08.11.2017 - 6 Bebauungsplan - Werkstraße/Pascalstraße - im St...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Wieneke erläutert zunächst den Bebauungsplan Nr. 842 anhand eines Übersichtsplanes und weist auf eine Rechtsunsicherheit bei den Festsetzungen zur Einzelhandelsnutzung hin. Um hier Rechtssicherheit zu schaffen, soll ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden, in dem der Gewerbestandort planungsrechtlich gesichert und die Einzelhandelsnutzung - entsprechend dem Nahversorgungskonzept - gesteuert werden soll.  

 

Die SPD-BF stößt sich an dem Begriff „rein autoorientiert“. Dies stimme nicht, denn viele, wenn nicht die meisten Kunden, sind Bewohner des hiesigen Stadtbezirkes oder dem unmittelbar benachbarten Belgien.

 

Die CDU-BF schließt sich den Ausführungen der SPD-BF an und Frau Wieneke verdeutlicht, es ist Ziel, keine zusätzlichen Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen. Ansonsten soll der Bestand gesichert werden.

 

Für die SPD-BF stellt sich die Thematik als sehr sensibel dar. Alle drei vorhandenen Einzelhandelsgeschäfte dienen in erster Linie der Nahversorgung. Sie erinnert an den seinerzeitigen Beschluss der Bezirksvertretung, auf dem unbebauten Grundstück Monschauer Straße/Pascalstraße Einzelhandel vorzusehen.

 

Herr von Thenen sagt, es wurde damals summerisch beschlossen den Einzelhandel auf maximal 4.000 qm zu begrenzen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Pütz antwortet Frau Wieneke, dass bereits eine Bauvoranfrage für die Erweiterung eines bestehenden Betriebes vorliegt. Daher soll zügig Rechtssicherheit geschaffen werden.

 

Es werden zwei Fragen, die sich auf die Genehmigung von Vorhaben im Zusammenhang mit der Bestandssicherung beziehen, gestellt. Da die Fragen nicht abschließend beantwortet werden können, sagt die Verwaltung zu, diese Fragen schriftlich bzw. im Planungsausschuss zu beantworten.

 

Frau Opitz nützt die Aussage nicht viel, weil der Planungsausschuss bereits morgen tagen wird.

 

Herr von Thenen schlägt daher vor, die Bezirksvertretung soll den Planungsausschuss bitten, den TOP zu verschieben.

 

Frau Wieneke bestätigt auf Nachfrage von Herrn von Thenen, dass Einzelhandelsstandorte, die nicht in einem Nahversorgungszentrum oder Sondergebiet sind, genehmigt werden müssen. Daher soll ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden, der im Wesentlichen der Bestandssicherung der vorhandenen Einzelhandelsbetriebe dient und die  nahversorgungsrelevante Einzelhandelsnutzung im Plangebiet steuert. Dies ist in der Beratung des Nahversorgungskonzeptes von der Bezirksvertretung eigentlich so beschlossen worden.

Für Herrn von Thenen sind in diesem Bereich keine pendlerorientierte Strömungen zu erkennen, daher wäre ein Bestandsschutz wünschenswert.

 

Nachdem sich die SPD-BF dafür ausspricht, dass der jetzige Bebauungsplan ausreichend ist, um Erweiterungsanliegen zu verhindern, stellt sie den Antrag diesen TOP zu vertagen.

 

Auf Vorschlag von Herrn von Thenen ergeht wegen der rechtlichen Bedenken folgender

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Da sich im Verlaufe der Beratung weitere Rechtsfragen ergeben haben, bittet die Bezirksvertretung den Planungsausschuss einstimmig, die Beratung zu vertagen, damit die Bezirksvertretung im Lichte der dann vorliegenden Erkenntnisse beraten kann.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=83661&selfaction=print