24.01.2018 - 4 Beschluss über das Hinzuziehen von Einwohnern z...
Grunddaten
- TOP:
 - Ö 4
 
- Gremium:
 - Wahlprüfungsausschuss
 
- Datum:
 - Mi., 24.01.2018
 
- Status:
 - öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
 
- Uhrzeit:
 - 15:30
 
- Anlass:
 - Öffentliche Sitzung
 
- Beratung:
 - öffentlich
 
- Vorlageart:
 - Entscheidungsvorlage
 
- Federführend:
 - FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
 
- Beschluss:
 - ungeändert beschlossen
 
Beratung
Für die Beratung und Entscheidung von Einsprüchen im Wahlprüfungsverfahren bestehe für den Einspruchsführer kein originäres Rederecht, so der Ausschussvorsitzende. Dieses könne jedoch in analoger Anwendung des § 26 Abs. 12 der Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ratsausschüsse durch einen entsprechenden Beschluss des Wahlprüfungsausschusses eingeräumt werden, wofür die Vorlage unter Tagesordnungspunkt 4 diene.
Beschluss:
Der Wahlprüfungsausschuss beschließt gemäß § 26 Abs. 12 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen und die Ratsausschüsse der Stadt Aachen vor Beginn des Tagesordnungspunktes 5 und vor Eintreten in die Diskussion einstimmig, dem Einspruchsführer Gelegenheit zu geben, seinen schriftlich eingelegten Einspruch mündlich zu begründen.
 
