15.11.2017 - 5 Reinigung des Marktplatzes und Leerung der umli...

Beschluss:
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Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns begrüßt Frau Ilse Stollenwerk und Frau Susanne Arnold vom Aachener Stadtbetrieb.

 

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF verweist auf die Vorlage und stellt fest, dass zwischen dem Zeitpunkt der Antragstellung und der Erstellung der Vorlage Veränderungen eingetreten seien. Es werde nun 3x wöchentlich gereinigt und zusätzlich werde der Marktplatz freitags maschinell gesäubert. Außerdem würden zukünftig bei größeren Veranstaltungen Eventmülltonnen zur Verfügung gestellt. Bei Eröffnung des Brander Marktplatzes sei noch nicht genau absehbar gewesen, in welchem Umfang die Leerung der Mülleimer und die Reinigung des Platzes erforderlich seien. Es wäre bedauerlich, wenn ein solcher Platz nicht vernünftig gepflegt würde. Problematisch sei der Zustand am Wochenende, wenn Jugendliche auf dem Marktplatz „Party feiern“ und den Platz vermüllt verlassen. Die Kirchgänger am Sonntagmorgen könnten dann die Hinterlassenschaften der Jugendlichen betrachten. Auch wenn die personelle Kapazität für eine Pflege des Platzes am Wochenende begrenzt sei, müsse eine praktikable Lösung gefunden werden. An den Wochentagen habe der Aachener Stadtbetrieb die Situation im Griff. 

 

Frau Stollenwerk berichtet, dass es dem Aachener Stadtbetrieb ohne Einschaltung des Personalrates nicht möglich sei, einen Wochenenddienst anzubieten. Aktuell sei es bei der jetzigen Kapazität und personellen Aufstellung nicht möglich, einen regelmäßigen Wochenenddienst im Rahmen der Grünflächenpflege einzurichten. Sollte dies ein politischer Wunsch sein, seien andere Wege zu beschreiten. Es bleibe aber bei dem Vorschlag, planbare Veranstaltungen rechtzeitig dem Aachener Stadtbetrieb mitzuteilen, damit dafür zu leistenden Überstunden in Absprache mit dem Personalrat genehmigt werden.

Herr Hellmann von der SPD-BF schließt sich den Äußerungen von Ratsfrau Lürken an und stellt fest, dass bei Großveranstaltungen wie Kirmes etc. auf Antrag hin eine Reinigung erfolgen werde. Wenn sonntagsmorgens eine Vermüllung auffalle, gebe es spontan keine Lösung.

 

Frau Stollenwerk nimmt Bezug auf ihre Ausführungen und ergänzt, dass sie bei der jetzigen Aufstellung und der Zugrundelegung arbeitsrechtlicher Verträge aktuell keine Lösung anbieten könne. Die Bezirkskolonne arbeite von montags bis freitags. Wenn regelmäßig Wochenenddienste eingerichtet werden müssten, gingen diese zu Lasten des Gesamteinsatzes innerhalb der Woche.

 

Herr Hellmann fragt nach dem Zweck des Sonderbudgets.

 

Wird dieses Budget belastet, wenn Großveranstaltungen durch das Bezirksamt angemeldet werden. Wie sieht der Reinigungsdienst auf dem Großmarkt in Aachen aus. Wird dieser auch am Wochenende nicht gesäubert.

 

Frau Stollenwerk geht auf weitere Fragen des Herrn Hellmann ein und erläutert, dass im Bezirk Brand die ehemaligen Bezirkskolonne die Grünflächen pflege. Für die außerordentliche Marktplatzreinigung sei ihre Abteilung aber nicht zuständig. Die dafür zuständige Straßenreinigung habe einen Mehrschicht- und Wochenenddienst, arbeite jedoch nur in der Innenstadt und nicht in den Außenbezirken. Bezüglich des Budgets teilt sie mit, dass der Aachener Stadtbetrieb den Bezirken aus dem Betriebskostenzuschuss für Sonderleistungen, die nicht mit der unmittelbaren Grünflächenpflege im Zusammenhang stehen, ein Sonderbudget eingerichtet habe.

