20.03.2018 - 4.2 Neufassung der Satzung der Stadt Aachen über Er...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Vertreter von DEHOGA erläutert seine Bedenken zur neuen Satzung, besonders bei der Durchgangsbreite (1,80 m). Erhebliche Einschnitte und wirtschaftlich bedenkliche Erwartungen, was den Umsatz angeht. Es wird gebeten, diese Größe der Restwegbreite zu überdenken.

 

Herr Larosch (Verwaltung) erläutert die Argumente (Fußnger, Kinderwagen, Rollstuhlfahrer öffentliches Interesse) der Satzung heute sind 1,50 m die Vorschrift der Durchgangsbreite.

 

Aus den Fraktionen (Frau Begolli Linke, Herr Bausch, Herr Mueller, Herr Baal, Frau Vallot, Herr Schnitzler) wird diskutiert.  Zunächst wird auch das Gesamtwerk der neuen Satzung mit guten Lösungen (z.B. Blumenkübel) gelobt, es wird der Hinweis auf „öffentliche Flächen“ und die öffentlichen Belange gemacht - und der derzeitige Kompromiss scheint doch für alle gut zu sein.

 

Herr Mueller ist die Satzung zu formell und stellt das besondere Flair von Aachen dem gegenüber in den Vordergrund.

 

Herr Baal widerspricht dieser Meinung mit dem gesetzlichen Rahmen, der die öffentlichen Belange über alles stellt.

 

Herr B. (Gastronom): Nach Zusendung der Unterlagen hat man bei den Gastronomen eine Umfrage gemacht, um nachzufragen, wo Einschnitte und Nachteile zu erwarten sind. Frage, ob in Einzelfällen (gewachsene Strukturen) abseits der Satzung gehandelt werden dürfe. Hinweis auf das gute Beispiel in Bonn (Parkraum/Außengastronomie). 

 

Hierzu Herr Baal: Im Planungsausschuss diskutiert worden, dies ist nur in Bereichen möglich, die nicht innerhalb einer Anwohnerparkzone liegen (eigentlich dann nur in Theaterstraße).

 

Herr Larosch: Köln und Bonn hat das NICHT in der Sondernutzungsverordnung. In Bereichen des großen Parkdrucks nicht möglich.

 

Herr P. (Gastronom) erläutert die Argumente der existenzgefährdenden Situation, was die Gehwegbreite angeht.

 

Herr Larosch und Frau Ernst erklären noch einmal, wie es sich mit den 1,50/1,80 verhält und dass es auch verminderte Flächen zu beantragen gilt. In fast 70 % der Aachener Straßen ist dann keine Außengastronomie mehr möglich.

 

Anregung, Parkflächen umzuwandeln in Außengastronomie (Beispiel Moss Theater/Bahnhofstraße).

 

Hierzu Herr Larosch: Kein Parkplatz weggefallen, Ecke ist nur größer ausgebaut worden.

 

Frau Strack (Kommission barrierefreies Bauen) ist dankbar für die Situation der 1,50/1,80 Meter-Regelung der Verwaltung und erläutert die  Belange von älteren Menschen und gehandicapten Menschen.

 

Ein Vertreter des Blindenvereins erläutert den Grund, warum der Leitstreifen nah an der Hauskante sein muss. Sogenannte „Kundenstopper und Blumenkübel sind da erheblich problematisch.
Zitat des Vertreters der blinden Menschen: Wir wollen „selbstbestimmt leben.“

 

Von der „Kommission barrierefreies Bauen“ wird noch einmal erläutert, wo die Belange seiner Klientel liegen.

 

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Beschluss:

 

Das Fo nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und nimmt die eingegangenen Anregungen und Einwendungen mit zur Beratung in den Rat.

 

 

 

 

 


 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=86195&selfaction=print