28.06.2018 - 4 Vorstellung der Arbeit des Frauenhauses in Aach...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Frau Braun-Kurzmann stellt die Arbeit des Frauenhauses in Aachen mit Hilfe einer Power-Point-Präsentation vor (Anlage 1). Sie weist auf einen Fehler in den statistischen Angaben auf Seite 16 der Einladung hin; die Anzahl der Frauen, die bis zu einem Jahr im Frauenhaus untergebracht wurden, beträgt nicht 31,5 %, sondern 5,5 %.

Sie teilt mit, dass in 2017 in Deutschland 34.000 Frauen von häuslicher Gewalt betroffen waren. Deutschlandweit gibt es 250 Frauenhäuser und 40 Schutzwohnungen.

Das Frauenhaus in Aachen hat sich für ein Modellprojekt des Landes beworben, das sog. „Second-Stage-Wohnen“, bei dem Frauen nicht in Frauenhäusern, sondern in speziell angemieteten Wohnungen untergebracht werden. Diese Bewerbung ist abgelehnt worden.

 

Frau Hüllenkremer dankt für die Präsentation und fragt nach, warum die Bewerbung für das Projekt „Second-Stage-Wohnen“ abgelehnt wurde und ob die Gründe behoben werden können. Ferner möchte sie wissen, welche Möglichkeiten Studenten und Auszubildende haben, die von häuslicher Gewalt bedroht sind und deren Finanzierung des Aufenthaltes weder aus eigenen Mitteln noch durch Transferleistungen gedeckt werden kann. Wie gut funktioniert die Zusammenarbeit mit der kommunalen Wohnungsmarktvermittlung?

 

Herr Müller bedankt sich ebenfalls bei Frau Braun-Kurzmann.

Er fragt nach, wie die Erfolgsaussichten bei der Beratung „Neue Wege gehen“ (vgl. S. 17 der Einladung), an der im Jahr 2017 29 Paare teilgenommen haben, sind.

Zur Instanbul-Konvention, die am 01.02.2018 in Deutschland in Kraft getreten ist (vgl. S. 8 der Einladung),  ergänzt er, dass besonders im muslimischen Kulturkreis der Druck der Familie auf Frauen groß ist, aus dem Frauenhaus in die alte Familiensituation zurück zu kehren, da ein Ausbruch aus der häuslichen Gewalt als unehrenhaft für die gesamte Familie angesehen wird. Er fragt nach, ob das Frauenhaus auch diese Erfahrung gemacht hat.

 

Frau Piana dankt ebenfalls für die wichtige Arbeit des Frauenhauses. Sie fragt nach, ob in den letzten Jahren Frauen, die von häuslicher Gewalt bedroht waren, abgelehnt werden mussten, da keine Kostenzusicherung vorlag. In dem Zusammenhang bittet sie um Mitteilung, wie hoch die Tagessätze im Frauenhaus sind.

 

Herr Hansen dankt ebenfalls Frau Braun-Kurzmann und fragt nach, welche Möglichkeiten von häuslicher Gewalt betroffene Studentinnen haben; wie die Altersstruktur im Frauenhaus ist; ob die in Aachen aufgenommenen Frauen alle aus Aachen stammen oder vorher in anderen Städten gewohnt haben und ob ihr auch Fälle bekannt sind, in denen Männer von häuslicher Gewalt betroffen sind.

 

Auch Frau Seufert bedankt sich bei Frau Braun-Kurzmann und weist darauf hin, dass sich die Wohnungsproblematik durch alle Bereiche zieht. Sie fragt nach, wie die Zusammenarbeit mit der kommunalen Wohnungsvermittlung funktioniert und ob im Frauenhaus untergebrachte Frauen bei der Wohnungsvermittlung bevorzugt berücksichtigt werden können und ob es ein Übergangswohnheim der Stadt nur für Frauen gibt.

 

Auch von Herrn Mohr erfolgt ein Dank für die Arbeit aller Mitarbeiterinnen des Frauenhauses. Er fragt nach, aus welchen Gründen Anfragen von Frauen auf Aufnahme in ein Frauenhaus abgelehnt werden mussten. Ferner fragt er nach, wie hoch der Anteil der Bewohnerinnen ist, mit denen eine Verständigung nur mit Hilfe eines Dolmetschers möglich ist und wie die Herkunftsstruktur der Schutzsuchenden in den Frauenhäusern ist.

