06.12.2017 - 5 Reinigung des Marktplatzes und Leerung der umli...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns teilt mit, dass dieses Thema in der Sitzung der Bezirksvertretung Brand am 15.11.2017 bereits behandelt worden sei. Er begrüßt die Herren Thalau und Maier vom Aachener Stadtbetrieb.

 

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF bedankt sich bei den beiden Herren für ihr heutiges Kommen und verweist auf die beiden Anträge von CDU-BF und SPD-BF. Die Vorlage lasse noch Fragen offen, da der Marktplatz zeitweise dreckig sei. Die Kirchgänger würden sonntags die Hinterlassenschaften der vergangenen Nacht in Form von leeren Flaschen und Pizzakartons sehen. Demgegenüber könne man in der Innenstadt feststellen, dass Katschhof, Elisenbrunnen und Marktplatz auch am Wochenende gesäubert würden. Der Vorlage sei zwar zu entnehmen, dass der Marktplatz auch am Wochenende nach vorheriger Anmeldung bedarfsorientiert gereinigt werden könne, doch würden die Jugendlichen ihre Partys im Park nicht unbedingt ankündigen. Daher müsse spontan auf Verunreinigungen reagiert werden.

Über eine Hotline ließe sich erreichen, dass z. B. Scherben auf dem Kinderspielplatz entfernt werden. Den Anwohnern des Brander Marktplatzes könne keine Reinigungspflicht für den gesamten Platz übertragen werden. Die Problematik würde sich nicht nur auf Brand, sondern auch auf alle anderen Bezirke beziehen.

Sie bittet deshalb um Vorschläge, wie dem entgegengewirkt werden könne und schlägt einen geänderten Beschlussentwurf vor:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand beschließt, dass der Aachener Stadtbetrieb die Reinigung von Plätzen sowie Grünanlagen im Bezirk Aachen-Brand an allen Wochentragen bedarfsgerecht, d. h. im Falle von starken Verunreinigungen sowie zur Erhaltung der Verkehrssicherheit, durchführt. Die Bezirksvertretung Aachen-Brand empfiehlt dem Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb diesen Beschluss auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten, um eine Gleichbehandlung aller sieben Stadtbezirke zu ermöglichen.

 

Herr Thalau bedankt sich als Vertreter des Aachener Stadtbetriebes bei Ratsfrau Lürken für ihre Anregungen. Es bestehe kein Dissens über den Reinigungsbedarf des Brander Marktplatzes, da eine intensive Nutzung zwangsläufig zu einer Verschmutzung führe. Der Platz werde unattraktiv, wenn diese Verschmutzung nicht beseitigt werde. Als Dienstleister der Stadt Aachen sehe sich der Stadtbetrieb in der Pflicht, bedarfsgerechte Lösungen zu entwickeln. Letztendlich gehe es um die Finanzierung der Leistungen. In der Straßenreinigungssatzung sei geklärt, wie Straßen, Wege und Plätze zu reinigen seien. Der Markt in Aachen sei in der höchsten Reinigungsklasse S 7 eingestuft. Dafür müssten die Anlieger Gebühren in Höhe von 38,60 €/lfm./Jahr zahlen. Der Marktplatz in Brand werde nicht vom Stadtbetreib, sondern müsste von den Anliegern gereinigt werden. Daher würden auch keine Gebühren für die Reinigung erhoben. Selbstverständlich bestehe die Möglichkeit, den Platz in eine andere Reinigungsklasse zu übernehmen, um die gewünschte Reinigungsleistung zu finanzieren.

 

Herr Hellmann von der SPD-BF ergänzt die Ausführungen von Ratsfrau Lürken und betont die Notwendigkeit, dass bei Bedarf auch an Sonntagen die Möglichkeit bestehen müsse, den Marktplatz zu reinigen. Es handele sich um 5-6 zusätzliche Einsätze im Jahr. Er wolle die im Antrag der SPD-BF formulierte Forderung nochmals bekräftigen, „an allen Wochentagen und Sonntagen“ zu reinigen.

 

Herr Hußmann von der GRÜNEN-BF fragt nach, ob die Einführung einer Reinigungsklasse durch die Anwohner zu finanzieren sei. Die Anwohner sollten nicht für ein allgemeines Bedürfnis in die Pflicht genommen werden.

 

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF fragt nach, warum keine Hotline beim Aachener Stadtbetrieb eingerichtet werden könne. Die Einführung einer Reinigungsklasse für die Anwohner sei nicht erforderlich, da der Marktplatz in der Regel sauber sei. Es gehe allein um Ausnahmesituationen außerhalb der Reinigungsklassen. Es gebe schließlich im gesamten Stadtgebiet „wilde Müllecken“, für die der Aachener Stadtbetrieb zuständig sei. Dass Personal vorhanden sei, könne sie daraus ersehen, dass in der Innenstadt gereinigt werde. Deshalb erschließe es sich ihr nicht, warum dies ausschließlich über eine andere Reinigungsklasse bewerkstelligt werden solle.

 

Herr Thalau erklärt, dass die Reinigungshäufigkeit durch die Einstufung in die Reinigungsklasse festgelegt werde. Er entnehme der Diskussion, dass in Brand eine Reinigung außerhalb der regulären Reinigungszeiten der momentan zugeordneten Reinigungsklassen gewünscht werde. Eine Hotline existiere mit dem rund um die Uhr erreichbaren Entstördienst zur Beseitigung von Verkehrsgefahren im Bereich der Spielplätze und Straßen.

