02.05.2018 - 4 Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Zum Tagesordnungspunkt übernimmt Herr Hußmann von der GRÜNE-BF die Leitung der Sitzungsleitung. Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns sowie Frau Doris und Herr Dieter Müller von der SPD-BF nehmen wegen Befangenheit im Besucherbereich Platz und beteiligen sich nicht an der Aussprache.

Herr Hußmann von der GRÜNE-BF begrüßt Herrn Willen vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen sowie die Vertreter des Vorhabenträgers und Herrn Göbbeles als Verkehrsgutachter.

Herr Willen verweist auf die Vorlage und erläutert, dass vor ca. einem Jahr die Programmberatung erfolgt sei. Seinerzeit seien von der Bezirksvertretung 7 Punkte zur Klärung aufgegeben worden.

Es sollte zwischen dem Wohngebiet Im Kollenbruch und dem Neubaugebiet zur Abschotterung eine

geeignete Raum- und Grünplanung geschaffen werden. Ursprünglich habe es einen Wall zum Schutz der angrenzenden Wohnbebauung vor dem Gewerbegebiet gegeben. Dieser Wall sei aber nicht mehr erforderlich, da aus stadtplanerischer Sicht keine Trennungsnotwendigkeit zwischen Wohngebieten bestehe. Stattdessen solle das Neubaugebiet mit dem Bestandsgebiet zusammen wachsen. An der Grenze zum Starenweg solle eine Wegeverbindung geschaffen werden, doch stoße man dort an sechs vorhandene Garagen in Privateigentum. Es sei geplant, parallel zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes ein besonderes Vorkaufsrecht zu erlassen, so dass bei einem Eigentümerwechsel die Stadt Aachen ein Grundstück erwerben könne, um die Fußwegverbindung zu schaffen.

Ferner solle die klimatische Situation im bestehenden Wohngebiet nicht verschlechtert werden. Die aus dem Bachtal kommenden Kaltströme sollen weiterhin fließen. Eine fachtechnische Stellungnahme zum Klimaschutz besage, dass sich durch die neue Bebauung des Gebietes und den Abriss des vorhandenen Baukörpers die Situation verbessere.

Weiterhin sei ein Quartiersplatz gefordert worden, um die Integration in das Bestandsgebiet zu fördern. Aufgrund des Ratsbeschlusses müssen in Neubaugebieten große Spielflächen geschaffen werden. Da im Umfeld einige Spielplätze vorhanden seien, könne die Fläche durch einen Reduzierungsfaktor relativiert werden, dennoch befinde man sich bei einer Größenordnung von 2.700 qm. Da die Stadt Aachen nicht dazu in der Lage sei, alle öffentlichen Flächen zu pflegen, solle neben einer großen öffentlichen Grünfläche auch eine private Grünfläche mit einem dauerhaften Benutzungsrecht für die Öffentlichkeit festgesetzt werden. Deren konkrete Ausgestaltung müsse noch festgelegt werden.

Im Projekt sei zwar eine Kindertagesstätte vorgesehen, eine Ausweisung einer Sonderfläche für den Gemeinbedarf sei abweichend von der Festsetzung als allgemeines Wohngebiet aber nicht notwendig. Der Investor stehe mit der Stadt Aachen über den Bau der KiTa in Verhandlungsgesprächen. Das Konzept sehe ein Gebäude vor, in dem eine KiTa und darüber Wohnraum untergebracht werden könne. Sofern irgendwann der Bedarf der KiTa nicht mehr gegeben sei, könne das komplette Gebäude zu Wohnzwecken genutzt werden.

Bezüglich des Knotenpunktes Niederforstbacher Straße/Münsterstraße komme der Verkehrsgutachter zu dem Ergebnis, dass der Kreisverkehr ausreichend leistungsfähig sei. Insofern sei eine bauliche Ertüchtigung nicht erforderlich.

 

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF bedankt sich bei Herrn Willen für den Vortrag. Unter Hinweis auf die Fragen in der Einwohnerfragestunde bittet sie darum, das städtebauliche Konzept über Power-Point vorzustellen und kurz über die Planungsgrundzüge zu informieren.

