07.12.2017 - 9 Anträge der Träger der freien Wohlfahrtspflege ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Frankenberger erklärt, dass noch keine Zusage durch die Stiftungsverwaltung erfolgte, dass für

die Erhöhungen im Jahr 2018 Stiftungsmittel zur Verfügung stehen.

 

Frau Hüllenkremer macht den Vorschlag, dass alle Träger, die einen Antrag auf Erhöhung gestellt

haben, 2,5 Prozent mehr erhalten.

 

Herr Deumens erläutert den Antrag der Fraktion DIE LINKE (Anlage 1).  Den Anträgen der

Träger der freien Wohlfahrtspflege auf Erhöhung der Zuschüsse 2018 soll in der jeweils beantragten

Höhe wie in der Anlage 2, Seite 80 der Vorlage dargestellt, entsprochen werden.

 

Frau Seufert fragt nach, ob die Möglichkeit besteht, für 3 Jahre pauschal ohne Antragstellung die

Zuschüsse um jeweils 2,5 % jährlich zu erhöhen. Dies würde auch einen Bürokratieabbau bedeuten.

 

Frau Höller-Radtke erklärt, dass die Erhöhungen aus den Stiftungsmitteln nur jährlich erfolgen können,

da die Planungssicherheit bei den Stiftungsmitteln sehr schwierig ist und eine Entwicklung nicht

abgesehen werden kann.

 

Herr Demmer erläutert, dass die Anträge auf Erhöhung nicht immer in der gleichen Höhe erfolgten. Er

hält daher eine pauschale Bezuschussung für 3 Jahre für nicht möglich.

 

Frau Höller-Radte bittet um Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE.

 

Mit 2 Ja-Stimmen und 13 Nein-Stimmen wird der Antrag der Fraktion DIE LINKE mehrheitlich

abgelehnt.

 

Danach erfolgt die Abstimmung über den Vorschlag der SPD.

 

Der Beschluss erfolgt mit 2 Nein-Stimmen und 13 Ja-Stimmen.

 

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Beschluss:

Die Träger der freien Wohlfahrtspflege erhalten alle eine Erhöhung von 2.5 %.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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