25.01.2017 - 2 Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Ret...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum:
- Mi., 25.01.2017
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:30
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ratsherr Blum, FDP Fraktion, erkundigt sich nach der Höhe der ausstehenden Zahlungen bei den Rettungsdienstgebühren.
Herr Wolff sagt die Ermittlung der Daten zu.
Für die Fraktion der Linken dankt Herr Hofmann für die Vorlage.
Er fragt zum einen, warum der Zeitbemessungsfaktor weiter ansteige, zum anderen warum der Patientenanteil bei Transporten sich nicht verändere.
Zudem fragt er, warum die Einsatzzeiten länger würden.
Frau Windmüller führt hierzu aus, dass der Zeitklassenbewertungsfaktor jedes Jahr neu ermittelt werde und sich nach den Einsatzzeiten richte. Die entsprechende Gebühr sei einsatzzeitbezogen. Dauere der Einsatz länger, so sei auch die Gebühr höher. Der Einsatz berechne sich aus der Grundgebühr (30 Minuten) plus der jeweiligen Anschlussgebühr.
Der Niederschrift ist die Tabelle der Berechnung des Zeitklassenbewertungsfaktors beigefügt.
Herr Wolff ergänzt, dass es keine erkennbaren Faktoren für eine Verlängerung der Einsatzzeiten gebe.
Zur Frage nach dem Patientenanteil erläutert Frau Windmüller, dass es keinen „Patientenanteil“ bei der Erhebung der Rettungsdienstgebühren gebe. Die Gebühr würde, soweit möglich, mit den Krankenkassen der Patientinnen oder Patienten abgerechnet. Einsätze ohne Transport könnten nach Änderung des RettG im Jahr 2015 nur noch dann abgerechnet werden, wenn der Einsatz auf missbräuchlichem Verhalten der Verursacherin oder des Verursachers beruhe.
Herr Özbay, Integrationsrat, erkundigt sich nach dem Zeitraum des Ausgleichs der Kostenunterdeckung. Er fragt, ob es einen Stichtag für den Beginn dieses Zeitraums gibt.
Frau Windmüller erklärt hierzu, dass am Ende eines jeden Jahres die Betriebsabrechnung erfolge und der Ausgleich der Kostenunterdeckung gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG dann in den vier darauf folgenden Jahren erfolge.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die in der Anlage beigefügte Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen zu beschließen.
Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
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