 

Herr Willen geht davon aus, dass den meisten Bürgerinnen und Bürger die Planung aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren bekannt sei. Es sei ein Erschließungssystem mit öffentlichen Verkehrswegen, das am Zehntweg anschließe. Diese Ringerschließung solle für den Zweirichtungsverkehr offen sein und zusätzliche Anbindungen an die Beckerstraße und die Niederforstbacher Straße erhalten. Der Verkehrsraum sei multifunktional zu nutzen und solle als verkehrsberuhigten Bereich ausgewiesen werden, da voraussichtlich viele junge Familien in das Gebiet ziehen würden. Natürlich seien auch Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum geplant. Eine zentrale Grünfläche solle an den Vennbahnweg anschließen und über einen Landschaftsbalkon einen Blick auf das Münsterländchen ermöglichen. Es sollen insges. 270 Wohneinheiten zum großen Teil in Geschosswohnungsbau untergebracht werden, der sich zum Zehntweg, Niederforstbacher- und Beckerstraße orientieren solle.

Der Gestaltungsbeirat der Stadt Aachen habe vorgegeben, dass die zentrale Mitte städtebaulich betont werde. Dort werde daher eine dreigeschossige Bebauung mit einem zurückspringenden Obergeschoss vorgesehen. Die anderen Baufelder sollen mit Einfamilienhäusern bebaut werden. Für den ruhenden Verkehr insbesondere für die Geschosswohnungen sind Tiefgaragenstellplätze, für die Einfamilienhäuser sei jeweils eine Garage geplant.

 

Herr Hellmann von der SPD-BF bittet, das auf S. 28 der Vorlage dargestellte schematische städtebauliche Konzept zu kommentieren.

 

Herr Willen kommt der Bitte nach und erklärt, dass die Hochbauplanung parallel zum Bebauungsplan gereift sei. In intensiven Gesprächen seien die Bauvorhaben in den Bebauungsplan bereits eingearbeitet worden. An zwei Stellen bestehe die Möglichkeit, komplett fußläufig auf den Vennbahnweg zu gelangen.

 

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF bedankt sich nochmals für die Planungsarbeit. Es handele sich um ein großes Projektgebiet mit 55.000 qm Fläche, in das Herr Willen seit über einem Jahr viel Mühe und Ideen eingebracht habe. Es seien z. B. Tiefgaragen geplant worden, damit Parkplätze nicht im öffentlichen Raum entstehen. Um eine städtebaulich schöne Lösung zu erreichen, sei das Geländeprofil über eine Terrassierung aufgenommen worden. Aufgrund der derzeitigen Situation bestehe dringender Handlungsbedarf. Das städtebauliche Konzept passe sehr gut zu Brand und finde daher Zustimmung bei CDU und SPD-Fraktion. Bei dem nun zur Beratung anstehenden Projekt handele es sich um einen Angebotsbebauungsplan, der Spielraum für Abweichungen einräume. Da durchaus die Möglichkeit bestehe, dass die jeweiligen Bauvorhaben von einem anderen Investor verwirklicht werden, wolle sie gerne sicherstellen, dass das städtebauliche Konzept für Brand so umgesetzt wird, wie ursprünglich vorgestellt. Die CDU-BF habe gemeinsam mit der SPD-BF einen Beschlussantrag verfasst. Demnach werde der Bericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen und dem Rat und dem Planungssauschuss empfohlen, auf dieser Basis zu beschließen. Allerdings solle dies mit einigen Änderungen bzw. Ergänzungen verknüpft werden.

So solle das städtebauliche Konzept auf den Bebauungsplan übertragen werden, d. h. im BP 978 sollen die Geschossigkeiten und die Freiflächen zwischen den Gebäuden festgeschrieben werden. Im vorliegenden Bebauungsplanentwurf seien die Höhen der Gebäude teilweise bis zu 14 m möglich. Es seien aber ursprünglich Gebäude mit max. 3 Geschossen plus Staffelgeschoss vorgestellt worden, die so auch im Bebauungsplan verankert werden sollten.

