07.02.2017 - 7 Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/2018

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Eingangs erläutert Herr Brötz, dass es sich bei der Kindertagesstättenbedarfsplanung um ein zentrales Planwerk des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen handelt. Die Planung wurde bereits – mit Ausnahme von Aachen-Mitte - in den Sitzungen der Bezirksvertretungen vorgestellt, um die Besonderheiten in den einzelnen Sozialräumen eingehender zu beleuchten und auf die spezifischen Fragen der Mitglieder zu reagieren. Es gab bislang keine abweichenden Beschlüsse.

 

Frau Pautsch vom Fachbereich Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen stellt die Kindertagesstättenbedarfsplanung für das kommende KiTa-Jahr 2017/2018 vor.

Sie stellt die erreichten Versorgungsquoten der Betreuung für die Kinder unter 3 Jahren in Höhe von 44,42 % sowie für die Kinder über 3 Jahren in Höhe von 93,99 % vor.

Zur Erreichung der gesetzten Zielversorgungsquote im U3-Bereich soll eine „Not-KiTa“ mit weiteren 60 Betreuungsplätzen an bereits bestehenden Kindertagesstätten eingerichtet werden. Zudem soll die Versorgungsquote im Ü3-Bereich nicht weiter abfallen. 

Der Ausbau der Versorgungsquoten verläuft langsamer als geplant, was zum einen mit der bereits weitestgehend ausgeschöpften räumlichen Kapazität der Bestands-KiTas zusammen hängt und zum anderen mit der angestiegenen Kinderzahl im U3-Bereich.

Dennoch werden geplante, große Baumaßnahmen beziehungsweise Neubauten derzeit realisiert und können voraussichtlich ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 genutzt werden.

Herr Brötz betont, dass die Stadt Aachen im interkommunalen Vergleich in Nordrhein-Westfalen insgesamt sehr gut da stehe.

Herr Krott dankt Frau Pautsch für ihre Ausführungen. Da die Vertreter der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII nicht anwesend sind, bittet er Herrn Kaldenbach um einen Kurzbericht aus dem gemeinsamen Treffen. Die schriftliche Stellungnahme wird der Niederschrift beigefügt.

Herr Kaldenbach teilt mit, dass die AG § 78 die Kindertagesstättenbedarfsplanung begrüßt und zur Beschlussfassung empfiehlt. Die freien Träger betonen jedoch ausdrücklich, dass die wirtschaftliche Verunsicherung und damit die Zurückhaltung im U 3-Ausbau nicht erst durch die anstehende KiBiz-Revision ausgelöst wurde. Vielmehr besteht schon seit Jahren eine Unterfinanzierung des Systems und damit wirtschaftliche Probleme der freien Träger, auf welche immer wieder hingewiesen wurde.

Herr Paul dankt der Verwaltung für ihre Ausführungen, sieht aber trotz des positiven Hintergrunds der steigenden Geburten aktuell einen Stillstand beim Ausbau der Versorgungsquoten. Die Steigerung im U3-Bereich und das durch die Große Koalition auferlegte „10-KiTa-Programm“ müssen bewältigt werden, gegebenenfalls durch eine entsprechend aufgestockte Position im nächsten Haushalt.

Er befürchtet, dass einzelne Sozialräume die Mehrbelastung nicht länger abfangen können.

Wichtig sei zudem, neue Flächen für Neubauten zu finden.

Herr Tillmanns empfindet zwar die Versorgungsquoten auf gesamtstädtischer Ebene als ausreichend, sieht aber in einzelnen Sozialräumen große Probleme, die sich kurzfristig nicht lösen lassen. Der Politik könne aber kein Vorwurf gemacht werden, da die Entwicklungen im Bereich der Demografie und der Zuwanderungen nicht vorhersehbar waren. Im Sinne des weiteren Ausbaus der familienfreundlichen Stadt hofft er daher, dass es gelingt, unterversorgte Sozialräume so schnell wie möglich heranzuführen.

