07.09.2017 - 11 I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 660 - Bisma...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

(Herr Plum erklärt sich für befangen und nimmt an Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.)

 

Für die Fraktion Die Linke nimmt Herr Beus Bezug auf die zahlreichen Einwendungen aus der Bürgerschaft, in denen im Hinblick auf die historische Bedeutung des Viertels mehr Sensibilität beim Neubau eingefordert werde. Zum Teil fasse die Verwaltung dies lediglich als den Wunsch nach historisierender Fassadengestaltung auf, nach seiner Einschätzung würden in diesen Eingaben jedoch absolut nachvollziehbar kritische Punkte benannt. So seien die geplante Gebäudehöhe und die Fassadengestaltung durchaus diskussionswürdig, auch die Frage nach dem Kaltluftstrom sei berechtigt und müsse sauber geklärt werden. Die von einigen Anwohnern aufgeworfene Problematik von eventuell entstehenden Schäden an Bestandsgebäude sollte nach Möglichkeit bereits im Vorfeld gelöst werden. Ein wichtiges Anliegen sei aus seiner Sicht auch der Lärmschutz im Blockinnenbereich. Stellplätze sollten hier lediglich für Anwohner möglich sein, zudem müsse eine praktikable Lösung für den Anlieferverkehr gefunden werden. Insgesamt sehe man also durchaus noch Optimierungsbedarf, dennoch wolle man das Projekt grundsätzlich unterstützen und den Offenlagebeschluss heute fassen.

 

Für die Fraktion der Grünen kündigt Frau Hörmann an, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung ebenfalls zustimmen und mit der öffentlichen Auslegung den nächsten Schritt im Verfahren einleiten wolle. Allerdings halte man Fassadenqualität und –materialität durchaus noch für verbesserungswürdig, dies bitte man im weiteren Verfahren nochmals zu überarbeiten. Ebenso bitte man darum sicherzustellen, dass die Stellplätze für den Supermarkt nicht im Innenbereich, sondern in der Tiefgarage vorgesehen würden.

 

Für die CDU-Fraktion stellt Herr Gilson fest, dass der Abwägungsvorschlag der Verwaltung im Wesentlichen nachvollziehbar dargestellt sei, so dass auch seine Fraktion dem Beschluss zur öffentlichen Auslegung zustimmen werde.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 660 - Bismarckstraße / Viktoriaallee - in der vorgelegten Fassung. Er beschließt gleichzeitig die geringfügige Erweiterung des Geltungsbereichs in die öffentlichen Verkehrsflächen an der Ecke Viktoriaallee / Bismarckstraße und an der Bismarckstraße.

Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Diskussion vorgetragenen Anregungen im weiteren Verfahren nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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