11.04.2018 - 7 Ausweisung der Hartmannstraße, der Elisabethstr...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Dr. Otten weist darauf hin, dass in dem auszuweisenden Bereich, der für eine zulässige

Höchstgeschwindigkeit von 20/kmh vorgesehen ist, zumeist Parksuchverkehr aufkomme, der schon

auf Grund der topografischen Gegebenheiten mit geringer Geschwindigkeit fahre. Er fragt nach, ob

denn ein Antrag auf Einrichtung einer Außengastronomie, die durch eine Fahrbahn vom eigentlichen

Betrieb getrennt sei, vorliege. Diese Frage wird durch die Fachverwaltung bejaht.

Herr Dr. Otten erklärt, dass er einer Solitärlösung für einen einzelnen Antragsteller nicht zustimmen

könnte.

Herr Moselage und Herr Deloie äußern sich in ähnlicher Weise skeptisch.

Frau Ernst führt aus, dass die alte Sondernutzungsordnung für das Betreiben einer Außengastronomie

über eine Straße hinweg ausschließlich verkehrsberuhigte Bereiche vorgesehen habe. Sie weist auf

einen neuen Satzungsentwurf hin, der am 18. Mai im Rat behandelt werden soll. In Frage käme im

entsprechenden Gebiet nur ein Areal des Friedrich-Wilhelm-Platzes, da andere Bereiche der

Hartmannstraße die Bedingungen nicht erfüllten.

Herr Ferrari erklärt, dass die Diskussion um einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich nicht auf

Fragen der Gastronomie beschränkt werden sollte. Grundsätzlich erklärt er seine Zustimmung zur

vorgeschlagenen Maßnahme. Er fragt zudem nach der Möglichkeit, auch die Ursulinerstraße in diesen

Bereich einzubinden.

Herr Dr. Otten äußert rechtliche Bedenken und erklärt, dass es sich nicht um einen „shared space“

handele.

Frau Ernst informiert darüber, dass ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich im Unterschied zu

verkehrsberuhigten Bereichen keine baulichen Anpassungen benötige.

Herr Deloie sieht die Möglichkeit einer Zustimmung zur Maßnahme seitens seiner Fraktion für die

Hartmannstraße gegeben, nicht aber für die Elisabethstraße.

Nach weiteren Wortmeldungen von Herrn Klopstein, Herrn Hasse, Herrn Schnitzler und Frau Ernst

schlägt Herr Dr. Otten vor, die Elisabethstraße aus dem Beschlussvorschlag herauszunehmen.

Hierüber lässt Frau Bezirksbürgermeisterin Conradt sodann abstimmen.

 

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss vorbehaltlich des im Rat der Stadt Aachen am 18.04.2018 zu fassenden Beschlusses zur Änderung der Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen die Hartmannstraße und den Friedrich-Wilhelm-Platz zwischen Kapuzinergraben und Elisabethstraße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auszuweisen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich, 12 Ja- und 6 Nein-Stimmen:

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=86521&selfaction=print