Ferner seien 187 Ersatzpflanzungen für die entfallenden Bäume zu schaffen, die allerdings nicht alle in diesem Gebiet untergebracht werden könnten. Dennoch sollte versucht werden, möglichst viele Bäume im Gebiet und damit auch im Straßenraum zu pflanzen. Alternativ könnten auch Hecken auf den Tiefgaragen oder an den Randbereichen gepflanzt werden. Hierzu erwarte sie einfach mehr Flexibilität, auch seitens des Umweltamtes. Wichtig sei den Fraktionen auch die fußläufige Anbindung an den Vennbahnweg. Die E-Mobilität in der Stadt Aachen schreite voran und sie würde es begrüßen, wenn eine öffentliche Ladesäule und ein Car-Sharing-Parkplatz eingerichtet werden könnten. Letztendlich müsse auch an die Mehrbelastung der Heuss-, Rombach- und Hochstraße gedacht werden. Dies seien Knotenpunkte in Brand, die einer starken verkehrlichen Belastung ausgesetzt sind. Bezüglich des öffentlichen Nahverkehrs gebe es zwar eine Bushaltestelle an der Niederforstbacher Straße, doch sei die Taktfrequenz zu gering und die Anbindung somit nicht optimal. Deshalb bitte sie darum, diese Problematik nochmals aufzugreifen. Begrüßt würden die Anlegung eines Quartiersplatzes und natürlich der Bau einer weiteren KiTa. Ein weiterer wichtiger Aspekt sei die Festschreibung der 90 geplanten öffentlichen Parkplätze für die 270 neuen Wohnungen.

 

Herr Hellmann von der SPD-BF ist über den qualitativ hochwertigen Vorschlag der Verwaltung erfreut und begrüßt eine Umsetzung in der Form, wie der Vorschlag mit dem städtebaulichen Konzept vorgestellt wurde. Letztendlich habe man es mit einer Industriefläche in diesem Gebiet zu tun, die entsprechend im Flächennutzungsplan ausgewiesen sei. Theoretisch hätte es auch eine Nachfolgenutzung eines vergleichbaren Betriebes geben können. Deshalb sei man umso mehr erfreut, dass ein Investor das Gebiet neu überplant habe, um dort ein hochwertiges Wohngebiet zu entwickeln. Wichtig sei die Übernahme des städtebaulichen Konzeptes. Schon bei der Bürgeranhörung seien aus Sorge, dass dieses Gebiet zu sehr verdichtet werde, zahlreiche Anfragen und Verbesserungsvorschläge eingebracht worden. Der Ausgleich zwischen dem Bedürfnis nach neuem Wohnraum und den Interessen des bestehenden Umfelds sei in dem Konzept gut gelöst worden. Es sollte deshalb genauso festgeschrieben und umgesetzt werden. In der Vorlage habe er gelesen, dass Kühlanlagen bis zu 1,5 m Höhe installiert werden könnten. In der Schagenstraße seien Wärmetauscheranlagen auf den Dächern der neuen Häuser Ecke Rombachstraße installiert worden. Seiner Meinung nach würden diese Installationen das Gebiet nachhaltig optisch beeinträchtigen. Gerade bei der vorgesehenen Terrassierung des Tuchmacherviertels sollten derartige Aufbauten vermieden werde. Bezüglich des angesprochenen Brunnens wäre zu überlegen, ob dieser im öffentlichen Raum angelegt werden könnte. Zwei Drittel der Bäume sollten innerhalb des Neubaugebietes gepflanzt werden, so dass nur ein Drittel offen bliebe. Seinerzeit habe der Bürgerverein Brand gute Erfahrungen mit den sog. Obi-Bäumen gemacht. Demnach habe man über den Bürgerverein Brand die Kosten für in privateigenen Gärten gepflanzte Bäume erstatten können.

Seine Frage an Herrn Willen gehe dahin, wie der 30 % Anteil sozialer Wohnungsbau organisiert werde und ob diese Wohnungen durch den Investor im Baugebiet erstellt werden oder an anderer Stelle angesiedelt werden könnten. Er tendiere dazu, die 30 % sozialen Wohnungsbau in verschiedenen Gebäuden innerhalb des Bebauungsplangebiets unterzubringen.

