29.05.2018 - 6 3. Bericht über die Fallzahlen- und Kostenentwi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Drews erläutert, dass im Jahr 2017 insgesamt ein Betrag von rund 58,3 Mio. Euro für die Hilfen zur Erziehung ausgegeben worden seien. Der Betrag beinhalte zudem auch die Erstattungen, die an andere Kommunen zu leisten gewesen seien. Demgegenüber sei jedoch zu erwähnen, dass durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe auch Erträge in Höhe von rund 20 Mio. Euro hätten vereinnahmt werden können. Im klassischen Bereich der Hilfen zur Erziehung sei ein höherer Betrag von rund 3 Mio. Euro verausgabt worden als geplant, sodass dieser Bereich knapp 39 Mio. Euro gekostet habe. Allerdings sei der Ansatz aus den Vorjahren für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in  Höhe von 22 Mio. Euro unterschritten und lediglich 15,6 Mio. Euro aufgewendet worden. Dies bedeute jedoch gleichermaßen, dass eine geringere Erstattung durch das Landesjugendamt zu erwarten sei für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge.

Die Fallzahlen seien besonders vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen in der Fachpresse sehr interessant. Während im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge letztlich ein Abwärtstrend habe beobachtet werden können, bleibe die Zahl der vorläufigen Inobhutnahmen junger Geflüchteter konstant hoch, was einen Anhaltspunkt dafür darstelle, dass Aachen im Westen nach wie vor als erste Anlaufstelle fungiere. Die Kinder und Jugendlichen würden dann jedoch nach dem bewährten Verteilverfahren durch die Landesverteilstelle auf andere Bundesländer verteilt. Hier habe sich das Land NRW zwischenzeitlich zu einem abgebenden Land entwickelt.

Die Mehrkosten von rund 3 Mio. Euro im klassischen Bereich der Hilfen zur Erziehung könnten vermutlich darauf zurückzuführen sein, dass es in 2017 erstmalig seit Jahren eine Differenz von 200 Fällen bei den Zu- und Abgängen gegeben habe. Hier befände sich der Fachbereich in der Prüfung, um welche Fälle es sich konkret handele und ob hieraus auch Auswirkungen für das Jahr 2018 entstehen könnten.

Frau Drews unterstreicht, dass die Fachabteilung nach wie vor die Angebote der niedrigschwelligen sozialen Gruppenarbeit favorisieren würde, da mit diesen viele Familien erreicht werden könnten. Es sei geplant, in Kooperation mit Schulen und freien Trägern die Aktivitäten  in diesem Bereich in den Jahren 2018 und 2019 weiter auszubauen und weitere Konzepte zu entwickeln. Sie sei gespannt auf die künftige inhaltliche Entwicklung. Insgesamt sei sie zufrieden mit dem Bereich der Hilfen zur Erziehung, da es in 2017 gemeinsam mit den freien Trägern gelungen sei, das Kindeswohl in Aachen sicherzustellen. In diesem Rahmen habe viel für das soziale Bild in Aachen bewerkstelligt werden können.

 

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage

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