29.11.2017 - 3 Koordinierte Bürgerbefragung 2018

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Debald vom Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Europa (FB 02) informiert anhand einer PowerPoint-Präsentation  über die Möglichkeiten und Ergebnisse einer Bürgerbefragung. Herr Schultheis dankt für die Präsentation. Frau Lang schließt sich diesem Dank an und möchte wissen, ob und inwieweit Befragungen von nur 500 Personen sinnvoll sind. Frau Debald bestätigt dies, da es sich um ein seitens der ‘AG der deutschen Befragungsforscher‘ entwickeltes repräsentatives Verfahren handelt, dennoch plädiere sie für die ebenfalls aufgezeigte Befragung von 800 Personen. Auf Nachfrage von Frau Lang, was man mit der Befragung bezweckt, führt Frau Debald aus, dass erhoben werden solle, 1.) wie die Bürger die Stadt und die Verwaltung wahrnehmen und 2. ) welche Handlungsbedarfe bestehen. Frau Kehren regt an, eine Befragung in Abstimmung mit den Personen, die den Markenbildungsprozess vorantreiben, durchzuführen. Die Frage von Herrn Teuku, ob die Datensätze dann auch im opendata-Portal zu finden seien, bejaht Frau Debald. Auf Frage von Herrn Adenauer nach dem Zweck der gegenüber der 500er-Befragung mit Mehrkosten verbundenen größeren Erhebung führt Frau Debald aus, dass man eine 800er-Befragung mit Zusatzmodulen durchführen möchte.

Frau Fröhlich möchte wissen, wie repräsentativ die Auswahl der Personen ist, ob ausländische Mitbürger einbezogen sind und wer die Befragung durchführt; hierbei äußert sie ihre Skepsis gegenüber üblichen Telefonbefragungen. Frau Debald erklärt, dass die Befragung durch das seriöse IFAQ-Institut – und auch unter Berücksichtigung von Altersklassen, Migration etc. – durchaus repräsentativ durchgeführt würde. Frau Feldmann fragt nach Erfahrungswerten aus anderen Kommunen und ob im Hinblick auf den Markenbildungsprozess Fragen oder Module ergänzt werden können. Letzteres wird von Frau Debald bejaht, es gebe z.B. das Modul ‘Wohlbefinden‘; zudem gebe es bereits Erfahrungen anderer Kommunen, Münster z.B. gehe mit positiven Ergebnissen sehr offensiv um. Auf Frage von Herrn Jokisch, ob es sich um 500 ‘qualifizierte‘ Anrufe handele, bestätigt Frau Debald, dass 500 durchgeführte Interviews vorgesehen seien. Herr Adenauer schlägt vor, die 800er Befragung mit zusätzlichen, in Abstimmung mit dem FB ‘Presse und Marketing‘ im Hinblick auf den Markenbildungsprozess ausgewählten Modulen durchzuführen. Die Kosten von 10.000 € sollten nicht überschritten werden. Herr Prof. Dr. Sicking hält die Befragung in der Tradition der Erhebungen der letzten 25 Jahre für sinnvoll und sieht sie hilfreich für den Markenbildungsprozess. Herr Schultheis bestätigt dies insbesondere im Hinblick auf die vergleichsweise geringen Kosten. Nach Anmerkung von Frau Lang, der AAWW solle die ausgewählten Module kennen, möchte Herr Neumann wissen, ob es eine Liste der Module gebe, über die man dann entscheiden könne. Er vermutet, dass der Nutzen durch Erhöhung der Stichproben geringer als angenommen sei und dass die 500er-Befragung reichen könne. Frau Debald beschreibt den Korridor der Ergebnisrelevanz bei Änderung der Stichprobengröße und ergänzt, dass die Modulkosten unterschiedlich seien; sobald sich mehr Städte für gleiche Module entscheiden, sinken die Kosten. Herr Schultheis weist darauf hin, dass die Kosten-Obergrenze ja festgeschrieben sei und bei weiteren Modulen eine Entscheidung des AAWW eingeholt werden müsse. Nachdem Herr Adenauer nochmals eine 800er-Befragung befürwortet weist Prof. Dr. Sicking darauf hin, dass sich aus der Verwaltungsvorstand für eine Befragung und die Obergrenze von 10.000 € ausgesprochen habe. Herr Neumann schlägt vor, zu den Themen E-Mobilität und Luftreinhaltung ggf. mit anderen Städten zu kooperieren. Mit einer Nein-Stimme von Herrn Taufenbach, ansonsten einstimmig, ergeht sodann folgender geänderter

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die koordinierte Bürgerbefragung 2018 auf der Basis der Stichprobengröße ‘800‘ vorzubereiten und durchzuführen. Über den weiteren Einsatz von Modulen entscheidet der Ausschuss.

 

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