 

Laut Herr Hellmann ist nicht nachvollziehbar, dass zum einen gesagt werde, man sei nicht zuständig, andererseits sei aber für das gesamte Stadtgebiet der Aachener Stadtbetrieb verantwortlich. Da es in der Innenstadt auch am Wochenende ein Reinigungsdienst gebe, sollte bei einer Ausnahmesituationen auch ein Einsatz in Brand möglich sein. Man lebe zwar in einem Außenbezirk, sei aber deshalb nicht Bürger 2. Klasse. Der Aachener Stadtbetrieb möge daher Überlegungen anstellen, wie mit der Situation umgegangen werde.

 

Herr Auler von der CDU-BF weist darauf hin, dass der Marktplatz keine Grünanlage und deshalb unterschiedlich zu betrachten und zu behandeln sei. Es frage sich, wie Eschenallee und andere Flächen einzustufen seien und wie es mit der Verkehrssicherungspflicht aussehe. Sollten gefährliche Glasscherben herumliegen, müsste die Grünanlage durch das Ordnungsamt gesperrt werden, wenn keine Kolonne reinigt. Es sei einem Bürger schwer verständlich zu machen, dass die normale Straßenreinigungskolonne in der Innenstadt im Schichtdienst tätig sei, aber nicht in Brand eingesetzt werden könne. Wenn die Pflege in der Innenstadt anders gehandhabt werde als in den Außenbezirken, müssten andere Reinigungsklassen gelten. Hierzu stelle sich die Frage, wie dies durch die Bezirksvertretung verändert werden könne. Die Reinigungspflicht der Anlieger betreffe seiner Meinung nach die Straßen, aber nicht den gesamten Platz, da dieser nicht überall Anlieger habe.

 

Frau Stollenwerk stellt in diesem Zusammenhang in Aussicht, ihre Kollegen im Stadtbetrieb zu informieren, die die Abfallreinigung im Stadtbetrieb organisieren und die Straßenreinigungsklassen in der Straßenreinigungssatzung festlegen. In der Innenstadt seien die meisten Straßen und Plätze in einer anderen Reinigungsklasse als in den Außenbezirken eingeordnet. Demnach seien auch die Gebühren anders als auf dem Marktplatz Brand. Insoweit müsse die Sonderreinigung auch durch entsprechende Gebühren getragen werden. Die Anwohnerschaft in Brand werde bislang nicht mit höheren Gebühren belastet, sei aber für die Reinigung meist selbst verantwortlich. Die Eschenallee gehöre zur Parkanlage; die Spielgeräte müssten tatsächlich bei Schäden mit Auswirkung auf die Verkehrssicherheit z.B. durch Vandalismus gesperrt werden. Die Unterhaltung der Spielplätze werde im Rahmen der Grünflächenpflege geleistet.

 

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF hält die Beurteilung der Situation für schwierig. Die Anträge seien eindeutig und verlangten eine zentrale Lösung des Problems. Sie schlägt deshalb vor, für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung den TOP erneut auf die Tagesordnung zu setzen und die Betriebsleitung des Aachener Stadtbetriebes einzuladen.

 

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns nimmt Bezug auf die gemeinsame Besprechung der Bezirksbürgermeister mit dem Aachener Stadtbetrieb. Entscheidend für ihn sei, dass der Bürger ein Anrecht auf Sauberkeit im Bezirk Brand habe. Eine Ungleichbehandlung zwischen Innenstadt und Außenbezirke sei für ihn nicht nachvollziehbar. Da es einen regelmäßigen Wochenenddienst nicht gebe, gehe er davon aus, dass es einen unregelmäßigen Wochenenddienst geben müsse, um die bedarfsgerechte Reinigung zu gewährleisten. Die spontanen Zusammenkünfte der Jugendlichen würden nicht im Vorfeld angemeldet. Er greift deshalb den Vorschlag von Ratsfrau Lürken auf, den TOP erneut auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung am 06.12.2017 zu setzen und einen Mitarbeiter der Betriebsleitung des Stadtbetriebes entweder Herrn Maier oder Herrn Thalau einzuladen. Der TOP sei wegen der Ungleichbehandlung der Außenbezirke von eklatanter Wichtigkeit.

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Anlagen zur Vorlage

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