Frau Frels sieht zwar eine große Not und einen Bedarf bei den betroffenen Familien, die keinen Betreuungsplatz für ihr Kind finden konnten, allerdings seien die Klagen auf die Wahrung des Rechtsanspruches bislang ausgeblieben, da sich diese Familien mit privaten Lösungen (z. B. Unterbringung in der „Villa Luna“ oder Verlängerung der Elternzeit) helfen konnten. Sie bedauert die Umwandlung von Ü3-Plätzen zu U3-Plätzen, da somit die Versorgung von Kindern über 3 Jahren gefährdet sei. Zudem beklagt sie die Situation der Kindertagespflege in Aachen und befürchtet, dass Tagespflegepersonen nicht mehr ins Stadtgebiet Aachen ziehen würden, sondern in die Umgebung. Daher rät sie dem Ausschuss, die Bedingungen nochmals zu überdenken. Zudem erkundigt sie sich nach dem Sachstand bei der Anmietung neuer Immobilien für die Großtagespflege zur Vertretung von Kindertagespflegepersonen.

Frau Keller gibt zu Bedenken, dass eine Versorgungsquote von 50 % im U3-Bereich schnellstmöglich erreicht werden soll. Die bestehenden Schwierigkeiten dürften nicht zu einem Stillstand führen und verweist auf die Möglichkeit, Provisorien wie in der GGS Schönforst einzurichten.

Den Ausbau der Randzeitenbetreuung begrüßt sie. Allerdings sieht sie es kritisch, dass nun auch privat-gewerbliche Kindertagesstätten die Förderung nach dem KiBiz beantragen möchten und befürchtet, dass so weniger Mittel für die städtischen Kindertagesstätten verbleiben.

Herr Paul ergänzt, dass der Fokus der Politik von Anfang an auf den Ausbau der institutionellen Kindertagesstätten gelegt worden ist und – bei aller Wertschätzung – weniger auf die Kindertagespflege, da damit eine höhere Sicherheit für den Fortbestand der Plätze gegeben sei.

Herr Glar hebt allerdings hervor, dass laut einer Untersuchung der Katholischen Hochschule in Aachen Kinder in Obhut einer Tagespflegeperson qualifizierter betreut werden würden.

Herr Brötz betont zwar, dass die dargestellten Versorgungsquoten ohne die Kindertagespflegepersonen nicht erreicht werden können, allerdings sei ihm die Behauptung, dass Personen dieser Berufsgruppe aufgrund der gegenwärtigen Situation in Aachen in die Umgebung ziehen würden, nicht bekannt.

Es wurde eine passende Immobilie für eine Großtagespflegestelle gefunden; ein Überblick über den Sachstand wird in den nächsten Ausschusssitzungen gegeben.

Die Beschleunigung der Planungsverfahren wird auch seitens der Verwaltung angestrebt, dies sei aber aufgrund der vielfältigen gesetzlichen Regelungen im Baubereich schwer umsetzbar. Auch ein Provisorium benötige eine längere Vorlaufzeit.

Weitere Umwandlungen von Ü3-Plätzen sei nicht vorgesehen, da es sonst zu Unterdeckungen kommen könnte.

Herr Kreutz begründet die als zurückhaltend empfundene Haltung der freien Träger mit der Skepsis in die KiBiz-Revision und nicht in die Stadt Aachen. Die freien Träger nehmen die Unterstützung seitens der Stadt wahr.

Herr Krott ergänzt, dass hier auch das Land Nordrhein-Westfalen gefragt sei.

Hinsichtlich der Bemerkung von Herrn Glar, dass Kinder durch Tagespflegepersonen qualifizierter betreut würden, betont er, dass er diese Studie nicht so allgemeingültig gelesen hat. Für einzelne Kinder kann aufgrund ihrer Entwicklung die Betreuung in Kindertagespflege die geeignetere Betreuungsform sein. Dies kann allerdings nicht pauschalisiert werden. Die institutionellen Kindertagesstätten leisten in seiner Wahrnehmung eine hervorragende Arbeit in ihren U 3-Gruppen.

 

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/2018 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,

 

  1. die vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/2018 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für U3 im Umfang von 66 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen.

 

  1. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer Not-KiTa mit insgesamt 60 Plätzen (40 in Gruppenform III c und 20 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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