09.02.2017 - 6 Bebauungsplan Nr. 974 - Kornelimünster West / A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Als Anlage zu diesem TOP ist die Eingabe der Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks einsehbar, die den Mitgliedern in der Sitzung schriftlich vorliegt.

Frau Hildersperger berichtet anhand eines projizierten Übersichtplans und Rechtsplans sowie anhand von verschiedenen Ansichten über den Sachstand. Sie geht dabei auch auf Aspekte aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim ein. Folgende Punkte werden erläutert:

-          Umsetzung der Forderung nach 20 % gefördertem Wohnungsbau

-          Lärmsituation durch Anliegerverkehr

-          Lage der LKW-Rampe des Discounters

-          Sicherung der Höhe des neuen Wohngebietes

-          Zeitliche Umsetzung von Wohnungsbau und Bau des Diskounters

 

Herr Plum betont, seine Fraktion spreche ab und zu mit den Anwohnern.

Seine Fragen zur festgesetzten Anzahl der Geschosse einschließlich Dach sowie zu den Immissionen (Geräusche) durch Verkehr beantwortet Herr Kriesel:

Die Wohnbebauung sei mit 3 Vollgeschossen vorgesehen; das 3. befinde sich in einem Mansarddach. Im Spitzdach liege die 4. Wohnebene, aber nicht als Vollgeschoss. Die ermittelten Verkehrsgeräusche würden sich im normalen Bereich für Misch- und Wohngebiete befinden.

 

Herr Baal stellt eine Frage zu den Grundstücken im Südwesten, die ebenfalls Herr Kriesel beantwortet. Sie würden nicht zum Bebauungsplan gehören, sondern nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt.

 

Herr Pütz schlägt vor, mit dem Investor abzuklären, ob zur Verminderung der Geräuschbelästigung eine Lärmschutzwand gebaut werden kann. Ein weiterer Vorschlag sei, Wohnbebauung mit Staffelgeschossen zu planen wegen des besseren Lichteinfalls.

 

Herr Beus kritisiert, dass mit dem Investor nur 20 % öffentlich geförderter Wohnungsbau vereinbart worden sei, also 3 Wohnungen. Seiner Meinung nach sollte es 30 oder 40 % sein.

 

Frau Dr. Tintemann regt an, die Laderampe, die ausgerechnet auf der stark verdichteten Seite geplant sei, so dass LKW morgens um 4 Uhr die Leute stören könnten, auf die andere Seite zu verlegen. Ein Schallschutz könne auch eine Möglichkeit sein.

Weiter regt sie an, mehr Miethäuser anzubieten für zunehmend ältere Menschen, mit Fahrstühlen und barrierefreiem Ausbau.

 

Herr Wingenfeld vermutet, wenn die Anlieferung auf der anderen Seite liegen würde, wären die Auswirkungen größer. Ein Nahversorger sei immer gewünscht worden. Man hätte wissen müssen, dass dieser großvolumig ausfallen würde.

 

Herr Gilson stellt fest, der Bebauungsplan enthalte ziemlich genaue Festlegungen der Gebäudehöhen. Diese seien für die bestehenden Anwohner nicht unbedingt schön. Er greift die Ausführungen der Frau Dr. Tintemann bezüglich der Zufahrt auf; man könnte die Lieferzeiten auf 7 Uhr begrenzen oder sehen, ob die Einfahrt noch verändert werden kann. Die Anwohner würden sich ein Geschäft wünschen.

 

Frau Hildersperger beschreibt die Bebauung näher. Die 2 Häuser mit 4 Geschossen hätten gleich große Wohnungen. Der Investor habe sich mit dem (damaligen) Fachbereich Wohnen abgestimmt.

 

Die Frage des Herrn Baal, ob die Art der Häuser im städtebaulichen Vertrag geregelt wird, bejaht Herr Kriesel. Die Art der Häuser und die Bauform sollen wie auch weitere Hinweise und differenzierte Vereinbarungen im städtebaulichen Vertrag geregelt werden.

 

Herr Plum merkt an, die Fraktionen bekämen den Durchführungsvertrag noch zu sehen; dann werde man „ein Auge darauf haben“. Bezüglich der Anzahl der sozial geförderten Wohnungen erschließe sich ihm nicht, warum man das Projekt gefährden sollte, nur um 1  Sozialwohnung mehr zu bekommen. Es gehe um Akzeptanz und darum, den Supermarkt zu bauen. Das Projekt laufe nun schon seit 15 Jahren, da könne man froh sein, dass es voran geht.

 

Herr Kriesel erklärt nach einer Frage des Herrn Baal zur gleichzeitigen Umsetzung des Wohnungsbaus und Baus des Marktes, im Durchführungsvertrag würden Fristen festgelegt, jedoch noch nicht zum Offenlagebeschluss.

 

Herr Pütz greift noch einmal die Frage auf, ob es die Möglichkeit gibt, Staffelgeschosse einzubauen. Ihm gehe es darum, den Anwohnern mehr Licht zu geben.

 

Frau Hildersperger gibt zu bedenken, die Fassade habe nur 2 Geschosse. Herr Kriesel sieht hier kein Verschattungsproblem, da die Gebäude alle Südausrichtung hätten.

 

Der Ausschuss fasst folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließt er die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 974 - Kornelimünster West/August-Macke-Straße - zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB in der vorgelegten Fassung.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich bei 1 Gegenstimme

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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