16.05.2017 - 11 Das neue Landesnaturschutzgesetz

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Formen (Umweltverbände) lobt das neue Landesnaturschutzgesetz. Die Angaben über die personellen Auswirkungen finde er hingegen sehr ungenau. Es würde kein konkreter Personalbedarf erwähnt.

 

Herr Dr. Markus Kremer (Dez. V) nimmt hierzu Stellung. Angaben hierzu würden zunächst keinen Sinn machen, da man zunächst noch Erfahrungswerte sammeln müsse. Es würden auf jeden Fall keine neuen Stellen eingerichtet und seitens der Verwaltung würde weiterhin eine offene Kommunikation bezüglich dieses Themas erfolgen.

 

Herr Knörzer (Bündnis 90/Die Grünen) lobt die gute, kompakte Darstellung seitens der Verwaltung. Er fragt die Verwaltung, ob es bezüglich des § 4 LNatSchG NRW entsprechende Kontrollen seitens der Stadt Aachen gäbe. Diese seien aus seiner Sicht eine notwendige Maßnahme zur Erhaltung der Natur.

 

Herr Wiezorek teilt hierzu mit, dass die Umsetzung eines neuen Gesetzes aufwendig sei, entsprechende Kontrollen (inkl. Konsequenzen) jedoch schon seitens der Verwaltung geplant seien.

Herr Knörzer (Bündnis 90/Die Grünen) kritisiert, dass bis 2022 weiterhin Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten eingesetzt werden dürften. Herr Wiezorek erläutert die aus seiner Sicht kritischen Konsequenzen für die jetzt anstehende Neuaufstellung des Landschaftsplanes.

 

Herr Knörzer (Bündnis 90/Die Grünen) fragt ferner nach, ob es in Aachen schon ein öffentliches Verzeichnis i.S. der §§ 30-34 LNatSchG NRW gebe. Herr Wiezorek gibt hierzu die Rückmeldung, dass so ein erforderliches Verzeichnis vorhanden bzw. in Arbeit wäre.

 

Weiter stellt Herr Knörzer (Bündnis 90/Die Grünen) fest, dass ein Biotop-Verbund eine wichtige Maßnahme darstellt (Beispiel Neuss) und fragt, ob der Biotop „Westwall“ und vorhandene Streuobstbestände ebenfalls unter die geschützten Biotope gem. § 42 LNatSchG NRW fielen. Herr Wiezorek klärt zunächst auf, dass der „Westwall“ ein Bodendenkmal und kein gesetzlich geschützter Biotop sei. Streuobstbestände fielen mit unter den § 42 LNatSchG.

 

Als letzte Frage bringt Herr Knörzer (Bündnis 90/Die Grünen) an, ob das Reiten im Wald auf Fahrwegen zulässig sei.

Für die Verwaltung erklärt Herr Wiezorek, dass Reitwege weiterhin in Aachens Waldflächen gewünscht wären. Dies würde auch seitens der Verwaltung weiterhin unterstützt. Ein Reiten auf anderen Wegen sollte jedoch unterbleiben, um Konflikte der verschiedenen Nutzer des Waldes zu vermeiden. Radfahrer sollten weiterhin nur auf hierfür gekennzeichneten Radwegen fahren dürfen. 

 

Herr Formen (Umweltverbände) erklärt, dass es aus seiner Sicht möglich sein müsse, einen Personalbedarf für die Umsetzung des Gesetzes kurzfristig zu benennen.

 

Ratsfrau Lürken (CDU) dankt der Verwaltung für die gute und aussagekräftige Zusammenfassung. Mehr und neue Vorschriften bedeuteten für die Verwaltung mehr Aufwand. Sie zeigt Interesse an den weiteren Erfahrungswerten der Verwaltung hinsichtlich dieser Thematik.

 

Ratsfrau Göddenhenrich (Bündnis 90/Die Grünen) schlägt abschließend vor, Mitte 2018 von der Verwaltung einen aktualisierten Sachstandsbericht im Ausschuss zu bekommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Die Ausführungen wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=81014&selfaction=print