 

Herr Hußmann von der GRÜNE-BF fragt nach, ob die beiden angeführten Punkte Klimaanlage und öffentlicher Brunnen Bestandteil des gemeinsamen Erweiterungsantrages von CDU und SPD-BF seien.

 

Herr Hellmann von der SPD-BF antwortet, dass die Punkte nicht Bestandteil dieses Beschlussantrags seien, aber dem Beschluss im Sinne von Prüfaufträgen hinzugefügt werden sollten.

 

Herr Depenbrock von der GRÜNE-BF begrüßt das Projekt und ist erfreut, dass in diesem Gebiet endlich etwas geschehe. Auch die vorgetragenen Ergänzungen von CDU und SPD-BF seien weitgehend konsensfähig. Auch seine Fraktion plädiere für den Erhalt der Bäume oder zumindest Ersatzpflanzungen in räumlicher Nähe sowie die Anbindung der Fußgänger und Radfahrer an den Vennbahnweg, die Einrichtung eines Car-Sharing-Stellplatzes und die Verbesserung der ÖPNV-Anbindung. Darüber hinaus schlägt er vor, Solar- oder Photovoltaikanlagen zur Energiegewinnung vorzusehen. Ferner solle geprüft werden, ob Blockheizkraftwerk oder Fernwärme ökologisch sinnvoll genutzt werden könne. Außerdem werde darum gebeten, im Zuge der Infrastruktur weitere Ladestationen für E-Fahrzeuge vorzusehen.

 

Ratsherr Blum von der FDP begrüßt den Bebauungsplan und stellt fest, dass der Investor sehr viel Mühe auf die Anpassung des Gebietes in dieser Gegend gelegt habe. Der vorgelegte Beschlussvorschlag der CDU und SPD-BF werde von seiner Partei unterstützt. Die angesprochenen Punkte sollten so im Bebauungsplan festgeschrieben werden.

 

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF nimmt auf die Ausführungen von Herrn Depenbrock zur Solar- und Photovoltaikanlage Bezug und erklärt, dass den Mitgliedern der Bezirksvertretung Brand immer daran gelegen sei, einstimmig Beschlüsse auf den Weg zu bringen. Diesen ergänzenden Beschlussvorschlag halte sie aber nicht für konsensfähig. Solar- oder Photovoltaikanlagen sowie Blockheizkraftwerk oder Fernwärme sollten nicht festgeschrieben werden, da man dem Bauherrn die Freiheit lassen sollte, selbst darüber zu entscheiden.

 

Herr Willen hält es aufgrund des engen Zeitplans des Vorhabenträgers für schwierig, für alle offenen Fragen abschließende Antworten und Lösungen zu finden. Für die nächste Sitzung des Planungsausschusses werde die Zeit genutzt, um die Punkte konkret anzuschauen und Vorschläge mit einer ergänzenden Tischvorlage zu unterbreiten.

 

Für Herrn Hellmann von der SPD-BF handelt es sich um zwei unterschiedliche Prioritäten. Bei den ersten beiden Punkten handele es sich um die Festschreibung des städtebaulichen Konzeptes im Plan und die konkreten Geschosshöhen. Dies könnte bis zur Tagung des Planungsausschusses entsprechend festgelegt werden. Die anderen Punkte aus dem Beschlussantrag müssten in einem weiteren Prozess geklärt werden.

 

Herr Auler von der CDU-BF findet, dass Brand sich nicht der Aufgabe des Wohnungsbaus entziehen könne. Dies sei auch nicht gewollt. In Brand entstünden weiterhin sehr viele Neubaugebiete. Die neuen Brander Einwohner müssten aber auch integriert werden. Brand besitze dafür eine gute Struktur und funktionierende soziale Netzwerke. Es brauche allerdings auch Zeit und Gelegenheit sowie eine gute Infrastruktur. Es würden KiTa benötigt, ebenso Schulen mit genügend Plätzen. Auch die Vereine müssten in die Lage versetzt werden, mit den zusätzlichen Einwohnern zurechtzukommen. Deshalb sollten die Anträge, die aus den Vereinen kommen, unterstützt werden.

