30.05.2017 - 8 Sachstand über die Reform des Unterhaltsvorschu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Krott dankt der Verwaltung für die ausführliche Vorlage und informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass das neue Unterhaltsvorschussgesetz voraussichtlich am 07.07.2017 im Bundesrat beraten werden und rückwirkend ab dem 01.07.2017 in Kraft treten soll.

 

Frau van der Meulen erkundigt sich zu Punkt 4 der Vorlage danach, ob und inwieweit die zu ausschreibenden Stellen mit Sozialarbeitern besetzt werden sollen.

Frau Drews erwidert, dass die Stellen ausschließlich mit Verwaltungsfachkräften besetzt werden. Bei Bedarf werden die KollegInnen die LeistungsempfängerInnen an die für sie zuständigen Sozialraumteams verweisen.

 

Herr Paul ist der Ansicht, dass die Neuerungen im Unterhaltsvorschussgesetz grundsätzlich positiv für die LeistungsempfängerInnen sind.

Gemäß der Neufassung des Gesetzes ist in § 8 „Aufbringung der Mittel“ aufgeführt, dass Geldleistungen, die nach dem Gesetz zu zahlen sind, zu 40 Prozent (vormals zu einem Drittel) vom Bund und im Übrigen von den Ländern getragen werden. Herr Paul fragt daher, ob sich nun infolge dessen die Anteile der Kommunen an den Kosten ebenfalls verringern werden.

Herr Brötz antwortet, dass diese Thematik aktuell auch im Städtetag besprochen wird. Der Bund kommt zwar mit seiner Erhöhung des eigenen Anteils auf 40 % den Ländern und somit auch den Kommunen anteilig entgegen. Allerdings sei die Belastung der Kommunen nach wie vor hoch; in Nordrhein-Westfalen liegt die Beteiligung der Kommunen an den übrigen 60 % bei ungefähr 80 % - im Ländervergleich ist dies der höchste Anteil. Nach dem nun bevorstehenden Regierungswechsel ist eine erneute Verhandlung durch den Städtetag über die Höhe der Anteile der Kommunen in die Wege zu leiten. Es kann allerdings davon ausgegangen werden, dass sich die Anteile der Kommunen reduzieren werden.

 

Zudem erkundigt sich Herr Paul nach den Rückgriffquoten im Bereich der Heranziehung der Unterhaltspflichtigen, insbesondere im Ausland.

Frau Drews erklärt unter Verweis auf das Produktblatt 050203 „Unterhaltsvorschuss“, dass die Quote in 2015 22,4 % betrug und in 2016 21,0 %. Aufgrund der Öffnung der Beantragung von Leistungen für Kinder bis zum 18. Lebensjahr und ohne zeitliche Befristung ist allerdings mit einem Ansturm der Anträge ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung zu rechnen. Damit einher geht die Vermutung, dass die Quote zunächst deutlich wird.

 

Herr Krott bittet die Verwaltung, den Ausschuss zur weiteren Entwicklung auf dem Laufenden zu halten.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage

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