07.02.2017 - 6 Beratung und Genehmigung der Anpassung 2016 des...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Lapp und Herr Dr. Beckers, beide FB 37, erläutern die Vorlage anhand einer Power Point Präsentation, s. Anlage.

 

Herr Hofmann, Linke Fraktion erkundigt sich nach dem Zusammenhang zwischen den bereits kürzlich beschlossenen Gebühren des Rettungsdienstes und der Anpassung des Rettungsdienstbedarfsplans.

 

Herr Lapp erläutert, dass die neue Gebührensatzung für den Rettungsdienst seit dem 01. Februar 2017 gültig sei und eine Anpassung in der Vorhaltung sofortige Auswirkungen auf die Gebührensatzung hätte. Die Gebührensatzung für den Rettungsdienst sei daher bei Umsetzung der Maßnahmen erneut anzupassen.

 

Herr Hofmann fragt zudem, ob es für den dargestellten Wachbereich strategische Überlegungen gebe, da dieser Bereich in der weitesten Entfernung zu einer Wache läge.

 

Herr Lapp erklärt, dass es in dem Bereich keinen Wachstandort gebe, In erster Priorität werde das Gebiet, genauso wie das Wachgebiet 7a innerhalb der Hilfsfrist von der Wache 7 bedient. Die Unterteilung des Wachgebietes begründe sich durch die Bedienung in zweiter Priorität. Der südliche Teil des Wachgebietes 7 (7b), werde in zweiter Priorität durch die Wachen 5 und 6 bedient und zukünftig auch durch die Wache 2b. Eine neue Fahrzeugstrategie werde erarbeitet, zukünftig auch unterstützt durch GPS Technologie. Langfristig müsse geprüft werden, ob die Maßnahmen ausreichen.

 

Ratsfrau Dr. Wolf, SPD Fraktion, dankt Herrn Lapp und Herrn Dr. Beckers für den Vortrag. Sie fragt, ob es eine Erklärung für die steigende Zahl der Einsätze gebe und erkundigt sich nach der Auslastung des Telenotarztes, insbesondere wenn Euskirchen nun aufgeschaltet werde.

 

Herr Dr. Beckers führt hierzu aus, dass die steigenden Einsatzzahlen unter anderem auf eine erhöhte Aufmerksamkeit der Bevölkerung zurückzuführen sei. Gerade durch Veranstaltungen und Aktionen beispielweise zum Thema Schlaganfall oder Herzinfarkt seien die Menschen sensibilisiert.

Zu den Interhospitaltransporten erläutert er, dass sich die Verlegungsfahrten erhöht haben aufgrund der Spezialisierung der Kliniken/ Veränderung der Krankenhauslandschaft.  

Zum überregionalen Einsatz des Telenotarztes erklärt Herr Dr. Beckers, dass der Telenotarzt derzeit noch nicht ausgelastet sei. Sollte sich herausstellen, dass durch die Aufschaltung Euskirchens eine Auslastung über das Normalmaß erreicht werde, so müsse das Personal entsprechend angepasst werden.

Herr Lapp ergänzt, dass der Stadt Aachen vom Bertreiber P3 telehealthcare zugesichert wurde, dass es keinen Qualitätsverlust für den Aachener Rettungsdienst durch die Aufschaltung geben werde.

 

Ratsherr Corsten dankt für die CDU Fraktion ausdrücklich für die Vorlage. Er regt an, den Bürgern den Unterschied zwischen Rettungswagen und Krankentransport zu verdeutlichen.

Er stellt die Kostenfrage bei Einsätzen, die ohne medizinische Notwendigkeit ausgelöst werden.

 

Frau Windmüller führt zur Kostenfrage aus, dass diese zum Tragen komme, sobald ein Einsatz abrechenbar sei. Über die medizinische Notwendigkeit eines Transports entscheide das Einsatzpersonal vor Ort.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Anpassung 2016 zum Rettungsdienstbedarfsplan 2014-2018 der Stadt Aachen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt die Genehmigung der Anpassung 2016 zum Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Aachen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=79630&selfaction=print