25.01.2017 - 20.1 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 20.1
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 25.01.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Der Oberbürgermeister verweist auf die Tischvorlage der Fraktion Die Grünen zu diesem Tagesordnungspunkt.
Ratsherr Servos, Vorsitzender der SPD-Fraktion, nimmt den Hinweis auf die Tischvorlage auf, die in der Hauptsache Rechtssicherheit fordere. Grund hierfür sei, dass im vergangenen Jahr in vielen Kommunen in Nordrhein-Westfalen zwar die rechtlich zulässige Anzahl von verkaufsoffenen Sonntagen beschlossen worden sei, man diese Beschlüsse jedoch im Nachhinein aufgrund mangelnder rechtlicher Rahmenbedingungen wieder eingeholt habe. Der hier vorliegende Antrag des MAC und der Burtscheider Interessengemeinschaft müsse letzten Endes vom Rat der Stadt in eine ordnungsbehördliche Verordnung umgesetzt werden. Sei diese nicht rechtssicher, werde entsprechend auch der Rat zur Verantwortung gezogen. Um dem vorzubeugen, wolle man noch einmal darauf drängen, dass der Beschlussentwurf rechtlich gesichert sei und alle Urteile aus dem vergangenen Jahr inklusive aller Gutachten Niederschlag finden, unabhängig von der Frage, ob es letzten Endes eine Mehrheit für die verkaufsoffenen Sonntage geben werde oder nicht. Insofern nehme der Beschlussentwurf der Grünen-Fraktion die verschiedenen Diskussionsstränge der letzten Tage sehr gut auf. Diesen könne die Große Koalition daher gut mittragen.
Ratsherr Rau, Fraktion Die Grünen, erinnert an die vergangenen Diskussionen zu den verkaufsoffenen Sonntagen und stellt fest, dass Einigkeit dahingehend geherrscht habe, dass man nicht wie zuvor verfahren wolle. Nun habe man eine Vorlage erhalten, die trotz anderslautender Aussage der Verwaltung in den Augen der Grünen-Fraktion die aktuelle Rechtslage nicht berücksichtige. Stattdessen gehe man den gleichen Verfahrensgang wie in den Vorjahren und gebe den Hinweis, dass man gerade erst am Beginn des Verfahrens stehe, während zu anderen Tagesordnungspunkten seitenlange Rechtsexpertisen beigelegt würden. Eine rechtssichere Grundlage sei für die Bezirksvertretungen ebenso wichtig wie für den Rat der Stadt. In diesem Zusammenhang sei anzumerken, dass die B 0 als Entscheidungsgremium in der Beratungsfolge fehle.
Aus diesem Grunde wolle man die Verwaltung damit beauftragen, eine entsprechend ausführliche Vorlage zu erstellen, auf deren Basis eine Abwägung aller zu beteiligenden Gremien möglich sei und habe den Beschlussvorschlag der Verwaltung um einen zweiten Absatz ergänzt.
Der Oberbürgermeister versichert, dass die Bezirksvertretung Aachen-Mitte am Verfahren beteiligt sei und es sich hier lediglich um einen Schreibfehler handele, der in der digitalen Version der Vorlage bereits behoben sei.
Ratsfrau Begolli, Fraktion Die Linke, schließt sich den Ausführungen von Ratsherrn Rau an. Bei dem Verfahren handele es sich um eine Aneinanderreihung von Selbstverständlichkeiten. Selbstverständlich nehme man den heutigen Beschlussvorschlag zur Kenntnis, das habe der Rat der Stadt immer getan. Selbstverständlich beteilige man im weiteren Verfahrensgang die Bezirksvertretungen und hole die Stellungnahmen von Kirche und Gewerkschaften ein und die selbstverständlich brauche es auch eine ordentliche rechtliche Einschätzung, ob die Prosa und die Prognosen, die erneut vom MAC konstruiert vorgelegt worden seien, gerichtsfest seien. Dabei treffe das Richterrecht hier mehr als eindeutige Aussagen. 2010 habe das Verfassungsgericht noch einmal klargestellt, dass der Sonntagsschutz Verfassungsrang genieße, was im Folgenden vom Oberverwaltungsgericht bestätigt worden sei und welches für eine Durchbrechung dieses Sonntagsschutzes klare Regeln formuliert habe. Ob diese hier jedoch wirklich eingehalten werden, wage sie bei vielen der hier genannten Anlässe zu bezweifeln.