 

Herr Hußmann fasst abschließend zusammen, dass die CDU und SPD-BF verschiedene Erweiterungspunkte zur Beschlussfassung beantragt haben, die konsensfähig seien. Zum anderen habe Herr Depenbrock von der GRÜNE-BF einige Punkte angeführt, zu denen die CDU-BF keine Zustimmung signalisiert habe. Er bette deshalb diese Zusatzpunkte zunächst in einen eigenen Beschlussvorschlag ein.

 

Herr Hußmann lässt über folgenden den Beschlussantrag der GRÜNEN-BF abstimmen:

„Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und der Behörden gem. §4 Abs. 1BauGB zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gem. §2 Abs. 1BauGB die Aufstellung und gem. §3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 978 Niederforstbacher Straße/ Beckerstraße - unter Berücksichtigung folgender Maßgaben - zu beschließen:

1.Alle Gebäude sollen mit Solar- und/oder Photovoltaikanlagen ausgestattet werden.

2. Die Nutzung von Blockheizkraftwerk und Fernwärme sind zu prüfen und die Lösung zu implementieren, die ökologisch am sinnvollsten ist.

3. Die notwendigen Vorbereitungen für eine mögliche Installation von Ladestationen für E-Mobilität sind zu treffen.

4. Außerdem empfiehlt sie dem Planungsausschuss, die Änderung von Nr. 144 des Flächennutzungsplanes von 1989 in der vorgelegten Fassung öffentlich auszulegen.“

 

Der Beschlussantrag erhält zwei Ja-Stimmen und wird somit mehrheitlich ohne Enthaltungen abgelehnt.

 

Sodann lässt Herr Hußmann über den erweiterten Beschlussantrag der SPD und CDU BF abstimmen:

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und der Behörden gem. §4 Abs. 1BauGB zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gem. §2 Abs. 1BauGB die Aufstellung und gem. §3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 978 Niederforstbacher Straße/ Beckerstraße- unter Berücksichtigung folgender Maßgaben zu beschließen:

1.Die Realisierung des städtebaulichen Konzepts des Tuchmacherviertels (Abbildung 5, Quelle PBS, S. 10 der Begründung) ist sicherzustellen.

2.Die in diesem Konzept festgelegten Baufenster und Geschossigkeiten sind in dem Rechtsplan verbindlich festzusetzen, so dass höhere Geschossigkeiten, aber auch abweichende Verbindungen von Baukörpern ausgeschlossen sind.

3.Mindestens 2/3 der vorzunehmenden Ersatzpflanzungen sind im Plangebiet zu realisieren, insbesondere in den Randbereichen zur vorhandenen Bebauung und zum Vennbahnweg. Die übrigen Ersatzpflanzungen sind im Umfeld des Plangebietes sicherzustellen.

4.Die Privatsphäre der Altbebauung ist durch geeignete Raum-und Grünplanung (Bäume, Hecken, Sträucher) verbindlich vorzuschreiben.

5.Die Anbindung des Viertels an die Vennbahn für Fußnger und Radfahrer ist zu gewährleisten.

6.Die erforderlichen öffentlichen Parkplätze, derzeit 81, sind festzusetzen und mindestens 90% sind innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche zu verorten.

7.Die Verwaltung hat sicherzustellen, dass die durch die Realisierung entstehenden zusätzlichen Verkehrsströme nicht nur im Plangebiet, sondern auch in den übrigen betroffenen Straßen betrachtet werden.

8.Car-Sharing-Stellplätze sowie öffentliche Ladesäulen für E-Mobilität sollen im Plangebiet bereitgestellt werden.

9.Die Anbindung des Viertels an den ÖPNV ist zu optimieren.

10.Im Plangebiet ist eine mindestens 5-zügige Kita zu realisieren.

11.Die dauerhafte, öffentliche Nutzungsmöglichkeit des Quartierplatzes ist sicherzustellen.

12.       Es soll geprüft werden, ob Klimaanlagen/Wärmetauscher auf den Dächern notwendig sind.

13.       Prüfung des möglichen Erhalts des öffentlichen Brunnens aus dem Bestand.

Außerdem empfiehlt sie dem Planungsausschuss, die Änderung Nr. 144 des FNP 1989 in der vorgelegten Fassung öffentlich auszulegen.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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