09.05.2018 - 14 Bezirkliche Mittel 2018

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 Herr von Thenen erläutert, wenn ein Mitglied der Bezirksvertretung im Vorstand eines Vereins oder einer antragstellenden Institution tätig ist, ist diese Person durch diese Vorstandstätigkeit befangen und darf an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen. Dies trifft insoweit auf Herrn Boßhammer zu, da er Vorstandsmitglied  der KG Grün-Weiß Lichtenbusch 1966 e. V. ist.

 

Er informiert weiter, dass vor der Sitzung der Bezirksvertretung ein interfraktioneller Arbeitskreis einstimmig Empfehlungen für die Beschlussfassung beraten hat. Eine diesbezügliche Verwaltungsvorlage liegt vor.

 

Herr von Thenen lässt einzeln über die nachfolgend aufgeführten Punkte abstimmen.

 

1.) Anschaffung eines Küchenzeltes und von Spielmaterialien durch die Pfadfinderinnenschaft St. Georg Stamm Kornelimünster.

 

Der Arbeitskreis empfiehlt, diese Position abzusetzen und bittet die Verwaltung, die Pfadfinderinnenschaft darauf hinzuweisen, dass sie zunächst einen Zuschussantrag beim Fachbereich Schule und Jugend stellen möge. Die Bezirksvertretung wird dann eine erneute Vorlage erhalten, wenn  bekannt ist, wie über diesen Antrag beim FB 45 entschieden worden ist.

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig diese Position abzusetzen.

 

 

 

2.) Anschaffung eines neuen Tuba-Blasinstrumentes durch den Musikverein Oberforstbach e. V.

 

Der Arbeitskreis hat hierzu den Vorschlag gemacht, den Musikverein mit insgesamt 4.000,00 € bezuschussen.

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig den Musikverein Oberforstbach e. V. mit 4.000,00 € zu bezuschussen.

 

3.) Anschaffung von sog. Markierungskegeln durch den FC Inde Hahn e. V. in Höhe von 297,50 €.

 

Der Arbeitskreis empfiehlt hierzu den Verein in der genannten Höhe zu bezuschussen.

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, den FC Inde Hahn e. V. mit einem Betrag in Höhe von 297,50 € zu bezuschussen.

 

4.) Anschaffung eines Trapez-Sprungkasten durch den TV Eintracht 1909 Aachen-Walheim e. V. in Höhe von 1.190,00 €.

 

Der Arbeitskreis empfiehlt hierzu einen Betrag in Höhe von 535,50 € zur Verfügung zu stellen.

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, den TV Eintracht 1909 Aachen-Walheim e. V. mit einem Betrag in Höhe von 535,50 € zu bezuschussen.

 

5.) Ausstattung der neuen Jugendgarde mit Kostümen durch die KG Grün-Weiß Lichtenbusch e. V. in Höhe von 15.486,40 €.

 

Herr Boßhammer wird wegen persönlicher Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen; er begibt sich in den Zuschauerraum.

 

Der Arbeitkreis schlägt vor, dass ein Zuschuss in Höhe von 4.000,00 € gewährt werden soll.

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, bei einer Enthaltung wegen Befangenheit die

KG Grün-Weiß Lichtenbusch e. V. mit einem Betrag in Höhe von 4.000,00 € zu bezuschussen.

 

6.) Anschaffung eines Keyboards/Pianos durch die Big Band Nütheim-Schleckheim Bad Aachen e. V. mit einem gewünschten Zuschuss in Höhe von 1.700,00 €.

 

Dieser Betrag ist auch der Vorschlag des Arbeitskreises.

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, der Big Band Nütheim-Schleckheim Bad Aachen e. V. mit einem Betrag in Höhe von 1.700,00 € zu bezuschussen.

 

7.) Anschaffung von Gardinen und Stühlen und Durchführung von Malerarbeiten in der städt. Gemeinschaftseinrichtung Jakob-Büchel-Haus durch den Förderverein Jakob-Büchel-Haus e. V. in Höhe von 7.018,60 €.

 

Der Arbeitskreis empfiehlt dem Verein die Mittel in voller Höhe zur Verfügung zu stellen.

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, den Förderverein Jakob-Büchel-Haus e. V. mit einem Betrag in Höhe von 7.018,60 zu bezuschussen.

 

 

8.) Übernahme der Overheadkosten für 2018 für den City-Service - Grünpflege an das Sozialwerk Aachener Christen e. V. in Höhe von 2.932,80 €.

 

Dies ist auch die Empfehlung des Arbeitskreises.

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, das Sozialwerk Aachener Christen e. V. mit einem Betrag in Höhe von 2.932,80 € zu bezuschussen.

 

9.) Übernahme der Overheadkosten für 2018 für den City-Service an das Sozialwerk Aachener Christen e. V. in Höhe von 2.932,80 €.

 

Dies ist auch die Empfehlung des Arbeitskreises.

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, das Sozialwerk Aachener Christen e. V. mit einem Betrag in Höhe von 2.932,80 € zu bezuschussen.

 

10.) Bezuschussung der Sanierungskosten in Höhe von 21.000,00 € zu den Umbau- und Restaurierungsmaßnahmen am Vereinsheim der Walheimer Big Band e. V. Herr von Thenen erläutert, dass der Antrag der Big Band in mehrere Teile gegliedert ist.

 

Der Arbeitskreis schlägt vor, eine Bezuschussung bis zu 7.000,00 € zweckgebunden für die Behebung des Wasserschadens, 1.000,00 € zweckgebunden für die angeforderten Sicherungsmaßnahmen und 1.000,00 € zweckgebunden für den akustischen Ausbau zu gewähren, also insgesamt der Big Band einen Betrag in Höhe von 9.000,00 € zur Verfügung zu stellen.

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, die Walheimer Big Band e. V. zweckgebunden mit einem Betrag in Höhe von 9.000,00 € zu bezuschussen.

 

11.) Der Arbeitskreis hat vorgeschlagen, dem Bezirksamt einen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 € für besondere Anschaffungen zu gewähren, da die Kämmerei seit einigen Jahren für diverse Anschaffungen keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stellt.

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig dem Bezirksamt einen Zuschuss für besondere Anschaffungen in Höhe von 2.000,00 € zur Verfügung zu stellen.

 

Zum Abschluss der Beratungen zur Vergabe der bezirklichen Mittel 2018 ergeht folgender

 

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Beschluss:

Die Vergabe der bezirklichen Mittel (Gesamtbetrag 34.417,20 €) erfolgt bei PSP-Element

1-0111904-400-4 ‚Bezirk 4 Kornelimünster/Walheim‘ in Verbindung mit Kostenart 53180000

‚Aufwendung für Zuschüsse an übrige Bereiche‘.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim beschließt die Vergabe der bezirklichen Mittel entsprechend dem Vorschlag der Kleinen Kommission – vorbehaltlich der Zustimmung der Finanzsteuerung.

 

 

 


 

 

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