06.07.2017 - 15 MostardstraßeAbrechnung der als Anliegerstraße ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ohne Aussprache fasst der Ausschuss folgenden

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der Mostardstraße als Anliegerstraße zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS).

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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