03.07.2018 - 4 Reduzierung der Fallobergrenze bei den städtisc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau van der Meulen betont, dass die Reduzierung der Fallobergrenze bei den städtischen Vormündern auf 40 Fälle zwar bereits ein guter Schritt in die richtige Richtung darstelle und aus pädagogischer Sicht zu befürworten sei. Dennoch solle eine weitere Reduzierung angestrebt werden.

 

Herr Krott ergänzt, dass mit der Reduzierung der Fallobergrenze eine Angleichung an die freien Träger habe erreicht werden können.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

einstimmig.

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