 

Herr Maier ergänzt, dass das Personal der Straßenreinigung in einem 2-Schicht-Modell am Wochenende in der Innenstadt fest eingebunden sei und nicht auf Abruf zur Verfügung stehe. Die gewünschte Rufbereitschaft müsse erst aufgebaut werden. In die Überlegungen seien die bezirklichen Kolonnen zwar einbezogen worden, doch müsse dabei auch der Winterdienst berücksichtigt werden. Die Fragen, wo die zusätzliche Dienstleistung verortet werden könnte und welche Kapazitäten für den Aufwand zu berücksichtigen seien, blieben offen.

Unter Hinweis auf die Frage aus der Einwohnerfragestunde teilt Herr Maier mit, dass Stichstraßen grundsätzlich in den Negativ-Katalog aufgenommen würden. Er schlägt vor, die Problematik kurzfristig zu prüfen und das Bezirksamt Brand entsprechend zu informieren.

 

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF wünscht sich die Unterstützung der Verwaltung. Diese solle die Anregungen aus der Bezirksvertretung Brand für eine bedarfsgerechte Reinigung aufnehmen und eine entsprechende Vorlage in den Betriebsausschuss einbringen, die nicht ausschließlich die Frage der finanziellen Ressourcen behandelt.

 

Herr Auler von der CDU-BF gibt zu bedenken, dass die Reinigung der Eschenallee und der Grünanlage in die Zuständigkeit des Fachbereichs Umwelt falle. Die Grünanlage würde demnach nicht zu dem von den Anliegern zu reinigenden Bereich gehören. In der Innenstadt werde der Elisengarten bedarfsorientiert gereinigt, obwohl es sich ebenfalls um eine Grünanlage handele.

 

Herr Thalau bestätigt, dass Grünanlagen nicht unter die Straßenreinigungssatzung fallen. Herr Oberbürgermeister Philipp habe daher vor einigen Jahren eine „Sauberkeitsoffensive“ ins Leben gerufen. In diesem Zuge sei eine Finanzierungsgrundlage für die Sonderreinigung des Aachener Stadtbetriebs geschaffen worden. Sollte der Rat ein entsprechendes Budget für die Stadtbezirke bereitstellen, könne auch dort eine Reinigung erfolgen.

 

Herr Müller von der SPD-BF bittet um Auskunft darüber, wer bei Feststellung von Glasscherben auf dem Marktplatz am Wochenende sein Ansprechpartner sei. Herr Thalau verweist für den Fall einer Verkehrsgefährdung auf den Entstördienst.

 

Ratsherr Palm merkt an, dass die Mitarbeiter des Bauhofs auch Tierkadaver und all das, was besonders anstößig erscheine, beseitigen würden. Eventuell könne mit einer geringfügigen Personalaufstockung der Aufgabenbereich des Bauhofes um eine Rufbereitschaft erweitert werden. Im Zweifel müssten die Einsatzkräfte des Ordnungsamtes entscheiden, ob Maßnahmen ergriffen werden müssen.

 

Herr Maier weist auf die unterschiedliche Gebührenhöhe der jeweiligen Reinigungsklassen hin. Das Modell Innenstadt könne er sich durchaus in Brand vorstellen. Er gibt aber zu bedenken, dass an Samstagen und Sonntagen Zuschläge an die Mitarbeiter für ihre Dienstleistung zu zahlen seien und Personal verfügbar gehalten werden müsse. Mit der in Brand ansässigen Kolonne müsse über das Machbare diskutiert werden.

 

Ratsherr Blum von der FDP ist Mitglied im Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes. Aus dieser Position heraus sei ihm die Problematik bekannt. Beim Aachener Stadtbetrieb handele es sich um einen Eigenbetrieb, dessen Leistung bezahlt werden müsse. In den letzten Jahren hätten sich die an den Stadtbetrieb gestellten Ansprüche erhöht. Bei der nun erhobenen Forderung stehe der Stadtbetrieb vor einem Problem, da für die Leistung keine Finanzierung vorhanden sei. Er schlage daher vor, bei angekündigten Veranstaltungen die Reinigung über das Sonderbudget der Bezirke abzurechnen.

 

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF kommt nochmals auf den Hinweis des Herrn Thalau auf die Aktion „sauberes Aachen“ zurück. Sie habe vergeblich versucht, diese Position im Haushaltsplan zu finden und bittet deshalb darum, die Haushaltsposition dem Protokoll beizufügen. Dass die Problematik in der heutigen Sitzung nicht abschließend geklärt werden könne, liege auf der Hand. Sie sei aber dennoch zuversichtlich, bis zum nächsten Frühjahr eine Lösung zu finden.

 

Herr Thalau nennt einen Betrag von 250.000 € als Haushaltsansatz.

 

Herr Bezirksbürgermeister lässt über den geänderten Beschlussantrag abstimmen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand beschließt, dass der Aachener Stadtbetrieb die Reinigung von Plätzen sowie Grünanlagen im Bezirk Aachen-Brand an allen Wochentragen bedarfsgerecht, d. h. im Falle von starken Verunreinigungen sowie zur Erhaltung der Verkehrssicherheit, durchführt. Die Bezirksvertretung Aachen-Brand empfiehlt dem Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb diesen Beschluss auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten, um eine Gleichbehandlung aller sieben Stadtbezirke zu ermöglichen.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=84540&selfaction=print