 

Herr Verholen weist darauf hin, dass es früher schon mal „Second-Stage-Wohnen“ gab, das aber vor einigen Jahren abgeschafft wurde. Er fragt nach den Erfahrungen in Aachen mit „Second-Stage-Wohnen“.

 

Frau Braun-Kurzmann antwortet auf die gestellten Fragen zusammenfassend wie folgt:

Die genauen Gründe für die Ablehnung des Antrages auf das Second-Stage-Wohnen sind nicht bekannt; es wird davon ausgegangen, dass der Hauptgrund war, dass kein gemeinsamer Antrag mit dem Frauenhaus in Alsdorf gestellt wurde. Ein neuer gemeinsamer Antrag soll zeitnah gestellt werden.

 

Die Aufnahme von Studentinnen und Auszubildenden im Frauenhaus ist schwierig.

Sofern eine Bewohnerin während des Frauenhausaufenthaltes eine Ausbildung oder ein Studium beginnt, müssen diese das Frauenhaus aber in der Regel nicht direkt verlassen; hier wird dann nach Einzelfalllösungen, eventuell durch Weitervermittlung in eine Gästewohnung oder eine Finanzierung über Spenden, gesucht.

Insgesamt besteht aber dringender Handlungsbedarf, was die Finanzierung für diesen Personenkreis angeht.

 

Es finden laufend Gespräche mit der GEWOGE als größte Wohnungsvermittlungsstelle statt, aber es ist schwer, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

 

Von den 29 Paaren, die in 2017 an der Beratung „Neue Wege gehen“ teilgenommen haben, haben sich 2 Paare getrennt.

 

Frau Braun-Kurzmann bestätigt, dass für muslimische Frauen der Druck durch die Familie weiterhin groß ist, es sich aber in die richtige Richtung entwickelt und es in den letzten Jahren immer seltener zu Belagerungen des Frauenhauses durch die Familie gekommen ist. Bei Aufnahme der Frauen ins Frauenhaus wird eine Risikobewertung vorgenommen und die Schutzsuchenden werden je nach Gefahrenlage in Frauenhäuser außerhalb der StädteRegion Aachen bzw. bundesweit weitervermittelt.

 

In 2017 mussten 30 Frauen abgelehnt werden. Zum Teil erfolgte die Ablehnung wegen Überbelegung; dann konnten diese Frauen in andere Frauenhäuser weitervermittelt werden. Bei einem Teil der Vorsprechenden fehlte es an dem Kriterium der häuslichen Gewalt.

 

Der Tagessatz liegt bei 42 € pro Tag für eine Einzelperson; für Frauen mit Kindern kommen weitere Kosten hinzu.

 

Der überwiegende Anteil der Frauen ist zwischen 25 und 40 Jahre alt. Oft bringen die Frauen sehr kleine Kinder mit. Die älteste Bewohnerin in Aachen war 82 Jahre alt; diese konnte direkt in eine Seniorenwohnung vermittelt werden.

 

In Aachen hat es in der Bendelstr. schon einmal eine größere Immobilie gegeben, die für Second-Stage-Wohnen genutzt wurde. Hier wurden alle Frauen gemeinsam in einer Immobilie untergebracht, was aber zu großen Streitigkeiten unter den Frauen geführt hat. Das jetzt angestrebte Second-Stage-Wohnen basiert auf der Unterbringung von Frauen in einzelnen abgeschlossenen Wohnungen.

 

Der Anteil der Migrantinnen in Frauenhäusern beträgt ungefähr 50 %. Bei Verständigungsproblemen gibt es die Möglichkeit, mit Hilfe von Landesmitteln auf Dolmetscher zurück zu greifen.

 

Frau Höller-Radtke dankt nochmals ausdrücklich für die wichtige Arbeit der Frauenhäuser, die Frauen jeder Herkunft gleichermaßen Zuflucht vor Gewalt bieten.

 

Frau Braxein erklärt, dass bei der Unterbringung von wohnungslosen Frauen, insbesondere mit Kindern, die besonderen Bedürfnisse berücksichtigt werden. Es gibt in Aachen allerdings kein Übergangswohnheim nur für Frauen.

 

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


 

 

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Anlagen zur Vorlage

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