01.02.2017 - 15.2 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Vor Eintritt in die Beratungen zu TOP 15 und der Tischvorlage „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen“ beantragen die Fraktionen eine kurze Unterbrechung der Sitzung, um über die Tischvorlage beraten zu können. Dem Antrag wurde entsprochen.

 

Herr Bezirksbürgermeister Tillmann begrüßt nach der kurzen Unterbrechung Frau Wartmann vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Aachen und verweist auf die aktuelle Tischvorlage.

 

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF stellt fest, dass dieses Thema jedes Jahr erneut behandelt werden müsse. Es gebe gute Gründe für das Öffnen der Geschäfte an Sonntagen im Stadtbezirk Brand. Es stünden nun vier Termine zur Diskussion:

1. Eröffnung des Brander Marktplatzes

2. Sommerkirmes

3. Herbstkirmes

4. Weihnachtsmarkt.

Bei der Tischvorlage gehe es um eine rechtliche Einschätzung, die die Stadt Aachen treffen müsse,  um an den genannten Sonntagen die Geschäfte zu öffnen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätige, dass gewichtige Gründe vorliegen müssen, um die Öffnung an Sonntagen zu gestatten. Es seien Fakten abzuwägen, u.a. seien die Besucherströme zu sehen, die Quadratmeterzahl der Ladenfläche zu beachten und in Relation  zur Fläche des Marktplatzes als Veranstaltungsbereich zu setzen. Da es vertretbar sei, mit 4.000 bis 4.500 Besuchern in Brand zu rechnen, solle im Wege des Abwägungsprozesses das Öffnen der Geschäfte an den vier genannten Sonntagen gestattet werden. Ihre Fraktion werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Herr Hellmann von der SPD-BF schließt sich den Ausführungen von Ratsfrau Lürken an. Die Rechtsprechung sehe vor, dass Großereignisse im Zusammenhang mit den verkaufsoffenen Sonntagen stattfinden sollten. Er freue sich auf die Eröffnung des Brander Marktplatzes, die seiner Meinung nach mehr Bürger ansprechen werde, als dies in der Vorlage angegeben sei. Der Stadtbezirk solle weiter gestärkt werden und das Geschäftsleben solle trotz der zunehmenden Konkurrenz durch den Internethandel erhalten bleiben. Mit der Neugestaltung des Marktplatzes sei nun ein kompakter Ortskern vorhanden. Die Gesetzeslage schreibe vor, dass die räumliche Ausdehnung der sonntäglichen Geschäftsöffnung nicht groß sein dürfe und das Ereignis in unmittelbarer Nähe der Geschäfte stattfinden solle. Da dies in Brand der Fall sei, werde seine Fraktion dem Beschluss zustimmen.

 

Ratsherr Blum von der FDP sieht als wichtiges von den Gerichten gefordertes Kriterium, dass der verkaufsoffene Sonntag nicht das Hauptthema sei, sondern parallel eine andere Veranstaltung mehr Besucher anziehe. Die genannten Sonntage für Brand seien mit den angegebenen Anlässen hinreichend begründet. In Brand gebe es viele inhabergeführte Ladenlokale, für die die verkaufsoffenen Sonntage ein wesentlicher Bestand ihrer Kalkulation seien. Beachtet werden müsse auch, dass die Mitarbeiter der Geschäfte an den verkaufsoffenen Sonntagen eine Entlohnung bzw. Freizeitausgleich erhielten. Gerade im Zeitalter des Internets, wo man rund um die Uhr einkaufen könne, müsse den Geschäftsleuten Gelegenheit gegeben werden, sonntags zu öffnen. Er halte es in Grenznähe zu Belgien und Holland und der dort gegebenen Ladenöffnungszeiten für wichtig, verkaufsoffene Sonntage in Deutschland anzubieten.

 

Frau Reiber von der GRÜNE-BF stimmt dem Beschlussvorschlag im Namen ihrer Fraktion zu. Die IG Brander Handel, Handwerk und Gewerbe habe bestätigt, dass an verkaufsoffenen Sonntagen starke Einnahmen zu verzeichnen und viele Besucher an der Trierer Straße anzutreffen seien. Eine Zusammenlegung mit den Festivitäten und Aktionen in Brand halte sie für sinnvoll.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen Brand nimmt die Anträge der Interessengemeinschaft Brander Handel, Handwerk und Gewerbe sowie die rechtliche Bewertung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss, dem Rat der Stadt die Freigabe der beantragten Ladenöffnungen im Rahmen einer zu erlassenden Verordnung zu empfehlen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage