel beziehe sich sowohl auf private als auch auf öffentliche Kindertagesstätten.

Frau Schmitt-Promny relativiert die Aussage hinsichtlich der finanziellen Probleme und weist darauf hin, dass die Gewährung von Fördermitteln weiterhin überarbeitet werde um so insbesondere dem freien Träger mehr Handlungsspielraum zu verschaffen.

Ein Schwerpunkt müsse nach wie vor auf die Versorgung von Kindern mit Behinderung gelegt werden. Herr Kaldenbach weist darauf hin, dass es die bisherige Struktur der Schaffung von Gruppen für Kinder mit Behinderungen nicht mehr gäbe, da eine inklusive Planung gewünscht sei.

Dies führe jedoch zu Problemen bei den freien Trägern, da eine Abrechnung der entstehenden Kosten nicht so erfolge, dass eine Kostendeckung gesichert sei. In diesen Fällen sei die Stadt zwar zur Deckung der Kosten eingetreten, allerdings könnte dies auf Dauer nicht auskömmlich sein. Bei öffentlichen Kindertagesstätten wird die Stadt weiterhin für Fehlbeträge einstehen; dies könne bei den freien Trägern nicht garantiert werden.

Herr Kusch legt dar, dass im Bereich Vaalserquartier der vorhandene Platz an Kindertagesstättenplätzen derzeit zwar ausreichend sei, bittet jedoch um Erläuterung, wie sich dies zukünftig unter Berücksichtigung der zu erwartenden Neubauten und Zuzügen darstellen werde.

Hierzu erläutert Herr Kaldenbach, dass der Bedarfsplan jährlich fortgeschrieben und damit die Bevölkerungsentwicklung in den jeweiligen Sozialräumen mit berücksichtigt wird. Der Schwerpunkt des Handels liegt jedoch in den Bereichen, in welchen jetzt schon zu wenige Plätze vorhanden sind.

Herr Krenkel möchte wissen, inwieweit der Wunsch der Eltern, die Kinder räumlich nah im Sozialraum unterzubringen, berücksichtigt werden könne. Herr Kaldenbach legt hierzu dar, dass der Schwerpunkt der Tätigkeit zunächst darin liege, einen Kindergartenplatz vergeben zu können; die Wahl der räumlichen Nähe ist demnach zunächst als sekundäres Kriterium zu betrachten.

Frau Schmitt-Promny fragt nach inwieweit sichergestellt werden kann, dass keine Kindertagesstätte ohne Beteiligung des Fachbereiches Jugend errichtet wird.

Hierzu legt Herr Kaldenbach dar, dass dies grundsätzlich nicht gewährleistet werden könne, solange eine rein private Finanzierung der Kindertagesstätte erfolge. Lediglich bei der Beantragung von öffentlichen Mitteln wäre eine zwingende Beteiligung des Fachbereichs 45 erforderlich.

Herr Kusch bittet um Mitteilung, inwieweit hinsichtlich der Vergabe von Plätzen eine Kooperation mit den Niederlanden erfolgen könne. Herr Kaldenbach erläutert, dass es keine formelle Kooperation mit den Niederlanden gäbe, da die Entscheidung, in welcher Kindertagesstätte das Kind untergebracht werde, ausschließlich bei den Eltern liege.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Laurensberg nimmt die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/2018 zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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