Ratsherr Baal erklärt stellvertretend für die CDU-Fraktion, dass diese ebenfalls dem Beschlussentwurf der Fraktion Die Grünen beitreten werde. Dieser enthalte, was grundsätzlich Erwartung des Rates der Stadt an die Verwaltung sein dürfe. Nichtsdestotrotz müsse man das Datum des Antragseingangs bei der Stadt berücksichtigen, welches mit dem 03.01.2017 zu verzeichnen sei. Diese späte Antragstellung könne weder der Stadtverwaltung noch dem Rat der Stadt zur Last gelegt werden. Dass die Vorlage hierzu bereits für die Tagesordnung vom 25.01.2017 vorgesehen worden sei, spreche für die Arbeitsweise in der Verwaltung. Einbußen in der Qualität der Vorlage seien deshalb hinnehmbar. In der Ratssitzung am 22.03.2017 werde man dann alle Argumente für und wider die verkaufsoffenen Sonntage abwägen und zu einem entsprechenden Beschluss kommen. Die vergangenen Verfahren zeigten, dass viele Sachverhallte nicht eindeutig und deshalb vor den Gerichten zu klären gewesen seien. Ver.di habe bereits eine Klage angekündigt, unabhängig davon, wie der Rat der Stadt am 22.03.2017 entscheiden möge. Dies sei in einem demokratischen Rechtsstaat jedoch jedem erlaubt, der sich beschwert fühle. Im Übrigen stehe der Tagesordnungspunkt zuvor auf der Tagesordnung des Hauptausschusses, in dem vielleicht schon eine Tendenz erkennbar sein werde.
Ratsherr Servos, SPD-Fraktion, konstatiert gerichtet an Ratsherrn Rau, dass man mit dem Beitritt zu dem Beschlussentwurf der Grünen-Fraktion in keiner Weise gleichzeitig einen Vorwurf an die Verwaltung unterstütze, sei doch noch genügend Zeit vorhanden, eine entsprechend ausführliche Vorlage für die Sitzung am 22.03.2017 vorzubereiten.
Ratsherr Helg erklärt stellvertretend für die FDP-Fraktion, dass auch sie dem Beschlussentwurf der Fraktion Die Grünen beitreten werde, mit dem der Verwaltung ein Arbeitsauftrag für die Sitzung am 22.03.2017 erteilt werde. Sicherlich werde man sich hier in einer interessanten Sachdiskussion wiederfinden. Darüber hinaus wolle er anregen, dass man zu dem Prozedere aus den Vorjahren zurückkehre und der Oberbürgermeister, die Verwaltungsspitze und die Fraktionen sich im Herbst zu einer Vorbesprechung mit dem Antragsteller zusammenfinden, um die Vorschläge des MAC vorab zu besprechen. Dies werde Verzögerungen wie in diesem Jahr verhindern.
Der Oberbürgermeister gibt an, über den Beschlussvorschlag der Fraktion Die Grünen abstimmen lassen zu wollen, betont aber gleichzeitig, dass hiermit nicht die Erwartung einhergehen dürfe, dass die Verwaltung eine rechtliche Stellungnahme abzugeben im Stande sei, die jedes mögliche Gerichtsurteil vorwegnehme. Die Verwaltung könne lediglich eine Einschätzung abgeben, letztlich handele es sich jedoch um eine politische Entscheidung, die jeder für sich selbst treffen müsse.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:
Der Rat der Stadt nimmt die Anträge des MAC – Märkte und Aktionskreis City e.V. vom 03.01.2017 für Aachen Innenstadt, der BIG – Burtscheider Interessen Gemeinschaft e.V. vom 03.01.2017 für Burtscheid und der Interessen Gemeinschaft Brander Handel, Handwerk und Gewerbe vom 28.09.2016 für Brand zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, zu deren Beratungen in den betroffenen Bezirksvertretungen und im Hauptausschuss eine anlassbezogene, rechtlich belastbare Einordnung der beantragten verkaufsoffenen Sonntage unter Berücksichtigung der jüngsten Gerichtsurteile abzugeben.
Nach Beratung und Empfehlung der betroffenen Bezirksvertretung und des Hauptausschusses sowie nach Stellungnahme der Kirchen und der Gewerkschaften ver.di und DGB beschließt der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 22.03.2017 erneut über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für das Jahr 2017 als Ordnungsbehördliche Verordnung.
Anlagen zur Vorlage
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